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Archiv für März 2009

ÜBER DAS AKTIVE ZUHÖREN

Verfasst von palliativpflege am 26. März 2009

Vielleicht haben auch Sie die Erfahrung gemacht, daß manche „Gesprächspartner“ Sie mit Monologen überschütten – von Zuhören keine Spur. Hauptsache man redet viel und lange über sich selbst.

In diesem Artikel will ich Ihnen die Idee des „aktiven Zuhörens“ näher bringen. Sie werden sehen, daß ein Gespräch eine ganz neue Qualität erreichen kann, wenn Sie diese Idee anwenden. Denn nur wer „aktiv zuhört „, hat die Chance sein Gegenüber tatsächlich zu verstehen, statt nur das zu hören, was „er hören will“.

Vielleicht werden auch Sie die Erfahrung machen, daß das Niveau Ihrer Gespräche im Laufe der Zeit zunehmen wird, d.h. für Sie und Ihren Gesprächspartner interessanter werden. Gehen wir einfach schrittweise vor, um zu verstehen, was zum „aktiven Zuhören“ alles gehört.
Sind Sie ein aufmerksamer Zuhörer?

Was für andere Menschen gilt, gilt in gleichem Maße auch für Sie. Mit anderen umgehen, bedeutet mit ihnen zu reden. Haben Sie sich schon einmal gefragt, was Ihr Gesprächspartner macht, während Sie zu ihm reden? Vielleicht werden Sie sagen: „Er hört mit zu!“ – aber sind Sie sich da wirklich sicher?

So sicher ist es nämlich gar nicht, daß Ihnen Ihr Partner wirklich zuhört. Fragen Sie sich doch einfach selbst. Wie oft haben Sie sich schon ertappt, daß während eines Gesprächs Ihre Gedanken abschweifen und Sie eigentlich ganz woanders sind. Manchmal denkt man auch schon über das nächste Argument nach und überlegt – während der andere noch erklärt – was man dagegenhalten will.

Daher ist in diesem Kontext zunächst die Frage interessant, woran man einen „Zuhörer“ überhaupt erkennt.
„Teilweise Zuhören“ heißt „nicht Zuhören“!

Das „teilweise Zuhören“ ist heute Gang und Gäbe. Schließlich muß man sich auf den nächsten eigenen Redebeitrag vorbereiten, die Kinder kommen bald aus der Schule, dies und das ist noch zu erledigen. Die beste Gelegenheit nachzudenken ist, wenn der Gesprächspartner gerade redet.

Es ist aber nicht so, daß Sie nun gar nichts mehr mitbekommen vom dem was Ihnen Ihr Partner gerade erzählt, denn zuhören und denken tun wir abwechselnd. Schließlich wissen wir ganz genau, was uns unser Gegenüber sagen will.

So, nun sind Sie wieder an der Reihe mit dem Reden und was macht inzwischen Ihr Gesprächspartner? Genau das gleiche wie Sie – teilweise Zuhören? Woran erkenne ich das?

Normalerweise erkenne ich das daran, daß der Gesprächspartner nur auf Bruchstücke oder Teilsätze meiner Rede reagiert. Manchmal vielleicht auch nur auf Reizwörter, die ihn zu einem Statement bewegen. Wer teilweise zuhört, verliert den Kontext, indem der Sinn der Rede eingebetet ist.

Zudem wird oft wenig bis gar nicht nachgefragt, was der Gesprächspartner meint. Man operiert mit Bruchstücken eines Sinnkontextes und verzerrt dadurch das Gesagte. In belanglosen Gesprächen mag das nicht weiter wild sein. Aber wenn es sich um ein wichtiges Thema handelt, fühlt sich der Gesprächspartner nicht verstanden und es kommt leicht zu folgenschweren Mißverständnissen.
Aktiv Zuhören – aber wie?

Aktives Zuhören ist kein Trick oder Geheimnis. Vielmehr ist es eine Frage der Einstellung. Gutes Zuhören kann man zum Teil des eigenen Lebens machen. Damit bekommen Sie alle Informationen, die Ihnen Ihr Gegenüber geben will. Die Ihnen entgegengebrachte Wertschätzung als Zuhörer steigt, ebenso die Wahrscheinlichkeit, daß Sie den anderen verstehen, anstatt nur Bruchstücke seiner Rede zu hören.

Der erste Schritt zum aktiven Zuhören ist -> Widmen Sie Ihrem Gesprächspartner Ihre gesamte Aufmerksamkeit!

Vermeiden Sie es an andere Dinge zu denken. Bleiben Sie beim Thema des Gesagten. Versuchen Sie eine Vorstellung oder Bild darüber zu bekommen, was Ihnen der andere sagt. Doch welche Elemente gehören noch zum „aktiven Zuhören“?

