Palliativpflege aktuell

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Archiv für Februar 2008

Was ist Case-Management ?

Verfasst von palliativpflege am 7. Februar 2008

„Case Management oder Unterstützungsmanagement, zunächst als Erweiterung der Einzelfallhilfe in den USA entwickelt, ist zu einer methodischen Neuorientierung in der Sozialen Arbeit und im Gesundheitswesen geworden. Systemische und ökosoziale Perspektive kommen in dieser Konzeption grundlegend zum Ausdruck. Case Management soll Fachkräfte im Sozial- und Gesundheitswesen befähigen, unter komplexen Bedingungen Hilfemöglichkeiten abzustimmen und die vorhandenen institutionellen Ressourcen im Gemeinwesen oder Arbeitsfeld koordinierend heranzuziehen. Aufgabe ist es, ein zielgerichtetes System von Zusammenarbeit zu organisieren, zu kontrollieren und auszuwerten, das am konkreten Unterstützungsbedarf der einzelnen Person ausgerichtet ist und an deren Herstellung die betroffene Person konkret beteiligt wird. Nicht die Qualitäten als Berater/-in allein sind gefragt, sondern die als Moderatoren mit Letztverantwortung, die im Prozess der Hilfe die Bedürfnisse der Klienten einschätzen, die die Planung und Sicherung der Bereitstellung medizinischer und sozialer Dienstleistungen koordinieren, die Prioritäten setzen und ggf. zukünftig Standards erarbeiten bzw. festlegen und für ihre Einhaltung sorgen. Ziel ist eine Qualitätsgewährleistung, die untrennbar verknüpft ist mit der Sicherung von Konsumentenrechten.

Relevant im Case Management ist die Unterscheidung von Fallmanagement (Optimierung der Hilfe im konkreten Fall)
und Systemmanagement (Optimierung der Versorgung im Zuständigkeitsbereich). Die Übergänge von Systemmanagement zum Care Management sind fließend.“

Quelle: http://www.case-manager.de/

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Unbekannt: „Nach Regen kommt Sonne“

Verfasst von palliativpflege am 7. Februar 2008

Nach Regen kommt Sonne

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Curriculum „Palliative Praxis“

Verfasst von palliativpflege am 7. Februar 2008

„In Altenpflegeeinrichtungen und in der häuslichen Pflege kommen betroffenen alten Menschen noch zu wenig palliative Hilfe und Sterbebegleitung zugute. Viele in diesen Bereichen tätige Mitarbeiter verfügen nicht über die speziell für die Begleitung alter Menschen geeigneten Fachkenntnisse. Palliative Care ist noch allzu häufig auf die Anwendung durch Spezialisten angewiesen, so dass sich eine palliative Praxis dort, wo alte Menschen leben und sterben, noch nicht durchsetzen konnte. Für die wachsende Gruppe der Demenzkranken, die mittlerweile über die Hälfte der Bewohnerschaft von stationären Altenpflegeeinrichtungen ausmacht, müssen noch geeignete Wege der palliativen Praxis gefunden werden.

Vor diesem Hintergrund entwickelte die Robert Bosch Stiftung zusammen mit ausgewiesenen Experten das interdisziplinäre Curriculum „Palliative Praxis“. Darin ist ein Schwerpunkt auf die Palliativbegleitung von Demenzkranken gesetzt. Den knappen zeitlichen und finanziellen Ressourcen in der stationären Altenpflege und im niedergelassenen Bereich wird mit einem Umfang von nur vierzig Stunden Rechnung getragen. Das Curriculum ist nach der Storyline-Methode konzipiert und fördert handlungs- und praxisorientiertes Lernen. Es richtet sich an Pflegende und Ärzte.

Das Curriculum „Palliative Praxis“ steht der Praxis über speziell qualifizierte Dozenten zur Verfügung. Qualifizierungsseminare für Dozenten werden von der HomeCare Akademie, Langenargen, angeboten. Außerdem vermittelt die Akademie Dozenten für „Palliative-Praxis“-Schulungen an interessierte Personen und Einrichtungen der Altenpflege.“

Weitere Informationen

Palliative Praxis.pdf (425 KB)

Informationen zur Geschäftsstelle Palliative Praxis

Aktuelle Informationen zur Geschäftsstelle Palliative Praxis, den zentralen Aufgaben dieser sowie der Arbeitsaufnahmen finden Sie in nachfolgendem PDF Dokument.

www.home-care-akademie.de (47 KB)

