In einer bisher einzigartigen Studie haben Forscher der University of Sydney Beweise dafür gefunden, dass manche Honigsorten bei der Behandlung von oberflächlichen Wunden und Infektionen effektiver wirken als Antibiotika. Antibiotika wirken in der Regel nur gegen bestimmte Bakterien. Die meisten Bakterien, die Infektionen in Krankenhäusern verursachen, sind noch dazu gegen mindestens ein Antibiotikum resistent. Die in der Studie eingesetzten Honigsorten wirkten jedoch gegen alle getesteten Erreger, darunter auch multiresistente Bakterien. Was besonders entscheidend ist, die Bakterien passten sich nicht an und entwickelten keine Resistenz gegenüber dem Honig, wie dies bei Antibiotika der Fall ist.Die von den Wissenschaftlern verwendeten Honigsorten waren Manuka und Jelly Bush aus Neuseeland bzw. Australien. Beide sind zwar als medizinische Varianten erhältlich, werden jedoch in Krankenhäusern kaum eingesetzt. Mit der vorliegenden Studie konnte erstmals gezeigt werden, dass der medizinische Honig in vielen Fällen antibiotische Cremes auf Wunden oder an Kathetern ersetzen könnte. In Anbetracht einer immer kürzeren Lebensdauer vieler Antibiotika sind alternative Behandlungswege gegen Infektionen unerlässlich.Die getesteten Honigsorten haben gemeinsam, dass sie von Bienen produziert werden, die sich von Pflanzen der Gattung Leptospermum – allgemein auch als Teebaum bekannt – ernähren. Bisher wissen die Forscher nicht genau, wie der Honig Infektionen vermeidet und abtötet. Sie vermuten, dass ein Bestandteil namens Methylglyoxal eine Wechselwirkung mit anderen, bisher unbekannten, Bestandteilen des Honigs eingeht und so infektionsauslösende Bakterien daran hindert, neue Stämme zu bilden, die gegen den Honig resistent sind.
Quelle: Institut Ranke-Heinemann / Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund, Pressestelle, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin, Tel.: 030-20 96 29 593
Ein Beispiel für die Anwendung von medizinischen Honig in der Palliativpflege ist das Produkt Medihoney™. Dieses Produkt hat 3 Wirkungen: 1. Wundschutz – Schützt die Wunde vor bakteriellem Befall u.a. MRSA, 2. Wundreinbiung und rasche Geruchstilgung. 3. Wundheilung – sorg für die Heilung förderndes feuchtes Wundmilieu. Verhindert Verkleben der Wundauflage und damit verbundene Trauma und Schmerzen beim Verbandswechsel. Unter http://www.medihoney.de finden Sie weitere Informationen des Herstellers. Hinweis
Keinesfalls darf „normaler“ Honig (auch kein Bio-Honig) für die Wundversorgung verwendet werden. Medizinischer Honig für die Wundversorgung muss spezielle Kriterien bzgl. Reinheit, Wirkung, biologische Sicherheit etc. erfüllen.
Archiv für Juli 2009
AUSTRALISCHE STUDIE BELEGT – BESTIMMTE HONIGSORTEN EFFEKTIVER ALS ANTIBIOTIKA
Verfasst von palliativpflege am 31. Juli 2009
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PFLEGEVERSICHERUNG: NEUE BEGUTACHTUNGSRICHTLINIEN IN KRAFT
Verfasst von palliativpflege am 31. Juli 2009
Wer Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten möchte, wird nach einem entsprechenden Antrag bei seiner Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) untersucht. Anhand der Begutachtungs-Richtlinien prüft der MDK dabei, ob beim Antragsteller die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung erfüllt sind. In diese Begutachtungs-Richtlinien sind jetzt die Änderungen durch die letzte Pflegereform eingearbeitet worden. Sie sind am 8. Juni vom GKV-Spitzenverband beschlossen worden und innerhalb eines Monats nach Vorlage an das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet worden. Damit sind sie nun wirksam und gelten ab sofort bei allen Begutachtungen.
“Wir begrüßen die Überarbeitung”, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). “Damit entspricht auch das Verfahren zur Begutachtung der neuen Rechtslage. Insbesondere Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben von der Pflegereform profitiert. Jetzt gibt es für diese Personen keine Sonderregelungen bei der Begutachtung mehr, sondern nur noch ein einheitliches Verfahren, in dem alle Leistungsansprüche geprüft werden.”