Der aktive Zuhörer … :

* … ist mit seiner Aufmerksamkeit beim Gespräch und bei seinem Partner.
* … zeigt seinem Gesprächspartner, daß er ihn akzeptiert und schätzt.
* … hat die Einstellung, daß aufmerksames Zuhören zum gesamten Prozeß der Kommunikation gehört.
* … stellt Fragen, um sicherzustellen, daß er versteht „was der andere gemeint hat“.
* … sucht nicht nach Differenzen, sondern nach Gemeinsamkeiten.
* … fällt ihm nicht ins Wort, sondern gibt dem anderen die Zeit, die er braucht, um sich auszudrücken.

Wenn Sie diese Anregungen annehmen, werden Sie Ihrem Gesprächspartner den Eindruck vermitteln, daß Sie ihn akzeptieren. Einen „schlechten Zuhörer“ zeichnet aus, Dinge zu überhören, die in einer ihm nicht genehmen Art und Weise vorgetragen werden.

Manchmal werden wichtige Inhalte nur schlecht artikuliert, die Betonungen sitzen nicht, der Gesprächspartner verströmt Langeweile. Oftmals ist es auf Nervosität oder schlechte Konzentration zurückzuführen, wenn man nicht den richtigen Ton trifft.

Signalisieren Sie Ihrem Gegenüber, daß Sie ihn akzeptieren und ihm mit Interesse zuhören. Dies können Sie durch ein Lächeln, Blickkontakt oder ein zustimmendes Kopfnicken tun. So helfen Sie ihm ruhiger und zentrierter zu werden.

Ihr Redebeitrag

Beginnen Sie Ihren Gesprächsbeitrag, indem Sie wiederholen, was Sie von den Ausführungen Ihres Partners verstanden haben. Damit geben Sie ihm die Gelegenheit zu prüfen, ob das „Wesentliche seiner Rede“ bei Ihnen angekommen ist.

Lassen Sie sich ruhig korrigieren, wenn er mit Ihren Paraphrasierungen nicht einverstanden ist. Das ist kein Makel, sondern gehört zu jedem „verstehenden Gespräch“.

Falls er Sie korrigiert, versuchen Sie den Aspekt zu erfassen, den Sie „anders verstehen“ sollten. Antworten Sie erst auf einen Sachverhalt, wenn Ihnen der Gesprächspartner zu verstehen gegeben hat, daß Sie ihn vollständig verstanden haben. Sie werden sehen, daß nun Ihre Ideen und Ratschläge viel besser auf seine „Problematik“ passen und viel weniger Mißverständnisse auftreten.

Aktives Zuhören mag für manche Menschen anfangs eine kleine Geduldsübung sein. Aber es ist keinesfalls Zeitverschwendung. Berücksichtigen Sie einfach was passiert wäre, wenn Sie am anderen vorbeigeredet hätten, nämlich jede Menge Mißverständnisse.

Mißverständnisse – oder einen Streit – zu klären, ist wesentlich zeitaufwendiger, als „richtig zuzuhören“. Denn ein Mißverständnis – oder Streit – kann Sie Stunden und Tage kosten, bis eine aufgeschlossene Gesprächssituation wiederhergestellt ist.

Außerdem motivieren Sie Ihren Gesprächspartner durch Ihr positives Beispiel selbst aufmerksamer zuzuhören. So werden Sie mit der Zeit auch die Chance bekommen, intimere Themen anzusprechen. Bedenken Sie einfach – besonders intimere Gespräche sind ohne ein wirkliches „verstehen wollen“ gar nicht möglich! Aber auch wenn Sie nur diese kleinen Ratschläge aus dem Artikel beachten, werden Sie die Erfahrung machen, daß sich die Qualität Ihrer Gespräche wesentlich verbessern wird.

Viel Erfolg beim „Aktiven Zuhören“!

Aktives Zuhören

Unter aktivem Zuhören wird in der interpersonellen Kommunikation die gefühlsbetonte (affektive) Reaktion eines Gesprächspartners auf die Botschaft eines Sprechers verstanden. Der US-amerikanische Psychologe und Psychotherapeut Carl Rogers hat das aktive Zuhören erstmals als Werkzeug für die Klientenzentrierte Psychotherapie (Gesprächspsychotherapie) beschrieben. Seine von einem humanistischen Menschenbild geprägte Arbeit legt besonderen Wert auf Begegnung im voll-menschlichen Sinn – d. h. unter Einschluss der emotionalen Ebene, der nonverbalen Äußerungen und des gegenseitigen prinzipiellen Wohlwollens. Das aktive Zuhören grenzt sich auf der einen Seite von der weniger direktiven Echo-Technik ab, in der nur mechanistisch das letzte Wort des Gehörten wiederholt wird und auf der anderen Seite von der direktiver wirkenden Paraphrase, welche den kognitiven Anteil der aufgenommenen Botschaft zurückgibt.

Ziele

Die Ziele beim Einsatz des aktiven Zuhörens sind vielschichtig. Auf der interpersonellen Ebene, insbesondere der Beziehungsebene, sollen gegenseitiges Vertrauen aufgebaut und ein würdigender Umgang gefördert werden.

