Palliativpflege aktuell

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Archiv für August 2008

Lehrbuch Palliative Care von Cornelia Knipping

Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008

von Cornelia Knipping (Hrsg.) (Autor)

Lehrbuch Palliative Care von Cornelia Knipping – Verlag Hans Huber · Bern (2006).

Ein Lehrbuch, das das gesamte Palliative-Care-Konzept umfassend, interdisziplinär, organisationsübergreifend und praxisnah beschreibt. Am Anfang jedes Kapitels findet sich ein Abstract über das betreffende Thema. Studienziele und Schlüsselwörter werden beschrieben. Jedes Kapitel schliesst mit einer Zusammenfassung und abschliessenden Fragen zur Reflexion ab.
Einige Stichworte zum Inhalt des Buches: Einführung in die Grundprinzipien einer palliativen Behandlung, Pflege und Begleitung / Palliative Care in verschiedenen Versorgungskontexten / Assessment und Pflegediagnosen in der Palliative Care / Palliative Care in der Geriatrie / Schmerztherapie / Kommunikation, Begleitung und Trauerarbeit / Religiöse, kulturelle und spirituelle Aufmerksamkeit und Begleitung / Palliative Betreuung am Lebensende / Ethische, moralische, juristische Aspekte im Kontext der Palliative Care / Palliative Care bei HIV / AIDS und ALS in der Pädiatrie und in der Gerontopsychiatrie.

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1971: Dokumentarfilm löst in Deutschland die erste öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Sterben & Tod aus

Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008

Im Jahr 1971 wurde in Deutschland der im St Christopher’s Hospice gedrehte Dokumentarfilm „Noch 16 Tage – eine Sterbeklinik in London“ ausgestrahlt. Dieser Film führte zur ersten öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Thema der unzureichenden Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden. Der Film weckte aber gleichzeitig auch Assoziationen von „Sterbeklinik“, und von Kritikern wurde die Hospizidee sogar als Schritt zur Euthanasie missverstanden. Dieses Missverständnis führte immer wieder zu Diskussionen

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Sabine Pleschberger (2001)

Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008

„Die Entwicklung von „Palliative Care“ in Deutschland ist jedoch auch ein Lehrstück über die fehlende Kommunikation und mangelnde Bereitschaft des professionellen Systems zur Auseinandersetzung
mit den Anliegen der BürgerInnen. Denn nur so konnte eine doppelgleisige Palliativversorgung – Palliativmedizin einerseits und Hospizbewegung andererseits – entstehen. Sie wird längerfristig für das Erreichen einer guten integrierten Palliativversorgung hinderlich sein. Schließlich stellen die Medizinlastigkeit einerseits und die mangelnde Einbeziehung professionellen Symptom und
Schmerzmanagements andererseits problematische Engführungen dar,die im Widerspruch zur Implementierung der zentralen Konzeptelemente von „Palliative Care“ stehen.“

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Zitat: Gerda Graf

Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008

„Palliativmedizin ohne Hospizidee degradiert zur Elitemedizin physischer Schmerz- und Symptomkontrolle. Und Hospiz ohne Palliativmedizin bleibt Stückwerk eines wohl gemeinten Ansatzes“

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Zitat: Stein Husebö

Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008

„Viele hundert Jahre haben wir gebraucht, um Rituale für den Todesfall zu entwickeln. In den
letzten fünfzig Jahren haben wir die meisten von ihnen zunichte gemacht.“

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Zitat: Søren Kierkegaard

Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008

„Wenn wir jemandem helfen wollen, müssen wir zunächst herausfinden, wo er steht. Das ist das Geheimnis der Fürsorge. Wenn wir das nicht tun können, ist es eine Illusion zu denken, wir könnten anderen Menschen helfen. Jemanden zu helfen impliziert, dass wir mehr verstehen als er, aber wir müssen zunächst verstehen, was er versteht.“