Einen verbindlicheren Stellenwert haben jetzt auch die Aussagen des MDK zu Leistungen der Rehabilitation. Weist der MDK in seinem Gutachten darauf hin, dass Leistungen der Rehabilitation angezeigt sind, haben dadurch die Versicherten automatisch einen Anspruch auf diese Leistungen.
Durch die neuen Richtlinien wird zudem den besonderen Belangen von Kindern bei der Begutachtung verstärkt Rechnung getragen. Dieses begrüßt der bpa, der im Rahmen seiner gesetzlichen Beteiligungsrechte zu den Änderungen eine umfassende Stellungnahme vorgelegt hat.
Wer Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, sollte sich nicht dadurch abschrecken lassen, wenn diese zunächst nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt werden. Bei rund 30 % aller Begutachtungen wird zunächst keine Pflegebedürftigkeit festgestellt und bei rund 50 % nur die Pflegestufe I. Wer mit dem Ergebnis einer Begutachtung nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch einlegen. Diese Widersprüche sind aussichtsreich: In rund 40 % der Fälle bei ambulanter Pflege und sogar 55 % bei stationärer Pflege führen Widersprüche zu einer anderen Pflegestufe.
Der bpa-Präsident Meurer empfiehlt deshalb: “Am besten ist es, bereits vor der Begutachtung Kontakt mit einem Pflegeheim oder einem Pflegedienst aufzunehmen und sich dort unverbindlich beraten zu lassen. Bei der Begutachtung sollten Angehörige und Pflegekräfte einer Pflegeeinrichtung dabei sein. Ist man mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden, sollte man nach Rücksprache mit einer Pflegeeinrichtung und ggf. dem Arzt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist kostenlos und führt häufig zum Erfolg.”
Die Richtlinien und die Stellungnahme des bpa sind unter www.bpa.de erhältlich.
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WICKEL MIT RETTERSPITZ ÄUSSERLICH® VERBESSERT DAS WOHLBEFINDEN
Verfasst von palliativpflege am 30. Juli 2009
Retterspitz Äußerlich ® ist eine medizinische Wickelflüssigkeit die schmerzlindernd, abschwellend, kühlend, fiebersenkend, bakterizid und fungizid wirkt. Entzündungszeichen wie Schmerz, Rötung, Fieber und Schwellung können zurückgehen. Der Retterspitzwickel ist eine Kaltanwendung am warmen Körper. Die Wirkung wird durch eine lokale Dunstatmosphäre erreicht. Wichtig! Retterspitz darf zimmerwarm sein. So haben die Wickel auch bei Menschen mit Demenz oftmals eine Akzeptanz. Anwendung: Sie können Retterspitz Äußerlich® als Wickel, Umschlag, nasse Strümpfe, Wadenwickel oder als Kopfhaube anwenden. Pulswickel entziehen dem Körper Wärme, sie wirken fiebersenkend, lindern Kopfschmerzen und stärken den Kreislauf. Es gibt Menschen, die in der letzten Lebensphase an einem Übermaß an Wärme leiden. Hier können Sie durch Pulswickel das Wohlgefühl steigern. Vorbereitung: So bereiten Sie das Wickelmaterial z.B.für Brust- oder Bauchwickel, nasse Strümpfe, Pulst-, Stirn- oder Halswickel vor: Dosierung: unverdünnt oder 1 Teil Retterspitz Äußerlich® und 3-7 Teile Wasser in eine Schale geben. Bei Hautempfindlichkeit in einer extra Flasche verdünnen und innerhalb von 3 Tagen verbrauchen. Legen Sie einen Bettschutz bereit. Durchführung: Innentücher vorwässern, dann eintauchen, auswringen und anlegen. Das dazugehörige Außentuch anlegen. Anwendungsdauer:1,5 bis 2 Stunden. Sonstiges: Der Verkauf ist rezeptfrei nur in Apotheken mit 350ml und 1 Liter erhältlich. Worauf Sie achten sollten: Lesen Sie die Packungsbeilage und wenden Sie sich bei Fragen an einen Arzt oder Apotheker. Weitergehende Informationen finden Sie beim Hersteller: www.retterspitz.de.