Auf der semantischen Ebene hilft aktives Zuhören, Missverständnisse zu vermeiden.
Im rhetorischen Bereich kann das aktive Zuhören dazu eingesetzt werden, Zeit zu gewinnen, als Beginn einer Ablenkung des Gesprächspartners missbraucht werden und der sog. gewaltfreien Kommunikation dienen. Bei einer offenen Internetumfrage im betrieblichen Kontext wird den Besuchern die folgende Frage gestellt: Welche Lernfaktoren zur Steigerung Ihrer kommunikativen Kompetenz sind für Sie und Ihre Geschäfte besonders wichtig? Das Zitat einer Stichprobe aus der Erhebung im Mai 2006 zeigt nebenstehende Tabelle.

Grundlegende Zuhörmodelle (allgemein)

Neben einer Vielzahl von deskriptiven Modellen werden in der wissenschaftlichen Literatur vor allem die beiden Zuhörmodelle von Rogers und Steil rezipiert:

Modell nach Carl R. Rogers
Der amerikanische Psychotherapeut Carl R. Rogers veranschaulicht den Prozess des Hörens und Verstehens in vier Stufen in einer graphischen Darstellung. Diese Grundlage zur Erweiterung durch das Konzept des aktiven Zuhörens ist die Basis für eine weitere Befassung im akademischen Diskurs.

WIBR-Modell nach Lyman K. Steil:
In seinem Modell zur Veranschaulichung des Zuhörprozesses geht Steil ebenfalls von einer vierstufigen Entwicklung aus:

1. Wahrnehmung (W): Das interessensabhängige Hören, Begreifen von Körpersprache und Gesichtsausdruck.
2. Interpretation (I): Sinnerfassung und Deutung auf der Grundlage eigener Glaubenssätze und Erfahrungen.
3. Bewertung (B): Annahme oder Ablehnung aufgrund eigenen Wissens sowie eigener und gesellschaftlicher Wertvorstellungen, die durch Erfahrungen und Kultur geprägt sind.
4. Reaktion (R): In einer vom Zuhörer als angemessen empfundenen Form wird auf das Gesagte verbal oder nonverbal geantwortet. Dabei gilt das kommunikationstheoretische Axiom von Paul Watzlawick, nach dem auch Nicht-Verhalten als Kommunikation wahrgenommen wird.

Fehlerquellen basieren hierbei auf dem vorzeitigen Abbruch des intensiven Zuhörens und der übereilten Festlegung des Reaktionsverhaltens, ohne, dass das Ende der Aussage abgewartet wird. Daraus ergeben sich eher unangebrachte Antworten und Fehlverhaltensweisen auf Seiten des Zuhörers (Steil et al., 1986).

Irrtümer über das Zuhörens

Von der Fähigkeit des guten Zuhörens ist es wesentlich abhängig, wie effizient Botschaften übermittelt werden können (Eberling, 1985). Zuhören stellt für die menschliche Kommunikation daher mehr als nur eine funktionale Notwendigkeit dar. Steil, Summerfield und DeMare stellen in ihrer Veröffentlichung zum Thema „Aktives Zuhören“ 1986 dar, dass mehrere Irrtümer hierzu weit verbreitet sind:

1. Zuhören sei vor allem eine Sache der Intelligenz.
Mit Hilfe wissenschaftlicher Untersuchungen konnte diese These nicht bestätigt werden. Allerdings wurde festgestellt, dass sehr aktive und einsatzfreudige Menschen auf Grund ihrer intensiven Zielstrebigkeit häufig die schlechteren Zuhörer sind.

2. Zuhören sei eng mit dem Hörvermögen verbunden.
Nur bei erheblichem Verlust des Hörvermögens wird die Fähigkeit des Zuhörens stark beeinträchtigt. Hiervon betroffen sind in der Regel jedoch nur Menschen mit alters- oder krankheitsbedingten physischen und/oder psychischen Defekten im Hörapparat.

3. Tägliches Zuhören ersetze das Üben.
Obwohl das Zuhören für beinahe jeden Menschen normal ist, wird die durchschnittliche Zuhörleistung nur mit ca. 25 Prozent beziffert. Diese kann auch durch vermehrtes Zuhören nicht signifikant verbessert werden, wenn nicht gleichzeitig die dahinter stehenden Kommunikationsgewohnheiten grundsätzlich geändert werden.

4. Da der gebildete Mensch in schulischer Ausbildung bereits Aufmerken, Lesen und Schreiben gelernt habe, wüssten wir auch, wie man richtig zuhört.
Diese Annahme führt dazu, dass die Fähigkeit zum effektiven Zuhören als erlernbare Fähigkeit von den Bildungssystemen vernachlässigt wird.

5. Lesen zu lernen sei wichtiger als Zuhören zu lernen.
Der Mensch nimmt auditiv etwa drei mal mehr Informationen auf als per Schrift. Da der menschliche Hörapparat an sich im Gegensatz zum Auge zudem in der Lage ist, ohne Ermüdung ununterbrochen Signale aufzunehmen und weiterzuleiten, vertieft die pädagogische Betonung des geschriebenen Wortes den falschen Kanal.