„Wenn wir beabsichtigen, einen Menschen zu einer
bestimmten Stelle hinzuführen, müssen wir uns zunächst
bemühen, ihn dort anzutreffen, wo er sich befindet und dort
anfangen. Jeder, der dies nicht kann, unterliegt einer
Selbsttäuschung, wenn er meint, anderen helfen zu
können.“

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Linktipp: GRUNDSÄTZE UND EMPFEHLUNGEN DER BUNDESÄRZTEKAMMER ZUR ÄRTZLICHEN STERBEBEGLEITUNG

Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008

Broschüre „Sterben in Würde“ [PDF]
Grundsätze und Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte, Januar 2008

Weiterführende Inhalte

Broschüre „Sterben in Würde“ [PDF]

Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.6.5048

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Pflegereform Änderungen 2008 „Recht auf Freistellung zur Pflege Angehöriger“

Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008

Am 1. Juli 2008 ist das Gesetz zur Pflegereform in Kraft getreten. Hier erfahren Sie wichtige Änderungen:

Das Gesetz sieht Verbesserungen bei den Leistungen der ambulanten Pflege und der Betreuung von Demenzkranken sowie verstärkte Kontrollen in den Einrichtungen vor.

Mit der Neuregelung steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent, bei Kinderlosen von bisher 1,95 auf 2,2 Prozent.
Die Pflegestützpunkte werden nur in den Bundesländern eingerichtet, die dies wünschen.

Die Pflegereform bringt zum 1.7.2008 aber auch Änderungen im arbeitsrechtlichen Bereich.

Sie haben als Arbeitnehmer dann den Anspruch, sich für die Pflege eines Angehörigen kurz- oder auch langfristig freistellen zu lassen.

Konkret heißt das:

>> Ihr Arbeitgeber muss Sie auf Ihren Wunsch hin und ohne Ankündigungsfrist, wegen der Pflege eines Angehörigen 10 Tage von Ihrer Arbeit freistellen

>> Sie können eine bis zu 6 Monate dauernde Auszeit für die Pflege (Pflegezeit) beanspruchen
Das gilt aber nur in Betrieben mit mindestens 16 Mitarbeitern. In dieser Zeit wird allerdings kein Gehalt gezahlt. Die Auszeit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mindestens 10 Tage vorher schriftlich ankündigen.
Die Sozialversicherung bleibt jedoch im folgenden Rahmen erhalten: Die Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegekasse übernommen, wenn der oder die Pflegende mindestens 14 Stunden pro Woche pflegt.Die Kranken- und Pflegeversicherung läuft normalerweise über die Familienversicherung weiter. Ist dies nicht möglich, muss sich die oder der Pflegende freiwillig für den Mindestbeitrag versichern, der auf Antrag von der Pflegeversicherung erstattet wird. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von der Pflegekasse übernommen.
>> Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihrem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung in der Pflegezeit nachzukommen.
>> Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz während der Pflegezeit.

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Verbessern Sie mit der Methode „Zukunftswerkstatt“ die palliative Versorgung in Ihrer Einrichtung

Verfasst von palliativpflege am 18. August 2008

Möchten Sie die palliative Versorgung in Ihrer Einrichtung verbessern? Aber Sie suchen noch eine Methode, um den 1. SCHRITT mit allen Beteiligten zu planen?
Wie wäre es mit einer Zukunftswerkstatt „Palliative Versorgung“ in Ihrer Einrichtung?

Was ist eine Zukunftswerkstatt?

Die Methode: Ziel einer Zukunftswerkstatt ist es, dass Menschen für eine gewisse Zeit an einem Ort zusammenkommen und gemeinsam nach kreativen Lösungen für ein (sie be-)drängendes Problem oder eine Ihnen gestellte Aufgabe suchen. Die Idee zu einer Zukunftswerkstatt geht auf Robert Jungk zurück. Er verband damit eine Methode zur Kreativitätssteigerung oder des lebendigen Lernens. Durch die Werkstattarbeit werden die Teilhabe von Betroffenen und die in jedem Menschen schlummernden Lösungsansätze aktiviert. Zukunftswerkstätten vermitteln Lust an neuen Formen des Lernens. Sie fördern die kreativen Eigenkräfte des Menschen, sie sind ganzheitlich und sehr kommunikativ.

