Palliativpflege aktuell

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Archiv für Dezember 2008

Luxemburger Parlament erlaubt Sterbehilfe

Verfasst von palliativpflege am 19. Dezember 2008

LUXEMBURG (dpa). Das Parlament Luxemburgs hat am Donnerstag einem Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zugestimmt. Nach einer ganztägigen und teilweise emotionalen Debatte stimmten 31 der 60 Abgeordneten für das Gesetz. 26 Abgeordnete, die zumeist der christlich-sozialen Regierungspartei CSV angehören, stimmten dagegen, drei enthielten sich.

Künftig soll ein Arzt in Luxemburg einem unheilbar Kranken, der seinen Wunsch zu sterben ausdrücklich geäußert hat, dabei helfen dürfen.

Bereits im Februar war das Gesetz erstmals – mit 30 Stimmen – vom Parlament gebilligt worden. Nach einigen Textänderungen, die der Staatsrat anschließend gefordert hatte, kam das Gesetz jetzt wieder zur Abstimmung und wurde erneut in erster Lesung behandelt. Jetzt muss der Staatsrat entscheiden, ob eine zweite Lesung nötig ist. Dies gilt Beobachtern als wahrscheinlich, weil zunächst die Verfassung geändert werden muss.


Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker, der kein Abgeordnetenmandat hat, sagte: „Wenn ich abstimmen dürfte, würde ich dagegen votieren, weil ich Angst habe.“ Er sei nicht sicher, ob man in 20 Jahren noch wisse, welche Absichten mit dem Gesetz verfolgt würden. „Wenn ich vor der Frage stünde, dann wäre ich ganz alleine. Ich habe bloß Angst.“

Die Befürworter des Gesetzes über Sterbehilfe, das auch von Junckers sozialdemokratischem Koalitionspartner mitgetragen wurde, argumentierten, ein am Donnerstag zuvor einstimmig beschlossenes Gesetz über besseren Zugang zur Schmerzlinderung (Palliativmedizin) reiche nicht aus. Ein Sterbehilfegesetz müsse beschlossen werden, „auch wenn die Kirche und der Monarch das nicht wollen“, sagte die Sozialdemokratin Lydie Err. Gegner des Gesetzes warnten: „Viele Menschen sind am Ende des Lebens in ihren Entscheidungen nicht mehr wirklich frei“, sagte die Christsoziale Martine Stein-Mergen.

Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte die Entscheidung scharf. „Das ist der falsche Weg“, sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, der dpa in Luxemburg. Es gebe „ein Recht auf Leben und ein Recht auf Sterben, aber kein Recht auf Tötung“. Mit diesem Gesetz verabschiede sich Luxemburg aus der Mehrheit der europäischen Länder. Sterbehilfe ist gesetzlich auch erlaubt in Belgien und in den Niederlanden. „Das Gesetz ist ein Weg, der scheinbare Selbstbestimmung offeriert“, sagte Brysch. Wenn man aber daran denke, dass mehr als die Hälfte aller Sterbenden an Demenz litten, werde aus der vermeintlichen „Selbstbestimmung eine Fremdbestimmung“.

Quelle: Ärzte Zeitung online, 19.12.2008

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Pflege ist Wachstumsmarkt und „Jobmotor“ – Beschäftigenzahl wird sich verdreifachen

Verfasst von palliativpflege am 19. Dezember 2008

Das Statistische Bundesamt hat seine „Pflegestatistik 2007″ veröffentlicht. Danach waren im Dezember 2007 in Deutschland 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Das waren rund 118.000 (5,6 %) mehr Menschen als 2005. Über zwei Drittel von diesen (68 % oder 1,54 Mio.) wurden zu Hause versorgt. Davon erhielten 1,03 Mio. ausschließlich Pflegegeld, das heißt, sie wurden in der Regel allein durch Angehörige betreut. Weitere 504.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten. Bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zum Teil oder vollständig durch ambulante Dienstleister. 709.000 (32%) pflegebedürftige Menschen wurden in Heimen betreut.