6. Gutes Zuhören sei eine Sache des Willens.
Willenskraft ist für Empathie und Verständnis nicht elementar erforderlich. Die willentliche und bewusste Auseinandersetzung mit dem Gegenüber weist vielmehr einen starken Zusammenhang mit Freundlichkeit und innerer Zuwendung auf.

7. Zuhören sei passiv und erfordere weder Geschick noch Anstrengung.
Das Gelingen einer guten Kommunikation hängt nach Prof. Lyman K. Steil zu 51 Prozent vom Zuhörer ab. Wird unter Zuhören nicht nur die rein akustische Aufnahme der Botschaft verstanden, sondern auch das inhaltliche Erfassen, wird deutlich, dass das Zuhören ein ebenso aktiver Prozess ist wie der des Sprechens.

Diese Irrtümer haben lange verhindert, dass der Prozess des Zuhörens auf wissenschaftlicher Grundlage erforscht wurde. Es ist vor allem der Psychologie zu verdanken, dass operationalisierte Zuhörtechniken entwickelt wurden.

Leitlinien für das aktive Zuhören

Nach Rogers

Wesentliche Elemente nach Rogers sind folgende drei grundlegenden Axiome, die er auch für die nondirektive Gesprächsführung im therapeutischen Rahmen postuliert hat:

1. Empathische und offene Grundhaltung
2. Authentisches und kongruentes Auftreten
3. Akzeptanz und bedingungslose positive Beachtung der anderen Person.

Nach Rogers wird das Verstehen des Sprechers weiterhin wie folgt unterstützt:

* Sich auf das Gegenüber einlassen, konzentrieren und dies durch die eigene Körperhaltung ausdrücken
* Mit der eigenen Meinung zurückhaltend umgehen
* Nachfragen bei Unklarheiten
* Zuhören heißt nicht gutheißen
* Pausen aushalten, sie können ein Zeichen sein für Unklarheiten, Angst oder Ratlosigkeit
* Auf eigene Gefühle achten
* Die Gefühle des Partners erkennen und ansprechen
* Bestätigende kurze Äußerungen
* Geduld haben und den Sprecher nicht unterbrechen, ausreden lassen
* Blickkontakt halten
* Sich durch Vorwürfe und Kritik nicht aus der Ruhe bringen lassen
* Empathie ausüben und sich innerlich in die Situation des Sprechers versetzen.

Nach Reiman und Thies-Sprinthall

Die Autoren Reiman und Thies-Sprinthall haben 1997 acht Leitlinien für die Anwendung des aktiven Zuhörens in der pädagogischen Ausbildung entwickelt (Großzitat):

1. Mache dir bewusst, dass angehende Lehrer und Lehramtsstudierende wahrscheinlich viele starke Gefühle hegen, wenn sie ihre Reise als Lehrer antreten. Wenn der Mentor oder die Mentorin das Vertrauen des angehenden Lehrers gewinnen kann, stellen sich viele Gelegenheiten zum aktiven Zuhören ein.

2. Versuche herauszufinden, wann aktives Zuhören angesagt ist. Wenn die Mitteilung des Kollegen keine besondere Besorgnis erkennen lässt, ist aktives Zuhören vielleicht gar nicht notwendig. Es ist jedoch wichtig, wenn Du ihm bewusst und ernsthaft helfen willst.

3. Fasse dich immer so kurz wie möglich, wenn Du dein Verständnis der Gedanken, Gefühle oder Sorgen deines Kollegen ausdrückst oder Nachfragen stellst; weniger ist mehr. Die bloße Wiederholung der Worte des anderen sind oft wenig hilfreich.

4. Sei dir bewusst, dass die Fähigkeit zum aktiven Zuhören Zeit benötigt, um sich zu entwickeln. Am Anfang kommt man sich oft sehr hölzern und ungemütlich in seiner Rolle vor. Akzeptiere dieses Gefühl als Teil des Lernprozesses.

5. Lerne, sorgenvollen Äußerungen von Kollegen aktiv zuzuhören und ihnen notwendige Rückmeldungen zu geben. Wenn dir keine notwendige und wichtige Information einfällt, dann höre lieber schweigend zu, statt Überflüssiges zu sagen.

6. Respektiere Vertraulichkeit. Aktives Zuhören ermutigt Kollegen, sich zu öffnen. Mach dir klar, dass das, worüber geredet wird, vertraulich ist.

7. Vertraue auf die Fähigkeit deiner Kollegen (Praktikanten, Referendare), Probleme selbst zu lösen. Es ist wichtig, durch das Stellen von Aufgaben Lernprozesse anzuregen und durch Beratung zu unterstützen; aber zum effektiven Lernen gehört, Problemlösungen selbst zu suchen und auszuprobieren.

8. Mache dir klar, dass aktives Zuhören Kraft kostet. Wenn deine „Batterien“ gerade schwach sind, wird dir aktives Zuhören sehr schwerfallen. In einem solchen Fall ist es weise, sich für einen anderen Zeitpunkt zu verabreden.