Der Zukunftswerkstatt liegt ein einfaches, aber sehr wirkungsvolles
3-Phasen-Modell zugrunde: Kritikphase, Phantasiephase, Realisierungsphase.


1. Die Beschwerde und Kritikphase
Die 1. Werkstattphase dient der kritischen Bestandsaufnahme des Themas „palliative Versorgung“ in Ihrer Einrichtung.
In Form eines Brainstormings können Sie auf Kärtchen möglichst konkrete Stichwörter zu Kritik, Unmut und belastenden Erfahrungen zum Thema zusammentragen. Es gehört zu den Regeln, auf Diskussionen in dieser Phase zu verzichten. Möglichst viele Teilnehmer sollen aus ihrer individuellen Sicht des Problems zu Wort kommen.
Eine Auswahl der Kritikpunkte nach Themen und eine anschließende Gewichtung sind durch die Teilnehmer vorzunehmen. Bei der Gewichtung bietet sich eine Punkteabfrage an. Die für Sie wichtigsten Kritiken eines Themas werden dann in der nächsten Phase weiter behandelt.

Regeln für die Kritikphase

  • Fassen Sie sich kurz!
  • Erzählen Sie von Ihren Erfahrungen mit konkreten Beispielen!
  • Bleiben Sie bitte beim Thema!
  • Schreiben Sie alle Äußerungen auf!


2. Phantasie- und Utopiephase
Hier ist Ihre Kreativität gefragt. Denken Sie positiv. Es entsteht ein Klima, in dem die Teilnehmer „abheben“ können und sich ausmalen dürfen, wie es wäre, wenn es schön wäre und sich der zuvor kritisierte Zustand ins Gegenteil verwandelt hätte.
Killerphrasen wie „Das ist doch unmöglich“ sind nicht erlaubt.
Dies ist die lustvollste Phase der Werkstattarbeit, in der die verschiedensten Ausdrucksmöglichkeiten wie z. B. Bilder, Theater, Collagen, Brainstorming neu zu denken sind unter dem Aspekt „Was wäre, wenn …?“

Regeln für die Phantasiephase

  • Alles ist möglich!
  • Positiv denken!
  • Vorschläge anderer aufgreifen und weiterspinnen!
  • Bezug zum Thema erwünscht!

3. Verwirklichungs- und Praxisphase
In dieser wichtigsten der 3 Phasen geht es für Sie darum, handlungsorientierte Ergebnisse zu gewinnen. Überlegen Sie, welche Idee so phantasievoll, so ansprechend, so faszinierend ist, dass man sie gerne in die Realität überführen möchte. Wählen Sie eine Projektidee aus. Nun geht es darum, das Projekt durch konkretes Tun der Teilnehmer zu planen.

Legen Sie bitte unbedingt folgende Punkte konkret fest:

  • Was wollen wir tun und anfangen?
  • Wie wollen wir es tun?
  • Wer mit wem? (Unterstützung und Hilfe)
  • Wann wird begonnen?
  • Wo geschieht das Ganze?Palliative Care ist eine Vision. Geben Sie der Vision in Ihrer Einrichtung einen Raum.Anders handeln geht nicht ohne anders denken!

    (Vom Autor modifizierter Text mit freundlicher Genehmigung von Herrn Ludwig Weitz, Organisationsberater, Moderator, Trainer, Coach – Bonn)

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Steigern Sie Ihre ethische Entscheidungskompetenz durch eine ethische Fallbesprechung

Verfasst von palliativpflege am 18. August 2008

Als Pflegefachkraft haben Sie häufig mit pflegerischen Konflikten am Lebensende zu tun.

