Ein Lehrbuch, das das gesamte Palliative-Care-Konzept umfassend, interdisziplinär, organisationsübergreifend und praxisnah beschreibt. Am Anfang jedes Kapitels findet sich ein Abstract über das betreffende Thema. Studienziele und Schlüsselwörter werden beschrieben. Jedes Kapitel schliesst mit einer Zusammenfassung und abschliessenden Fragen zur Reflexion ab.
Einige Stichworte zum Inhalt des Buches: Einführung in die Grundprinzipien einer palliativen Behandlung, Pflege und Begleitung / Palliative Care in verschiedenen Versorgungskontexten / Assessment und Pflegediagnosen in der Palliative Care / Palliative Care in der Geriatrie / Schmerztherapie / Kommunikation, Begleitung und Trauerarbeit / Religiöse, kulturelle und spirituelle Aufmerksamkeit und Begleitung / Palliative Betreuung am Lebensende / Ethische, moralische, juristische Aspekte im Kontext der Palliative Care / Palliative Care bei HIV / AIDS und ALS in der Pädiatrie und in der Gerontopsychiatrie.
Weblog-Archiv für 20. August 2008
Lehrbuch Palliative Care von Cornelia Knipping
Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008
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1971: Dokumentarfilm löst in Deutschland die erste öffentliche Auseinandersetzung mit dem Thema Sterben & Tod aus
Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008
Im Jahr 1971 wurde in Deutschland der im St Christopher’s Hospice gedrehte Dokumentarfilm „Noch 16 Tage – eine Sterbeklinik in London“ ausgestrahlt. Dieser Film führte zur ersten öffentlichen Auseinandersetzung mit dem Thema der unzureichenden Versorgung von Schwerstkranken und Sterbenden. Der Film weckte aber gleichzeitig auch Assoziationen von „Sterbeklinik“, und von Kritikern wurde die Hospizidee sogar als Schritt zur Euthanasie missverstanden. Dieses Missverständnis führte immer wieder zu Diskussionen
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Sabine Pleschberger (2001)
Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008
„Die Entwicklung von „Palliative Care“ in Deutschland ist jedoch auch ein Lehrstück über die fehlende Kommunikation und mangelnde Bereitschaft des professionellen Systems zur Auseinandersetzung
mit den Anliegen der BürgerInnen. Denn nur so konnte eine doppelgleisige Palliativversorgung – Palliativmedizin einerseits und Hospizbewegung andererseits – entstehen. Sie wird längerfristig für das Erreichen einer guten integrierten Palliativversorgung hinderlich sein. Schließlich stellen die Medizinlastigkeit einerseits und die mangelnde Einbeziehung professionellen Symptom und
Schmerzmanagements andererseits problematische Engführungen dar,die im Widerspruch zur Implementierung der zentralen Konzeptelemente von „Palliative Care“ stehen.“
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Zitat: Gerda Graf
Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008
„Palliativmedizin ohne Hospizidee degradiert zur Elitemedizin physischer Schmerz- und Symptomkontrolle. Und Hospiz ohne Palliativmedizin bleibt Stückwerk eines wohl gemeinten Ansatzes“
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Zitat: Stein Husebö
Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008
„Viele hundert Jahre haben wir gebraucht, um Rituale für den Todesfall zu entwickeln. In den
letzten fünfzig Jahren haben wir die meisten von ihnen zunichte gemacht.“
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Zitat: Søren Kierkegaard
Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008
„Wenn wir jemandem helfen wollen, müssen wir zunächst herausfinden, wo er steht. Das ist das Geheimnis der Fürsorge. Wenn wir das nicht tun können, ist es eine Illusion zu denken, wir könnten anderen Menschen helfen. Jemanden zu helfen impliziert, dass wir mehr verstehen als er, aber wir müssen zunächst verstehen, was er versteht.“
„Wenn wir beabsichtigen, einen Menschen zu einer
bestimmten Stelle hinzuführen, müssen wir uns zunächst
bemühen, ihn dort anzutreffen, wo er sich befindet und dort
anfangen. Jeder, der dies nicht kann, unterliegt einer
Selbsttäuschung, wenn er meint, anderen helfen zu
können.“
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Linktipp: GRUNDSÄTZE UND EMPFEHLUNGEN DER BUNDESÄRZTEKAMMER ZUR ÄRTZLICHEN STERBEBEGLEITUNG
Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008
Broschüre „Sterben in Würde“ [PDF]
Grundsätze und Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte, Januar 2008
Weiterführende Inhalte
Broschüre „Sterben in Würde“ [PDF]
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Empfehlungen der Bundesärztekammer und der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der ärztlichen Praxis Stand: 08. März 2007 - „Die Palliativmedizin gehört zum Aufgabenbereich jedes Arztes“
Interview von Bundesärztekammerpräsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe mit dem Deutsches Ärzteblatt (104, Ausgabe 22 vom 01.06.2007, Seite A-1547) zur Palliativmedizin - Statement von Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer
zur Pressekonferenz ‘Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung’ am 27. März 2007 in Berlin - „Sterben ist nicht normierbar“
Berlin, 26.03.2007 – Der Präsident der Bundesärztekammer Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe und der Palliativmediziner Prof. Dr. Gian Domenico Borasio in einem ‘Spiegel’-Streitgespräch über die schweren Entscheidungen am Sterbebett, die Angst vor der Apparatemedizin und das geplante Gesetz zur Patientenverfügung
Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.6.5048
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Pflegereform Änderungen 2008 „Recht auf Freistellung zur Pflege Angehöriger“
Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008
Am 1. Juli 2008 ist das Gesetz zur Pflegereform in Kraft getreten. Hier erfahren Sie wichtige Änderungen:
Das Gesetz sieht Verbesserungen bei den Leistungen der ambulanten Pflege und der Betreuung von Demenzkranken sowie verstärkte Kontrollen in den Einrichtungen vor.
Mit der Neuregelung steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte auf 1,95 Prozent, bei Kinderlosen von bisher 1,95 auf 2,2 Prozent.
Die Pflegestützpunkte werden nur in den Bundesländern eingerichtet, die dies wünschen.
Die Pflegereform bringt zum 1.7.2008 aber auch Änderungen im arbeitsrechtlichen Bereich.
Sie haben als Arbeitnehmer dann den Anspruch, sich für die Pflege eines Angehörigen kurz- oder auch langfristig freistellen zu lassen.
Konkret heißt das:
>> Ihr Arbeitgeber muss Sie auf Ihren Wunsch hin und ohne Ankündigungsfrist, wegen der Pflege eines Angehörigen 10 Tage von Ihrer Arbeit freistellen
>> Sie können eine bis zu 6 Monate dauernde Auszeit für die Pflege (Pflegezeit) beanspruchen
Das gilt aber nur in Betrieben mit mindestens 16 Mitarbeitern. In dieser Zeit wird allerdings kein Gehalt gezahlt. Die Auszeit müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mindestens 10 Tage vorher schriftlich ankündigen.
Die Sozialversicherung bleibt jedoch im folgenden Rahmen erhalten: Die Beiträge zur Rentenversicherung werden von der Pflegekasse übernommen, wenn der oder die Pflegende mindestens 14 Stunden pro Woche pflegt.Die Kranken- und Pflegeversicherung läuft normalerweise über die Familienversicherung weiter. Ist dies nicht möglich, muss sich die oder der Pflegende freiwillig für den Mindestbeitrag versichern, der auf Antrag von der Pflegeversicherung erstattet wird. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden von der Pflegekasse übernommen.
>> Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihrem Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung in der Pflegezeit nachzukommen.
>> Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz während der Pflegezeit.
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