Mittel

Um aktiv zuzuhören, werden dem Sprecher vor allem affektive, d.h. emotionale Anteile der gehörten Botschaft wiedergegeben. Dazu sind sowohl nonverbale Aufmerksamkeitsreaktionen als auch verbale Aussagen hilfreich. Es kommt nicht darauf an, die aufgenommene Botschaft 1:1 wiederzugeben oder sachliche Bestandteile richtig zu interpretieren.

1. Nonverbale Kommunikation: Nicken, Augenkontakt, Hinwendung des Oberkörpers und des Kopfes und Mimik. Menschen mit ausgeprägter Gestik können auch mit Händen und Armen aktiv zuhören.

2. Sprache: Kurze Bestätigungslaute (z. B. ah, mhm, ach) mit emotionaler Betonung, fragendem Anteil und die Vielzahl möglicher kurzer Rückfragen (z. B. Das wurde so gesagt?, Wie bitte?!, Das ist interessant. Und wie fühlen Sie sich dabei?) stellen eine breite Basis für das aktive Zuhören dar. Eine affektiv betonte Zusammenfassung darf ebenfalls noch als aktives Zuhören gelten, soweit ihr keine ausgesprochene kognitive Wertung mitgegeben wird.

Der hier, auch in der wissenschaftlichen Rezeption häufig zu findende Hinweis auf die Paraphrase mit ihren kognitiven Anteilen der Rückkopplung als Mittel des aktiven Zuhörens oder der Reflexion und Spiegelung mit ihren veränderten Wiedergabeanteilen durchbricht die eigentliche Bedeutung des Begriffes in seiner präzisen Funktion zur emotionalen Unterstützung des Anderen (Rogers 1981).

Verbreitung

Das aktive Zuhören ist spezieller Bestandteil der so genannten nondirektiven Gesprächsführung nach Rogers, des so genannten Drei-Schritt-Interviews im Bereich Kooperatives Lernen sowie im Allgemeinen jeder vollständigen Ausbildung im Bereich zwischenmenschlicher Kommunikation, Mediation oder Menschenführung. Es wird weltweit sowohl auf universitärer Ebene in Fachkursen für die Studienbereiche der Geisteswissenschaften, der Medizin, Rechtswissenschaften und spezieller Betriebswirtschaftslehre (hier insb. im Bereich persönlicher Verkauf) als auch privatwirtschaftlich in einer unübersehbaren Anzahl von Zusammenhängen vermittelt.

Das aktive Zuhören wird neben den klassischen Feldern der Familien- und Sozialarbeit, der Psychotherapie und im Bereich der Personalentwicklung auch häufig eingesetzt, um interkulturelle Hürden zu überwinden, für die Ausbildung von Schulschlichtern sowie zur Vorbereitung auf die Kommunikation mit gewaltbereiten Personen in der Polizeiarbeit (Deeskalationsstrategien). Außerdem wird es zunehmend im pflegerischen Bereich und für das allgemeine ärztliche Gesprächsverhalten vermittelt (Deutsches Ärzteblatt 98, Ausgabe 26 vom 29. Juni 2001).

Methodische Begleitung

Weitere Gesprächsförderer für ein einfühlsames Gespräch, eine Kontroverse oder missverständliche Kommunikation im Zusammenhang mit aktivem Zuhören sind die konsequente Trennung von wünschenswerter ICH-Botschaft und häufig wertender DU-Botschaft sowie die Wahl eines angemessenen situativen Kontextes für ein wichtiges Gespräch.

Literatur

* Carl R. Rogers: Die nicht-direktive Beratung. Counseling and Psychotherapy, bei Fischer, ISBN 3596421764
* Mentoring and Supervision for Teacher Development, Alan J. Reiman, Lois Thies-Sprinthall, bei Addison Wesley, ISBN 0801315395,
* Rolf H. Bay: Erfolgreiche Gespräche durch aktives Zuhören, bei Expert, ISBN 3816925952
* Aktives Zuhören. Anleitung zur erfolgreichen Kommunikation, Lyman K. Steil, Joanne Summerfield, George de Mare, vergriffen, ISBN 3793877515

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PFLEGEMESSE 2009 IN LEIPZIG RÜCKT PFLEGEMANAGEMENT IN DEN MITTELPUNKT

Verfasst von palliativpflege am 25. März 2009

06.03.2009: Fachkräftemangel, Patientenüberleitung oder Case Management – die Herausforderungen an das Management von professionellen Pflegeanbietern, individuelle Betreuung zu sichern und die pflegerische Versorgung zu gewährleisten, sind vielfältig. Netzwerke mit pflegerischer Kompetenz sind gefragt.