Z. B.:
- Nicht erfüllbare Vorgaben an die Pflege in Bezug auf Essen und Trinken (MDK bemängelt eine nicht ausreichende Essens- und Flüssigkeitszufuhr bei der schwerkranken Frau M.)
- Probleme mit Angehörigen durch schwer erfüllbare Wünsche an die Pflege oder Unsicherheit über die Ausübung einer Vollmacht (Angehörige Frau M. möchte, dass ihr an Lungenkrebs erkrankter Vater in jedem Fall reanimiert wird.)
- Unzureichende Palliativmaßnahmen in Bezug beispielsweise auf die Schmerzmedikation (Bewohner Herrr K. hat keine ausreichende Grund- und Bedarfsmedikation und klagt über Luftnot und Angst.)
- Rechtsunsicherheit (Patient Herr N. bittet um eine palliative Sedierung.)
- Schwieriges Verhalten von Bewohnern, z. B. Aggressivität (Bewohner Herr T. lehnt jegliche Pflege ab und wird sehr schnell aggressiv.)

Sie stellen in diesem Zusammenhang die ethische Frage: Was ist zu tun?
Sie denken darüber nach, nach welchen moralischen Überzeugungen, Argumentationsweisen und Grundhaltungen Sie handeln sollen. (Ethik ist das methodische Nachdenken über die Moral.)

Um schwerwiegenden Konflikten gerecht werden zu können, brauchen Sie interdisziplinäre Beratung und Unterstützung durch geeignete Methoden. Eine solche Methode ist die ethische Fallbesprechung.

Was ist eine ethische Fallbesprechung?

„Ethische Fallbesprechung auf Station ist der systematische Versuch, im Rahmen eines strukturierten, von einem Moderator geleiteten Gesprächs mit einem multidisziplinären Team innerhalb eines begrenzten Zeitraumes zu der ethisch am besten begründeten Entscheidung zu gelangen.“ (Definition nach Steinkamp & Gordijn 2003)


Welchen Nutzen hat die ethische Fallbesprechung für Sie?

- Schafft Entlastung für Sie (Sie müssen nicht selbst die Lösung finden
- Schafft Bewusstsein – Es muss nicht nur eine Lösung geben
- Schafft Kreativität (durch Perspektivwechsel) in Bezug auf die Findung von Lösungen für die Betroffenen
- Fördert die Kommunikation durch interdisziplinären Austausch
- Fördert Transparenz und Wertschätzung für Ihre Arbeit
- Fördert das Bewusstsein, manche Situationen nicht ändern zu können
- Hilft dabei, das eigentliche Problem zu benennen
- Hilft im konkreten Fall durch eine Handlungsempfehlung

Das sollten Sie beachten
Die Fallbesprechung hat nicht mehr, aber auch nicht weniger als eine beratende Funktion. Deswegen sollten die Erwartungen an die Fallbesprechung die Realität nicht überfordern.

Von wem kann die Initiative für eine ethische Fallbesprechung ausgehen?
Die Initiative für eine ethische Fallbesprechung kann von allen Beteiligten, ganz unabhängig von ihrer Stellung in der Hierarchie der Institution ausgehen.
Z. B. von

  • Pflegekräften (Sie finden eine medizinische Maßnahme nicht sinnvoll, Sie stimmen mit Angehörigen nicht überein, Sie haben Zweifel am pflegerischen Vorgehen)
  • behandelndem Arzt (Möchte eine Behandlung/Therapie vorschlagen oder einstellen
  • Angehörigen oder Betreuern (sind mit den Entscheidungen überfordert)

Die ethische Fallbesprechung kann aber nicht nur von Personen, sondern auch durch den Eintritt einer definierten Behandlungssituation initiiert werden (z. B. bei Anlage einer PEG-Sonde).

Teilnehmen können Pflegekräfte, Pflegedienstleitungen, behandelnde Ärzte, Betreuer und Betreuungsrichter, Physiotherapeuten oder andere Mitarbeiter des therapeutischen Teams, Seelsorger, Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, Hospizbegleiter, Ehrenamtliche und eventuell auch Angehörige.

Sofern Angehörige nicht an der ethischen Fallbesprechung teilnehmen, werden sie vor und nach der Fallbesprechung durch ein ausführliches Gespräch in den Entscheidungsprozess mit einbezogen.

