Anklage wegen Totschlag: Verbotene aktive Sterbehilfe oder erlaubte indirekte Sterbehilfe ?
Verfasst von palliativpflege am 29. Oktober 2009
Im Oktober 2009 musste sich die Internistin Mechthild Bach aus Hannover wegen Totschlags in 8 Fällen vor dem Landgericht Hannover verantworten. Die Ärztin soll zwischen Dezember 2001 und Mai 2003 Patienten in der Paracelsus-Belegklinik in Hannover-Langenhagen durch überhöhte Gaben von Morphium und Diazepam getötet haben. Dies soll den Regeln der ärztlichen Kunst widersprochen und zum Eintritt des Todes der zwischen 52 und 96 Jahre alten schwer erkrankten Patienten geführt haben. Die Frage lautete hier: Hat Frau Dr. Bach die richtige Medikation richtig dosiert und dem richtigen Patienten zum richtigen Zeitpunkt verabreicht? Die Staatsanwaltschaft warf Fr. Dr. Bach Totschlag in 13 Fällen vor. Die heute 57jährige Internistin bestritt die Vorwürfe stets und verwies stattdessen auf die ärztliche Pflicht, Leid zu lindern. Hier ging es um die Frage: verbotene aktive Sterbehilfe oder der erlaubten indirekten Sterbehilfe. Mit einem Urteil ist in nächster Zeit noch nicht zu rechnen.