Ansprechpartner

HomeCare Akademie GmbH
Mühlstr. 10
88085 Langenargen
Telefon 07543 913-6441
info@home-care-akademie.de

Kontakt in der Stiftung

Dr. Bernadette Klapper
Telefon 0711 46084-88
bernadette.klapper@bosch-stiftung.de

Quelle: www.home-care-akademie.de

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Qualifikation im Bereich Palliative Care – Basiskurse Level I und Inderdisziplinäre Aufbaukurse Level

Verfasst von palliativpflege am 6. Februar 2008

Im Bereich der Fortbildungen gibt es seit einigen Jahren eine breite Palette verschiedenster Angebote. Insbesondere die Nachfrage zu dem 160-stündigen „Basiscurriculum Palliative Care“ von Kern/Müller/Aurnhamer (in: Müller M., Kern M., Nauck F., Klaschik E., Hrsg.: Qualifikation für hauptamtliche Mitarbeiter, Pallia Med. Verlag, Bonn 1997), das seit Jahren von mehreren Zentren für Pflegefachkfräfte ageboten wird, wächst und führt zu einer zunehmenden Zahl von Einrichtungen, die nun auch entsprechende Fortbildungen anbieten.
Darüber hinaus werden inzwischen von einigen Zentren auch Fortbildungsangebote in Palliative Care für andere Berufsgruppen (z.B. Psychologie, Seelsorge, Sozialarbeit) angeboten.
Neu angeboten wird ein interdisziplinärer Aufbaukurs Level 2, dieser setzt den Basiskurs Palliative Care Level 1 voraus. PPM aktuell beschreibt Ihnen kurz den Basiskurs Palliative Care für Pflegepersonal.

Basiskurs Palliative Care für Pflegepersonal Level 1
Beschreibung: Der Kurs führt Angehörige der pflegenden Berufe in das Konzept von Palliativpflege- und medizin ein.
Um den vielschichtigen Problemen der Pflegepraxis sicher begegnen zu können, vermittelt der Kurs:

  • Grundkenntnisse der Tumorschmerztherapie und Symptomkontrolle
  • Aspekte der Krankheitsbewältigung
  • Kommunikationsmodelle
  • Möglichkeiten der Grund- und Behandlungspflege
  • Umgang mit Sterben, Tod und Trauer

Zielgruppe ist examiniertes Pflegepersonal die mit schwerkranken und sterbenden Menschen in ihrem Arbeitsfeld arbeiten.
In der Regel werden einige Jahre Berufserfahrung vorausgesetzt.

Kosten: Die kompletten Gebühren sind abhängig von Übernachtungsmöglichkeit und Vollpension und liegen bei ca. 1600 Euro.
Die Dauer beträgt 160 Stunden und ist in der Regel auf 4 Kurswochen mit jeweils 40 Stunden über 2 Jahre verteilt.

Tipp: Bildungsscheck NRW
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten – beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel – bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck – stellt der Europäische Sozialfond zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Informationen unter: www.bildungsscheck.nrw.de

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Rechtsanspruch auf ambulante Palliativversorgung

Verfasst von palliativpflege am 6. Februar 2008

Am 1. April 2007 wurde in der Gesundheitsreform im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG) erstmalig ein Rechtsanspruch auf „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (§37b SGB V) festgelegt.
Der Gesetzgeber hat damit den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung zu regeln.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun am 20.12.2007 eine „Richtlinie zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV-Richtlinie)“ verabschiedet .
Die Leistungen, die die Richtlinie des G-BA vorsieht, können von Vertrags- oder Krankenhausärzten verordnet werden. Ein besonders qualifiziertes interdisziplinär zusammengesetztes Palliative-Care-Team (PCT) kann je nach Bedarf beratend tätig werden, die Versorgung koordinieren, mit zusätzlichen Maßnahmen unterstützen oder diese auch vollständig übernehmen. Die Versorgung durch die PCTs kann unter anderem auch die Linderung von Symptomen durch Arzneimittel und andere Maßnahmen, eine Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft in Not- oder Krisenfällen bis hin zur psychosozialen Unterstützung von Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen, insbesondere im Umgang mit Sterben und Tod beinhalten. Mit der SAPV-Richtlinie soll den Patientinnen und Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod auch in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung ermöglicht werden. Der Beschluss des G-BA wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.Der Beschlusstext sowie eine Beschlusserklärung sind im Internet auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlicht:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-gremium/2/
Auf der Internetseite finden Sie auch Informationen zu den Aufgaben und Gremien des G-BA.
Quelle: PPM E-Mail Newsletter „Palliativpflege aktuell“

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