Die Entscheidung zur Implementierung einer ethischen Fallbesprechung ist eine Führungs- und Leitungsaufgabe in Ihrer Einrichtung. Die Qualität der Fallbesprechung ist vielfach von der Kompetenz des Moderators abhängig:

Der Moderator sollte

  • mit dem Instrument der ethischen Fallbesprechung vertraut sein
  • die Moderationstechnik beherrschen
  • mit medizinethischen und medizinrechtlichen Fragen im Groben vertraut sein
  • mit den organisatorischen und therapeutischen Ansätzen der Einrichtung vertraut sein
  • von den Teilnehmern in der Moderationsrolle akzeptiert werden

Tipp: Unterstützen und fördern Sie die ethische Kompetenz in Ihrer Einrichtung durch Schulung der Mitarbeiter und die Ausbildung von Moderatoren.
Die ethische Fallbesprechung bedarf der sorgfältigen Planung
Hilfreich sind dabei die so genannten 5 W-Fragen:

  • Wer? Auswahl der Teilnehmer. Wer übernimmt die Moderation?
  • Wie? Strukturieren Sie die Vorgehensweise in der Fallbesprechung. Sie können einen Frage- und Protokollbogen als Praxishilfe benutzen.
  • Wo? Ort (Wählen Sie einen ungestörten Ort aus).
  • Was? (Legen Sie unter den Teilnehmern den Anlass des Gespräches, Probleme und Fragestellungen fest.)
  • Wann? Zeit (Planen Sie ausreichend ungestörte Zeit ein, ca. 45 bis 60 Minuten – Störungen sind zu vermeiden.)

Tipp: Sie können einen regelmäßigen Termin für eine ethische Fallbesprechung festlegen oder bei einer vorher festgelegten Behandlungssituation fallweise einberufen. Die Planung könnte beispielsweise der Moderator übernehmen.

So können Sie ethische Fallbesprechungen strukturieren

In Anlehnung an die Nimwegener Methode (Steinkamp und Gordijn 2005) können Sie die ethische Fallbesprechung wie folgt strukturieren:

1. Bestimmen Sie das ethische Problem.
Beispielfragen: Wie lautet das ethische Problem? Was ist Anlass der Fallbesprechung? Welche Fragestellung ergibt sich daraus?
2. Analysieren Sie die medizinischen, pflegerischen, psychosozialen, weltanschaulichen, organisatorischen und ökonomischen Gesichtspunkte.
Beispielfragen zu den pflegerischen Gesichtspunkten: Wie ist die pflegerische Situation des Patienten/Bewohners zu beschreiben? Welcher Pflegeplan wird vorgeschlagen?
Inwieweit kann der Patient/Bewohner sich selbst versorgen?
3. Bewerten und entwickeln Sie Argumente aus dem Blickwinkel ethischer Normen.
Beispielfrage zur Bewertung „Autonomie des Patienten/Bewohners“:
Welche Haltung vertritt der Patient/Bewohner gegenüber lebensverlängernden Maßnahmen und Intensivtherapie? Wie sieht der Patient/Bewohner seine Krankheit selbst?
Wie sehen die Angehörigen seine Krankheit?
4. Fassen Sie einen Beschluss einschließlich der Zusammenfassung der wichtigsten Gründe, die zu dem Beschluss geführt haben.
Beispielfragen: Sind wichtige Fakten unbekannt? Kann dennoch ein verantwortlicher Beschluss gefasst werden? In welchen Fällen muss die Entscheidung aufs Neue überdacht werden?

Sie sehen, wie umfangreich aus den verschiedenen Perspektiven Fragen gestellt werden können. Hilfreich dabei ist, die Fragen auf ein übersichtliches Maß zu reduzieren. Dabei kann Ihnen die Verwendung eines Frage- und Protokollbogens eine nützliche Hilfestellung bieten.

Tipp: Nutzen Sie einen Frage- und Protokollbogen zur Orientierung für Ihre ethische Fallbesprechung.