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LEITFADEN KÜNSTLICHE ERNÄHRUNG UND FLÜSSIGKEITSVERSORGUNG IN DER PFLEGE
Verfasst von palliativpflege am 28. Juli 2009
Die richtige Versorgung pflegebedürftiger Menschen stellt Pflegende, aber auch Ärzte und Angehörige vor große Herausforderungen. Das Bayrische Sozialministerium hat einen Leitfaden zur künstlichen Ernährung und Flüssigkeitsversorgung in der Pflege herausgegeben. Der Leitfaden gibt Sicherheit im Umgang mit künstlicher Ernährung alter, pflege- und hilfebedürftiger Menschen und zeigt auch Alternativen dazu auf. Künstliche Ernährung kann bei akuten Erkrankungen oder in frühen und mittleren Stadien chronischer Krankheiten hilfreich sein. Dann kann sie die Lebensqualität erheblich verbessern.
Am Lebensende oder bei weit fortgeschrittenem Verlauf chronischer Krankheiten jedoch kann sie Leiden nur verlängern und keinen weiteren Vorteil für den Kranken bringen.
Hinweis: Sie können den Leitfaden auf der Seite des Bayerischen Sozialministeriums (HIER) herunterladen oder unter direkt@bayern.de kostenfrei in gedruckter Form bestellen.
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GIBT ES SO ETWAS WIE DEN RICHTIGEN UMGANG MIT DEM THEMA TOD?
Verfasst von palliativpflege am 25. Juli 2009
Sicher nicht. Jeder hat einen eigenen
Umgang mit dem Thema, und jede
Situation ist anders und einzigartig.
Es geht deshalb auch darum, zu akzeptieren,
dass es manchmal einfach
nichts zu sagen gibt. Dass man dann
einfach nur da sein kann und nicht
in hektische Betriebsamkeit verfallen
sollte.
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Zitat von Rainer Maria Rilke
Verfasst von palliativpflege am 22. Juli 2009
„Wenn Du an mich denkst, erinnere Dich an die Stunden, in welchen Du mich am liebsten hattest.“
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BEI VORSORGEUNTERUNTERSUCHUNGEN KEINE PRAXISGEBÜHR
Verfasst von palliativpflege am 21. Juli 2009
Immer wieder wird das vergessen, auch Arzthelferinnen denken da oft nicht daran: Wenn Sie zu einer gesetzlich verankerten Vorsorge-Untersuchung gehen, müssen Sie keine Praxisgebühr bezahlen!
Quelle: U.a. www.aerztezeitung.de
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MITNAHME VON BETÄUBUNGSMITTELN AUF AUSLANDSREISEN
Verfasst von palliativpflege am 19. Juli 2009
das Sächsische Staatsministerium für Soziales und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist in Anbetracht der Urlaubszeit auf Folgendes hin:
Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge für den eigenen Bedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien sowie bei Reise auf dem Land- und Seeweg: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung, die durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt werden muss, erfolgen.
Diese Beglaubigungen nimmt in Sachsen das für den jeweiligen Arzt zuständige Gesundheitsamt vor. Das Formular kann von der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) heruntergeladen werden.
Bei Reisen in andere als die obengenannten Länder sollte der Patient eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung (möglichst in englischer Sprache) mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält.
Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln in das Reiseland nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel selbst (bzw. ein äquivalentes Produkt) am Urlaubsziel verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können.
Es wird empfohlen, sich vor der Reise bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.
Quelle: Medienservice -Referat Bürgerinformation der Sächsischen Staatskanzlei
- Pressestellen der Ministerien www.medienservice.sachsen.de
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QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEME UND ETHISCHE GRUNDPRINZIPIEN
Verfasst von palliativpflege am 19. Juli 2009
„Qualitätsmanagementsysteme, die ohne Berücksichtigung ethischer Grundprinzipien die Güte der Dienstleistung Pflege zu beurteilen versuchen, sind zuvorderst von Pflegewissenschaft und Pflegemanagement, aber auch von Mitabeitern in der Pflegepraxis abzulehnen.“
Zitat: Lay, R..aus Ethik in der Pflege, Schlütersche Verlag, S. 124
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NEUORDNUNG DER FINANZIERUNG FÜR DIE HOSPIZARBEIT IN DEUTSCHLAND
Verfasst von palliativpflege am 15. Juli 2009
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 18. Juni 2009 in einem Gesetzentwurf die grundlegende Neuregelung der Finanzierung der ambulanten und stationären Hospizarbeit in Deutschland beschlossen.