Eine Studie zur Beschäftigungssituation in der Pflege, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) aktuell vorgestellt hat, bestätigt den Trend und weist auf die hohe arbeitsmarktpolitische wie auch volkswirtschaftliche Bedeutung hin: Der Pflegesektor ist ein Wachstumsmarkt und ein „Jobmotor“. Laut der IW-Studie wird sich die Zahl der Beschäftigten in der Pflege bis zum Jahr 2050 voraussichtlich auf bis zu 1,6 Mio. verdreifachen und das Marktvolumen auf über 85 Milliarden Euro ansteigen. 2007 arbeiteten in Deutschland bereits gut eine halbe Million Menschen im Pflegesektor und erwirtschafteten zusammen rund 25 Milliarden Euro. Selbst wenn man von einer jährlichen Produktivitätssteigerung von 0,5 %, beispielsweise durch verbesserte Abläufe und modernes Management, ausgehe, könne es in rund 40 Jahren immerhin 1,2 Mio. Pflegejobs geben.

Dazu Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa): „Dass angesichts einer alternden Gesellschaft der Bedarf an Pflege und qualifiziertem Personal belegbar steigt, liegt auf der Hand. Die Pflege ist ein Wachstumsmarkt und ein ‘Jobmotor’ par excellence! Umso mehr kommt es jetzt darauf an, eine dem wachsenden Bedarf gerecht werdende Versorgungslandschaft aktiv mitzugestalten: Ambulante und stationäre Einrichtungen sind gefragt, den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen passgenaue Angebote zu unterbreiten. Private Anbieter, die in allen Bereichen der Pflege ihren Marktanteil nachweislich ausbauen, begreifen diese Möglichkeit als eine echte Chance.“

Dass die arbeitsmarktpolitische und wirtschaftliche Bedeutung des Pflegesektors weiterhin deutlich zunimmt, führt das IW darauf zurück, dass zum einen die Menschen immer älter und pflegebedürftiger werden: Die besonders häufig auf Hilfe angewiesene Altersgruppe über 80-jähriger werde 2050 fast dreimal so groß sein wie 2005. Zum anderen sei ein sukzessiver Rückgang des privaten Unterstützerumfeldes zu beobachten. Weiterhin würden immer mehr (Intensiv-)Pflegefälle in Heimen betreut; die Zahl der Plätze könne sich bis 2050 auf rund 2 Mio. nahezu verdreifachen. Dr. Dominik H. Enste, Referats- und Projektleiter zur „Zukunft der Arbeit“ im IW Köln, wird die gesamte Studie anlässlich der Bundesmitgliederversammlung des bpa am 07./08. Mai 2009 in Berlin präsentieren. Bernd Meurer: „Diese Studie wird auch dazu beitragen, dass der Wirtschaftsfaktor Pflege sowohl in der Politik als auch in der Öffentlichkeit stärker in das Blickfeld rückt. Pflege nutzt der Volkswirtschaft.“

Quelle: bpa – Bundesverband privater Anbieter Sozialer Dienste e.V. (www.bpa.de)

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Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter

Verfasst von palliativpflege am 18. Dezember 2008

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
18.12.2008 DESTATIS

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren in Deutschland im Dezember 2007 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Das waren – im Zuge der Alterung der Bevölkerung - rund 118.000 oder 5,6% mehr als 2005 und 231.000 beziehungsweise 11,4% mehr als bei der ersten Durchführung der Erhebung im Jahr 1999. Die Mehrheit (68%) der Pflegebedürftigen waren Frauen. 83% der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter; rund ein Drittel (35%) 85 Jahre und älter.

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko pflegebedürftig zu sein. Während im Dezember 2007 bei den 70- bis unter 75-Jährigen jeder zwanzigste (5%) pflegebedürftig war, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflegequote ermittelt: Der Anteil der Pflegebedürftigen an allen Menschen dieser Altersgruppe betrug 62%.

Mehr als zwei Drittel (68% oder 1,54 Millionen) aller 2,25 Millionen Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon erhielten 1,03 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld, das bedeutet, sie wurden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 504.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten. Bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zum Teil oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. 709.000 (32%) Pflegebedürftige wurden in Pflegeheimen betreut.