Downloads zum Thema

Für den Bereich Altenhilfe hat der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen (Hrsg.), in Kooperation mit dem Hospiz Horn e. V. und der Bremer Heimstiftung einen Frage- und Protokollbogen in der Broschüre „So geht es nicht weiter!“ – Die ethische Fallbesprechung“ herausgegeben.
Hier finden Sie die Broschüre
für den Altenhilfebereich: www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/
Ethische%20Fallbesprechung%20-%20Broschuere.pdf
.

Die Malteser Trägergesellschaft hat in der Broschüre „Ethische Fallbesprechungen“ für den Bereich Krankenhaus einen Frage- und Protokollbogen als Kopiervorlage entworfen.
Hier finden Sie die Broschüre „Ethische Fallbesprechungen“ für den Krankenhausbereich als Download: www.malteser.de/53.MTG_Malteser_Traegergesellschaft/
53.20.Downloads/ethische_fallbesprechung.pdf

Fortbildungsangebote zum Thema
- Beratung und Fortbildung für ethische Fallbesprechungen bietet beispielsweise die Malteser Trägergesellschaft in Bonn an. Bei Interesse wenden Sie sich an: MTG Malteser Trägergesellschaft gGmbH, Ethik und Seelsorge, Wolfgang Heinemann, Von-Hompesch-Straße 1, 53123 Bonn, Tel.: 02 28/64 81-1 35 23, E-Mail: ethik.seelsorge@malteser.de. Hier finden Sie das Fortbildungsprogramm der Malteser im Internet: www.malteser.de/53.MTG_Malteser_Traegergesellschaft
53.20.Downloads/jp_ethik_2006.pdf

- Einen Fernlehrgang Berater/in für Ethik im Gesundheitswesen bietet das Klinikum Nürnberg an. Detaillierte Informationen zum Kursablauf können im Internet unter der Adresse http://www.fernlehrgang-ethik.de/ abgerufen werden.

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Schauen Sie den Kurzfilm „Ein ganz gewöhnlicher Tag“ – ein Film über das Sterben

Verfasst von palliativpflege am 17. August 2008


Das „International Festival of Cinema and Technology“ zeigte am 2. August 2008 in Washington DC (USA) den Film „Ein ganz gewöhnlicher Tag“ von Christian Schulz, einem ehemaligen Medizinstudenten der Universität Witten/Herdecke. Im Film geht es um Christiane, die im Traum ihrem eigenen Sterben in Person von Marion begegnet. Der Film schildert ihre Verzweiflung und Wut, aber auch wie sie lernt, mit dem Sterben als Teil ihres Lebens umzugehen. Autor und Regisseur Christian Schulz hat sich seit dem Beginn seines Medizin-Studiums in Witten 2001 mit dem Thema Sterben auseinander gesetzt: „Ursprünglich sollte der Film ja in der Mediziner-Ausbildung eingesetzt werden, als Vorbereitung für den Abschnitt, in dem Mediziner in Witten lernen, mit Patienten zu reden. Ich wollte das Thema Sterben und das Nachdenken darüber dort ebenfalls verankern.“ Aber die Sache wurde größer, die Grünenthal GmbH sponsorte den Film, er wurde in größerer Auflage an Palliativmediziner und Hospize verteilt und nach und nach bekannter: „Wir waren von dem Erfolg und den positiven Rückmeldungen überrascht. Privatpersonen, Kirchen, es sind eben doch viele, die das Thema interessiert“, berichtet Schulz über die weiteren Ereignisse. Daher verwundert es nicht, dass der Film jetzt auch bei dem renommierten Filmfestival angenommen wurde.

Über den Erfolg freut sich nicht nur Christian Schulz, sondern auch das gesamte Team. Im Juni 2006 mit der Realisierung seiner Idee begonnen. Zu Drehbeginn war das Team auf 16 Personen angestiegen und durch professionelle Schauspieler ergänzt.