Die Neuregelungen begrenzen den Eigenanteil der stationären Hospize auf 10%, beseitigen die rechtlichen Probleme bei der ärztlichen Versorgung in stationären Hospizen und sehen u.a. vor, dass Patientinnen und Patienten in stationären Hospizen keinen Eigenanteil mehr übernehmen müssen. Dieser Anteil wird zukünftig von den Kranken- und Pflegekassen mit übernommen.
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STERBEN IN DEUTSCHLAND
Verfasst von palliativpflege am 15. Juli 2009
Jährlich versterben ca. 850.000 Menschen in Deutschland.
90% davon
in Krankenhäusern (46%)
in Hospizen (1%)
oder Pflegeeinrichtungen (43%)
30% der Bewohner der Pflegeheime versterben innerhalb der ersten 3 Monate nach Ihrem Einzug (Tendenz steigend).
Die durchschnittliche Verweildauer im Alten- oder Pflegeheim beträgt mittlerweile weniger als 12 Monate.
Quelle: Stellungnahme nationaler Ethikrat Berlin „Selbstbestimmung im Alter“ aus 2006
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WEGWEISER FÜR LEBENSQUALITÄT IN HEIMEN
Verfasst von palliativpflege am 13. Juli 2009
„Seniorinnen und Senioren sollen als kompetente, qualitätsorientierte Verbraucherinnen und Verbraucher handeln können und auch so wahrgenommen werden. Dazu brauchen sie unabhängige Informationen, erst recht, wenn es um eine so zentrale Frage wie den Umzug in ein Altersheim geht“, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner am 17. Februar auf der Veranstaltung „Wegweiser für Lebensqualität in Heimen – www.heimverzeichnis.de“ des Bundesverbraucherschutzministeriums.
Ministerin Aigner gab auf dieser Veranstaltung den Startschuss für die bundesweite Umsetzung des Projektes www.heimverzeichnis.de, dessen Ziel es ist, eine Datenbank mit Altersheimen aufzubauen, in der die Heime vergleichbar dargestellt sind und die, als Kernstück, erstmals Informationen im Hinblick auf Lebensqualität enthält.
„Dieses Heim passt für mich – das sollen Seniorinnen und Senioren zukünftig sagen können, bevor sie in ein Heim ziehen“, so Bundesministerin Aigner. „Wir alle wissen, dass im Leben die so genannten weichen Faktoren entscheidend für unser Wohlbefinden sind, also Freundlichkeit, Respekt, Umsicht, Rücksichtnahme, Wahrung von Grenzen und Unterstützung bei Bedarf.“ Das höre im Altersheim nicht auf. “ Im Gegenteil“, so Aigner. „Diese Aspekte sind besonders wichtig, da das Heim nicht nur Pflege bieten, sondern zum Zuhause werden soll. Wenn Seniorinnen und Senioren zukünftig im Heimverzeichnis ein Heim mit dem Hinweis: „verbraucherfreundlich“ finden, können sie davon ausgehen, dass dort Lebensqualität geboten wird“, erklärte die Ministerin.
Das Bundesverbraucherministerium fördert mit dem Heimverzeichnis ein Projekt der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung e. V. (BIVA). Im Rahmen des Projektes werden Heime, die sich daran beteiligen, von ehrenamtlichen, geschulten Gutachterinnen und Gutachtern anhand von 121 Fragen auf gebotene Lebensqualität hin begutachtet.
Alle Heime sind eingeladen, sich an der Begutachtung zu beteiligen und um den Hinweis „verbraucherfreundlich“ zu bewerben.
Nähere Informationen unter:
www.heimverzeichnis.de
Weitere Informationen zur Konferenz finden Sie auf der Seite
www.lebensqualitaet-in-heimen.de
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de)
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QUALITÄTSGELEITETE PFLEGEOASEN VERZICHTEN AUF MEHRBETTZIMMER
Verfasst von palliativpflege am 13. Juli 2009
KDA stellt neues Konzept zur Begleitung Demenzerkrankter in ihrer letzten Lebensphase vor
Köln (KDA) – 20. April 2009 – Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat auf seiner Tagung „Begleitung von Menschen mit Demenz in ihrer letzten Lebensphase“ ein neues Konzept zur Versorgung dieser besonders verletzlichen Personengruppe vorgestellt. Mit so genannten qualitätsgeleiteten Pflegeoasen will das KDA einen neuen Weg beschreiten, bei dem Erkenntnisse aus der Pflegeforschung und schon bestehender Pflegeoasen unter der Wahrung höchstmöglicher ethischer Grundsätze vereint sind. „Denn“, so stellte der KDA-Vorsitzende Dr. h. c. Jürgen Gohde auf der Tagung vor rund 250 Teilnehmenden fest, „in Zeiten knappen Geldes brauchen Pflegeunternehmen und Pflegende nicht nur Innovationskraft. Wichtig ist vor allem die ethische Kompetenz, um die Würde von Menschen mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz nicht anzutasten und letztere als Grund anzuführen, um Qualitätsstandards abzusenken.“ Diese Gefahr sieht das KDA bei der schon seit Jahren geführten Diskussion um Pflegeoasen aber immer wieder und warnt davor, dass so über die Hintertür wieder Mehrbettzimmer bzw. Mehrpersonenräume Einzug in die stationären Altenpflege halten können.