„Im Fokus des Kongressprogramms der Pflegemesse Leipzig steht das Management im Pflegebereich von Kliniken, stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten“, erläutert Martin Buhl-Wagner, Geschäftsführer der Leipziger Messe GmbH. Vom 29. September bis 1. Oktober 2009 beleuchten Ausstellung und Kongress die stationäre Krankenpflege, stationäre Altenpflege, ambulante Pflege sowie Behindertenhilfe. Das Kongressprogramm wird von den wichtigsten Träger- und Berufsorganisationen der Pflege zusammengestellt. Zu den Schwerpunkten für Management und Fachpersonal gehören unter anderem Pflegequalität und Transparenzstrategien, Sicherung der Betreuungsleistung, Delegation ärztlicher Leistungen, Integrative Beratung im ambulanten Bereich sowie Innovative Wohn- und Betreuungsformen. Zudem stehen Themen wie Strategisches Personalmanagement, Rechtsfragen, Berufsbild Pflege und Karriereplanung, Sicherung der pflegerischen Versorgung unter heutigen Maßstäben, Förderung der Beratungskompetenz, Case Management, Pflegediagnostik in der Praxis sowie Führung & Motivation bei knappen Ressourcen auf der Tagesordnung.

(Quelle: Leipziger Messe)

Link zur Pflegemesse in Leipzig 2009 hier

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PALLITIVPFLEGETAG DER DEUTSCHEN GESELLSCHAFT FÜR PALLIATIVMEDIZIN: 2.-3. OKTOBER 2009 IN KIEL

Verfasst von palliativpflege am 24. März 2009

Motto: „Wer hat das letzte Wort ?“

Ort: Kiel (Kieler Schloss)

Themenblöcke:
- Angehörige
- Unterschätzte Berufsgruppen
- Patient als Auftraggeber
- Ressourcen stärken
- Leben und Sterben in der Krise
- Palliative Care nicht exklusiv sondern inklusive

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HOSPIZ

Verfasst von palliativpflege am 24. März 2009

Hospiz von lateinisch hospitium: Gastfreundschaft, Gast; bezeichnet einen Ort der gastfreundlichen Aufnahme. Im Mittelalter berühmt wurden die Hospize für Pilger an gefährlichen Wegpassagen (z.B. an Alpenübergängen). Um 1900 eröffneten die Sisters of Charity in Dublin und London Hospize für arme chronisch Kranke und Sterbende. Im Hospiz St.Joseph, London, arbeitete nach dem 2.Weltkrieg eine englische Sozialarbeiterin, Krankenschwester und Ärztin, Dr. Cicely Saunders. Sie kombinierte die dort praktizierte christliche Fürsorge mit den Erkenntnissen der modernen Medizin, insbesondere der Schmerzforschung und eröffnete 1967 das St. Christopher’s Hospice mit dem von ihr geprägten neuen Hospizkonzept (siehe Hospizarbeit, Hospizbetreuung), um umfassend auf die speziellen Bedürfnisse Schwerkranker und Sterbender eingehen zu können. Das moderne Hospiz ist primär ein Konzept, seine Realisierungsformen können unterschiedlich sein – stationär wie auch ambulant.

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PALLIATIV

Verfasst von palliativpflege am 24. März 2009

Palliativ

Das Wort „palliativ“ stammt sich dem lateinischen Wortschatz und beinhaltet pallium = der Mantel, bzw. palliare = mit dem Mantel bedecken, umhüllen.

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TV TIPP: „MEIN TOD GEHÖRT MIR?“ SWR, DONNERSTAG,26.03.09 UM 22:00 UHR

Verfasst von palliativpflege am 23. März 2009

Mein Tod gehört mir?

Sendung am Donnerstag, 26.03.2009, 22.00 bis 22.30 Uhr

Mehr noch als vor dem Tod fürchten sich viele Schwerstkranke vor dem Leiden und der Ohnmacht, nicht mehr selbstbestimmt handeln zu können. Abhängig zu sein von dem Willen der Ärzte, Pflegekräfte und Angehörigen. Zwischen acht und zehn Millionen Deutsche besitzen deshalb eine Patientenverfügung. Sie wollen im Falle des Falles ihr Leiden nicht durch lebensverlängernde Maßnahmen unnötig verlängern.

Doch viele Ärzte empfinden das Papier rechtlich nicht als bindend. Die Folge: Streit und Unsicherheit schüren die Angst und Not Kranker und ihrer Angehörigen. Aber kann man selbst wirklich sicher wissen, was man in der Extremsituation zwischen Leben und Tod empfindet und braucht? Und: Gibt es den „point of no return“, der jede weitere medizinische Behandlung unsinnig macht, weil der Tod unausweichlich kommen wird? Brisante Fragen. Odysso zeigt die Ängste und Nöte Kranker und ihrer Angehörigen und sucht nach Kriterien für eine ethische Medizin.

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HIER FINDEN SIE DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE HOSPIZAUFNAHME

Verfasst von palliativpflege am 23. März 2009

Wer hat einen Anspruch auf einen Hospizplatz?
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass ein Arzt die Dringlichkeit bestätigt. Dem geht der Wunsch des Patienten nach Aufnahme voraus. Aufgenommen werden kann jeder mit einer Erkrankung,

* die fortschreitet
* bei der Heilung ausgeschlossen ist
* die eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig macht oder wünschenswert erscheinen lässt
* die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt
* die Krankenhausbehandlung nicht erfordert.

In der Regel kommt eine palliativ-medizinische Behandlung in einer stationären Hospizeinrichtung bei folgenden Krankheitsbildern in Betracht:

* fortschreitende Krebserkrankung
* Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
* Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
* Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung.