Weitere Informationen: Wenn Sie Interesse an dem Erwerb einer DVD (19,99 Euro) von „Ein ganz gewöhnlicher Tag“ haben, senden Sie bitte eine E-mail mit Ihrer Adresse und Ihrer Bestellung an Christine Bleks (E-Mail: mailto:mauna_loa@freenet.de)

Weiterführende Informationen im Internet erhalten Sie unter:
http://www.einganzgewoehnlichertag.de/

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Allensbacher Umfrage zur Sterbehilfe zeichnet verzerrtes Bild der Realität

Verfasst von palliativpflege am 16. August 2008

„Allensbacher Umfrage zur Sterbehilfe zeichnet verzerrtes Bild der Realität“

Liebe Leserin, lieber Leser,

mal wieder gibt es eine aktuelle Umfrage zur Sterbehilfe, diesmal vom Allensbach-Institut für Demoskopie. Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung (58 Prozent), so meldet das Allensbach-Institut für Demoskopie nach einer aktuellen Umfrage, befürworte die aktive Sterbehilfe. Dieses Befragungsergebnis basiert jedoch auf suggestiven Fragen und zeichnet deswegen ein verzerrtes Bild der Realität. Darauf weisen die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e.V. (DGSS) und die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP) hin. Schmerztherapie und Palliativmedizin werden in den Fragen ausgeblendet. Linderung ist möglich – das wurde ausgeblendet
„Zurzeit wird ja viel über aktive Sterbehilfe diskutiert. Das bedeutet, dass man das Leben schwerkranker Menschen, die keine Chance mehr zum Überleben haben und große Schmerzen erdulden müssen, auf deren eigenen Wunsch hin beendet. Sind Sie für oder gegen die aktive Sterbehilfe?“, lautete die Kernfrage der Befragung. Diese Formulierung blende die Existenz von Schmerztherapie und Palliativmedizin komplett aus und schürt damit ungerechtfertigte Ängste, kritisieren die beiden wissenschaftlichen Gesellschaften. “

Das Ergebnis sagt meiner Meinung nach auch mehr darüber aus, dass wir die Ängste und Informationsdefizite in der Bevölkerung ernst nehmen sollten. Eine flächendeckende Versorgung mit Schmerztherapeuten und mit Palliativeinrichtungen zur Linderung schweren Leids würde den menschlichen Bedürfnissen in jedem Fall mehr entsprechen als fragwürdige Tötungsangebote, so die Fachgesellschaften.

(Informationen finden Sie unter http://www.ifd-allensbach.de/pdf/prd_0814.pdf – Allensbacher Umfrage und zur Stellungnahme der DGP und der DGSS unter www.dgpalliativmedizin.de),

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Ihr Wegweiser zu ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativeinrichtungen

Verfasst von palliativpflege am 16. August 2008

Sie suchen ambulante und stationäre Hospiz- und Palliativeinrichtungen in Ihrer Nähe ?

Der „Wegweiser Hospiz- und Palliativmedizin in Deutschland“ bietet Ihnen eine Adresssuchmaschine.

So finden Sie die nächste Einrichtung in Ihrer Nähe.

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Alles über HOPE (Hospiz- und Palliativ-Erfassung)

Verfasst von palliativpflege am 16. August 2008

Die „HOPE Hospiz- und Palliativ-Erfassung – Standarddokumentation“ wird zur Dokumentation der Palliativversorgung und als Instrument der Qualitätssicherung von Palliativstationen und Hospizen, onkologischen Abteilungen sowie von palliativärztlichen und -pflegerischen ambulanten Diensten durchgeführt.

Die Standarddokumentation HOPE unterstützt als gemeinsame Dokumentation aller Beteiligten bei den aktuellen Anforderungen: Netzwerkbildung in der ambulanten und stationären Hospiz- und Palliativversorgung, Kommunikation zwischen den betreuenden Einrichtungen für Hospiz- und Palliativpatienten.

Hier können Sie sich Informationen zu HOPE ansehen und herunterladen: HOPE

Die nächste Dokumentationsphase mit Auswertung beginnt am 15.3.2009 und geht bis 15.6.2009.

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