In Anerkennung positiver Erfahrungen aus bestehenden Pflegeoasen hat das KDA das abgewandelte Konzept der qualitätsgeleiteten Pflegeoase entwickelt, das KDA-Geschäftsführer Dr. Peter Michell-Auli dem Fachpublikum der Tagung vorstellte. „Wir brauchen Konzepte, die sowohl die Überschaubarkeit als auch den eigenen Raum für die pflegebedürftigen Menschen mit Demenz ermöglichen. Eine qualitätsgeleitete Pflegeoase nach dem Sinn des KDA vereint dies unter einem Dach, ohne dass dabei ein Mehrpersonenraum entsteht“, so Michell-Auli. Wie dies aussehen kann erklärte er anhand verschiedener Grundrisse, die das KDA entwickelt hat. „Das KDA empfiehlt stationären Einrichtungen für An- oder Umbauten eine genehmigungspflichtige Sonderbauform für jeweils maximal acht schwerst Demenzerkrankte auf einer Etage“, führte der KDA-Geschäftsführer aus. „Jeder Bewohner erhält dabei ein eigenes Zimmer mit weit zu öffnenden Türen, die allesamt vom zentral gelegenen Küchen- und Aufenthaltsraum einsehbar sind. Auf diese Weise sind auch Menschen mit Demenz in ihrer letzten Lebensphase nicht vom sozialen Leben ausgeschlossen, sondern können zumindest passiv daran teilhaben. “
Darüber hinaus wird angestrebt, dass die Bewohner in den qualitätsgeleiteten Pflegeoasen tagsüber möglichst oft einen Positionswechsel erfahren. Außerdem ist zu beachten, dass die Wahrnehmung mit allen Sinnen nur dann erhalten werden kann, wenn der Kopf nicht liegt, sondern aufrecht gehalten wird. „Damit wird auch neuen Erkenntnissen der Pflegeforschung Rechnung getragen“, erklärte Dr. Angelika Abt-Zegelin von der Privaten Universität Witten/Herdecke. „Waagerechtes Liegen ist auf Dauer schädlich, weil unter anderem dadurch das Gesichtsfeld eingeschränkt ist. Dies hat wiederum zur Folge, dass alle Sinnes- und auch die eigene Körperwahrnehmung eingeschränkt sind und somit letztendlich auch die Anbahnung einer Kommunikation mit diesen Menschen erschwert wird“, erklärte die Pflegewissenschaftlerin. „Leider sieht es in der Realität oft so aus, dass man aus Zeitgründen oder weil man Schwerstkranke eher ‚schonen’ will, auf Bewegung bei ihnen verzichtet“, so Abt-Zegelin weiter. Dabei ist der Wechsel zwischen Liegen und aufrechter Position auch für diese Menschen enorm wichtig. Alles andere führt zu starken Einbußen in der Lebensqualität.“
Bei Rückfragen zu dieser Pressemeldung wenden Sie sich bitte an:
Öffentlichkeitsarbeit, Harald Raabe, Telefon: 0221/93 18 47-39, E-Mail: publicrelations@kda.de
Quelle: Pressemitteilung des KDA vom 24. April 2009
Weiterführende Quelle: http://www.kda.de/tl_files/kda/ProAlter/2009-07-13-ProAlter-Leseprobe-Pflegeoasen.pdf
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PALLIATIVMEDIZIN WIRD ZUM PRÜFUNGSPFLICHTFACH
Verfasst von palliativpflege am 11. Juli 2009
Zeitzeichen: Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Palliativmedizin künftig Bestandteil der ärztlichen Prüfungs- und Approbationsordnung ist.
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