Wenn die ambulante Versorgung im Haushalt nicht mehr ausreicht, weil der palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgungsbedarf, der aus der Krankheit resultiert, in seiner Art und in seinem Umfang her die Möglichkeiten der Laienpflege (Angehörige, Ehrenamtliche) übersteigt, finden die Patienten bei uns Aufnahme. Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung ist durch einen Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu bestätigen.

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INTERNETFUNDSTÜCK: NOT-TO-DO LISTEN

Verfasst von palliativpflege am 23. März 2009

Steuererklärung machen, Auto aussaugen, Altglas wegschaffen: Manchmal wachsen uns die alltäglichen Aufgaben über den Kopf. Kaum hat man eine Sache erledigt, kommen zwei neue To-dos hinzu.
Locker bleiben! Denn es gibt etwas, dass noch umfangreicher ist als all die Dinge, die wir tun müssen. Und das sind die Dinge, die wir nicht tun müssen. Von der Mount-Everest-Besteigung über den Abtransport von Atommüll bis hin zum Kauf eines neuen Raketenrucksacks – auf der Not-to-do-Liste hat alles Platz, was im Laufe der nächsten Zeit garantiert nicht anfällt.

Fröne einfach mal dem Müßiggang, konzentriere Dich auf das Wesentliche und entfliehe mit jedem gesetzten Haken dem Leistungsdruck.

Quelle: http://www.antipreneur.de

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AKTUELLE VERTRAGSABSCHLÜSSE -SPEZIALISIERTE AMBULANTE PALLIATIVVERSORGUNG (SAPV)

Verfasst von palliativpflege am 22. März 2009

Laut einer Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ist der Entwicklungsstand zur Umsetzung der SAPV in den Bundesländern weiterhin sehr unterschiedlich. Inzwischen sind insgesamt 8 Vertragsabschlüsse zur SAPV nach den §§37b und 132d der DGP bekannt. Allein 5 davon sind in Sachsen-Anhalt zwischen der AOK Sachsen-Anhalt und 5 regionalen Managementgesellschaften an den Standorten Dessau, Magdeburg, Halle, Stendal und Wernigerode abgeschlossen worden. In den nächsten Wochen soll es in mehreren Bundesländern zu weiteren Vertragsabschlüssen kommen.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, 23.03.2009

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TIPP: DVD INFORMIERT ÜBER PATIENTENVERFÜGUNGEN

Verfasst von palliativpflege am 22. März 2009

Eine DVD zum Thema „Wie erstelle ich meine Patientenverfügung“ hat das Zentrum für Ethik in der Medizin im Markus-Krankenhaus in Frankfurt/Main herausgebracht. Die DVD enthält nach einer Mitteilung des Ethikzentrums einen 20 Minuten langen Film, der in das Thema einführt und der im Markus-Krankenhaus gedreht wurde. In dem Film erklären Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen, Pflegekräfte, eine Heimleiterin, ein Betreuungsrichter und ein Medizinethiker die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht. Im zweiten Teil sind die Redebeiträge aus einem Patientenseminar vom vergangenen Oktober zusammengestellt. Zu Wort kommen unter anderem ein Hausarzt, ein Notarzt und ein Intensivmediziner.

Die DVD richtet sich an interessierte Bürger, aber auch an Hausärzte, Beratungsstellen und an andere Kliniken. „Die DVD kann Anregungen zur Durchführung von Veranstaltungen zum Thema Patientenverfügungen sein“, so das Ethikzentrum. Das Zentrum ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und ist seit 1996 im Markus-Krankenhaus angesiedelt. Die Personalkosten werden von der Landeskirche finanziert.

Die DVD kann für fünf Euro plus drei Euro Porto und Verpackung bei der Patientenakademie Markus-Krankenhaus, bei Petra Esch-Pohl, bestellt werden (Telefon 069/9533-2020, E-Mail: bestellung@fdk.info).

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PALLIATIVE CARE QUALITÄTSKRITERIEN IN ALTERS- UND PFLEGEEINRICHTUNGEN

Verfasst von palliativpflege am 21. März 2009

Eine Projektgruppe von Pflegedienst – und HeimleiterInnen der Caritas in der Schweiz haben einen Evaluationsfragebogen für Palliative Care Qualitätskriterien entwickelt. Das Evaluationsinstrument können Sie zur Standortbestimmung in Alters- und Pflegeeinrichtungen leicht einsetzen. Den Fragebogen finden Sie hier.

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URTEIL: TODKRANKER HAT ANSRPUCH AUF NICHT ZUGELASSENE MEDIZIN

Verfasst von palliativpflege am 19. März 2009

Menschen, die lebensbedrohlich erkrankt sind, dürfen nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) auch mit einem in Deutschland nicht zugelassenen Medikament behandelt werden, wenn eine andere, anerkannte Behandlung nicht hilft.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Patient sich „in einer notstandsähnlichen Situation” befindet und eine Abwägung von Nutzen und Risiken für die Behandlung spricht.
Verweigert eine gesetzliche Krankenkasse die Versorgung mit einem woanders in seiner Wirksamkeit belegten Medikament, verstößt sie gegen das Grundgesetz.