Diese und weitere Angaben – insbesondere auch über die Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste einschließlich des Personals – enthält der heute veröffentlichte Bericht zur „Pflegestatistik 2007 – Deutschlandergebnisse“. Der Bericht ist kostenfrei im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen (Suchbegriff „Pflegestatistik“) abrufbar.

Zudem enthält die Veröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder „Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 2: Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern“ vom März 2008 eine Vorausberechnung zur möglichen zukünftigen Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen (Suchbegriff „demografischer Wandel“).

Quelle: DESTATIS – Das Statistische Bundesamt (www.destatis.de)

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Tipp: Peter Nydahl liest den Artikel „Was ist gute Pflege ? “

Verfasst von palliativpflege am 10. Dezember 2008

Peter Nydahl liest den Artikel „Was ist gute Pflege ? „ der in der Zeitschrift „Die Schwester der Pfleger“ erschienen ist.

Peter Nydahl ist Weiterbildungsleiter für Basale Stimulation in der Pflege und Pflegeexperte für Menschen im Wachkoma.
Darüber hinaus ist er bekannt für seine Texte, Filme und Fotostorys, mit denen er zum einen aufheitert, zum anderen aber auch zum Nachdenken animiert.
Diese Geschichte ist im Jahre 2002 in der Zeitschrift „Die Schwester der Pfleger“ erschienen, und hat nicht an Aktualität verloren.

Hier finden Sie die Kurze Geschichte zum Nachdenken – von und mit Peter Nydahl

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Tipp: Suizid im Alter – Podcast des SWR2-Radio

Verfasst von palliativpflege am 1. Dezember 2008

Wenn ältere Menschen nicht mehr leben wollen. Immer mehr ältere Menschen in Deutschland scheiden freiwillig aus dem Leben. Nach jüngsten Statistiken tötet sich alle zwei Stunden ein Mensch über 60 Jahren selbst. Viele wählen dabei rigide Methoden, die keinen Weg zurück ins Leben zulassen. Sie haben sich fest für den Suizid entschieden – weil Einsamkeit und Trauer zu groß sind oder die Angst vor Siechtum und Abhängigkeit über den Lebenswillen siegt. Psychologen und Mediziner erforschen jetzt die Motive der Älteren und entwickeln Ansätze für die Prävention.

Podcast des SWR2-Radio. Es sprechen Betroffene, Psychotherapeuten, Pflegende. Betont wird die Wichtigkeit, dass sich Mitarbeitende in Institutionen mit dem Tod auseinandersetzen.

Hier finden Sie das Podcast.

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Osteuropäische Pflegehelfer illegal

Verfasst von palliativpflege am 1. Dezember 2008

Das Amtsgericht München hat ein wahrscheinlich weitreichendes Urteil gefällt. Der Tenor des Urteils:
Es ist illegal, osteuropäische Haushaltshilfen als selbstständig Pflegekräfte zu beschäftigen. Die Richter sahen es als bewiesen an, dass osteuropäische Hilfskräfte abhängig tätig sind. Sie sind also Angestellte des Haushaltes.

Dies gehe daraus hervor, dass die Ungarn im Haushalt integriert gewesen seien, weil sie rund um die Uhr anwesend sein mussten und auch im Haushalt wohnten. Zudem seien sie von den Weisungen der Familienangehörigen abhängig gewesen. Sie hätten kein unternehmerisches Risiko getragen und auch nur einen Auftraggeber gehabt.

Ein Münchener Vermittler ungarischer Pflegekräfte wurde mit diesem Urteil zu 36.800 € Bußgeld verurteilt, weil er im großen Stil ungarische Pflegekräfte gegen eine Gebühr von 1.200 € nach Deutschland vermittelt hatte.
Die Münchener Entscheidung ist das erste Gerichtsurteil zum Einsatz formal selbstständiger ausländischer Pflegekräfte vor.

Der Verteidiger des Vermittlers legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein, so dass das Urteil jetzt von einer höheren Instanz überprüft wird.

Jetzt ist auch die Politik gefordert, hier eindeutige Regelungen zu treffen, um für Rechtssicherheit zu sorgen.

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