Im verhandelten Fall entschied das hessische LGS im Sinne eines 44-jährigen Aids-Kranken. Dieser hatte gegen mehrere Kombinationstherapien Resistenzen und Unverträglichkeiten entwickelt. Lediglich eine antiretrovirale Therapie hat noch angeschlagen.

Dies führte aber zu einer erheblichen Gewichtszunahme, die wiederum organische Störungen verursachte. Seinen Antrag auf Versorgung mit Serostim, einem in Europa nicht zugelassenem, aber durch eine Studie als wirksam belegtem Medikament zur Fettreduzierung im Bauchraum, lehnte seine Kasse im Juli 2002 ab.

Bereits im März 2003 verpflichtete das LSG die Krankenkasse im Rahmen einer einstweiligen Entscheidung dazu, dem Kranken Serostim zur Verfügung zu stellen. Dadurch war das überschüssige Fett fast vollständig verschwunden. Die für den Mann lebensnotwendige antiretrovirale Therapie war für ihn dadurch verträglich.

Jetzt bestätigten die Richter ihre einstweilige Entscheidung: bei dem Kläger liegt also„ausnahmsweise ein Anspruch auf Versorgung mit dem nicht zugelassenen Medikament” vor. (Az: L 1 KR 51/05)

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ARD REPORTAGE – STERBEHILFE: DER STREIT UM DEN SELBSTBESTIMMTEN TOD

Verfasst von palliativpflege am 18. März 2009

Information

„Seit drei Jahren liegt die Mutter von Urs F. nach einem Suizidversuch im Koma. Sie hat einen Abschiedsbrief geschrieben und in ihm ausdrücklich alle lebensverlängernden Maßnahmen abgelehnt. Doch weil keine Patientenverfügung von ihr vorliegt, wird sie am Leben erhalten, vielleicht noch 30 Jahre. Der Sohn ist auf der Suche nach Wegen, der Mutter das Sterben zu ermöglichen. Ein 60-jähriger ALS-Kranker will dem befürchteten Erstickungstod zuvorkommen und bittet seine Frau, ihm beim Suizid zu helfen. Eine Mutter tötet ihren Sohn, der seit neun Jahren im Wachkoma liegt und nicht mehr leben will. In all diesen Beispielen geht es um Sterbehilfe, um passive oder aktive, um indirekte oder direkte. Wann ist welche Art der Sterbehilfe sinnvoll und möglich? Was ist erlaubt, was verboten? Die Verwirrung ist groß, sogar bei Ärzten und Juristen. Dabei ist auch nach dem aktuellen Gesetz viel mehr möglich, als angenommen wird.“

Die ARD Reportage ( Sendung vom: 19.03.09 | 00:00 Uhr) finden Sie in der ARD Mediathek hier.

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STUDIE: HOSPIZARBEIT BRAUCHT GESETZLICHE NEUREGELUNGEN

Verfasst von palliativpflege am 17. März 2009

Berlin. Die Hospizarbeit steht vor existenziellen Problemen. Gesetzliche Neuregelungen sind für die ambulanten und stationären Hospize dringlich, sagte Dr. Birgit Weihrauch, Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) im Rahmen einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag in Berlin. Die Notwendigkeit gesetzlicher Neuregelungen wird nach Angaben des DHPV durch die Ergebnisse einer Studie des DHPV belegt, die in Zusammenarbeit mit der Katholischen Fachhochschule Köln erstellt wurde. Rund 60 Prozent der ambulanten Hospizdienste erhalten derzeit keine vollständige Refinanzierung der Personalkosten der hauptamtlichen Mitarbeiter. Stationäre Hospize müssten rund 30 Prozent ihrer Kosten selbst aufbringen. Hinzu komme ein für die Patienten nicht kalkulierbarer Eigenanteil. An einer Eigenbeteiligung der Hospize in Höhe von 10 Prozent möchte der DHPV allerdings festhalten, um auch zukünftig das bürgerschaftliche Engagement in der Hospizarbeit zu erhalten.
„Die Arbeit der ambulanten Hospizdienste ist gefährdet, vor allem weil einer wachsenden Nachfrage nach Begleitungen keine adäquate Erhöhung der Mittel gegenübersteht. Von den im letzten Jahr von den Kassen zur Verfügung zu stellenden Mittel in Höhe von 28 Millionen Euro kamen im letzten Jahr über neun Millionen Euro bei den ambulanten Hospizdiensten nicht an“, so Weihrauch. Wie der DHPV mitteilt, müssten die stationären Hospize derzeit einen höheren Finanzierungsanteil aufbringen, als nach den rechtlichen Regelungen vorgesehen. Vor allem müsse der Anteil für die Patienten deutlich reduziert werden. Bezüglich des Anspruchs der Versicherten auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung forderte der DHPV die Krankenkassen auf, diese Regelungen nunmehr endlich zügig umzusetzen.
Quelle: http://www.haeusliche-pflege.vincentz.net, 17.03.09

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