Im Oktober 2009 musste sich die Internistin Mechthild Bach aus Hannover wegen Totschlags in 8 Fällen vor dem Landgericht Hannover verantworten. Die Ärztin soll zwischen Dezember 2001 und Mai 2003 Patienten in der Paracelsus-Belegklinik in Hannover-Langenhagen durch überhöhte Gaben von Morphium und Diazepam getötet haben. Dies soll den Regeln der ärztlichen Kunst widersprochen und zum Eintritt des Todes der zwischen 52 und 96 Jahre alten schwer erkrankten Patienten geführt haben. Die Frage lautete hier: Hat Frau Dr. Bach die richtige Medikation richtig dosiert und dem richtigen Patienten zum richtigen Zeitpunkt verabreicht? Die Staatsanwaltschaft warf Fr. Dr. Bach Totschlag in 13 Fällen vor. Die heute 57jährige Internistin bestritt die Vorwürfe stets und verwies stattdessen auf die ärztliche Pflicht, Leid zu lindern. Hier ging es um die Frage: verbotene aktive Sterbehilfe oder der erlaubten indirekten Sterbehilfe. Mit einem Urteil ist in nächster Zeit noch nicht zu rechnen.
Archiv für die Kategorie ‘Aktuell’
Anklage wegen Totschlag: Verbotene aktive Sterbehilfe oder erlaubte indirekte Sterbehilfe ?
Verfasst von palliativpflege am 29. Oktober 2009
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Neue Koalition will kommerzielle Sterbehilfe verbieten
Verfasst von palliativpflege am 20. Oktober 2009
Union und FDP haben in ihren Koalitionsverhandlungen beschlossen, die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung künftig unter Strafe zu stellen. Das beziehe sich ausschließlich auf die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe, sagte die als künftige Justizministerin gehandelte FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der dpa. Man wolle denen das Handwerk legen, die sich das bezahlen lassen und gewerbsmäßig betreiben. Sterbehilfe-Gesellschaften oder Verbände zum humanen Sterben, die Lebensmüde oder Mitglieder im Spannungsfeld von Suizidhilfe und – prophylaxe kostenfrei beraten oder unterstützen, sollen davon ausdrücklich nicht betroffen sein. Dies könnte einer Legitimierung und positiven Bewertung solcher Aktivitäten gleichkommen und stieß bei der Deutschen Hospizstiftung auf Kritik stieß.
Mehr dazu finden Sie HIER
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Gutachten zu Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit der Gründung von Palliativ-Care-Teams liegt vor
Verfasst von palliativpflege am 13. Oktober 2009
Seit April 2007 haben gesetzlich Versicherte gemäß § 37b SGB V einen Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Bisher können Leistungen der SAPV jedoch nur in Einzelfällen mit den Kostenträgern abgerechnet werden.
Damit auch in der vertrauten Umgebung eine intensive und komplexe Versorgung Schwerstkranker möglich ist, werden sich in Hamburg Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte zu „Palliativ-Care-Teams“ zusammenschließen. Diese koordinieren den Versorgungs- und Betreuungsbedarf des Einzelnen, erbringen Leistungen und ziehen bei Bedarf weitere Kräfte wie zum Beispiel Ehrenamtliche, Psychologen und Physiotherapeuten hinzu.
Bisher gibt es bundesweit erst vereinzelt Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz hat deshalb eine Anwaltskanzlei beauftragt, die rechtlichen und steuerlichen Folgen verschiedener Rechtsformen der künftigen Palliativ-Care-Teams zu prüfen und einen Mustervertrag zu entwerfen. Das Hamburger Gutachten ist das erste, das sich der Prüfung der möglichen Rechtsformen und steuerlichen Auswirkungen für die künftigen Leistungserbringer der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung annimmt.
Sie können das Gutachten und den Mustervertrag HIER herunterladen.
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Herzenswünsche e.V. – Ein Verein für schwerkranke Kinder & Jugendliche
Verfasst von palliativpflege am 11. Oktober 2009
„Herzenswünsche e.V.“ ist ein gemeinnütziger, bundesweit tätiger Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat, besonders schwer erkrankten Kindern und Jugendlichen einen Herzenswunsch zu erfüllen. Rund 70 ehrenamtliche und drei hauptamtliche Helferinnen und Helfer bemühen sich, zu Eltern, Ärzten, Therapeuten und natürlich den betroffenen Kindern einen intensiven Kontakt aufzubauen. Sie möchten so herausfinden, welcher Wunsch einem Kind neuen Mut und neue Kraft geben kann. Die Erfüllung eines lang gehegten Traumes trägt entscheidend dazu bei, den oft sehr belastenden Klinikalltag besser bewältigen zu können. Ob ein Treffen mit Prominenten, ein Aufenthalt auf einem Ponyhof, eine Heißluftballonfahrt oder aber eine schön ausgerichtete Geburtstagsfeier – jeder Wunsch wird ganz individuell und mit viel Engagement verwirklicht. Hierbei unterstützen viele Spender und Sponsoren den Verein. Weitere Informationen zum Verein erhalten Sie HIER.
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Welthospiztag am 10.10.2009
Verfasst von palliativpflege am 9. Oktober 2009
Ziel des weltweiten Aktionstages ist es, die Verbreitung der Hospizidee und den flächendeckenden Ausbau der Hospizeinrichtungen zu fördern. Bei der Hospizbewegung ermöglichen geschulte Pflegekräfte und Ärzte sterbenskranken Menschen ein würdiges Leben bis zuletzt durch Schmerztherapie und psychische, soziale und pastorale Begleitung. Sie helfen den Angehörigen in der Zeit der Pflege und des Abschiednehmens. Hospiz (engl. hospice; lat. „hospitium“) war im Mittelalter Name von kirchlichen oder klösterlichen Herbergen für Pilger, Bedürftige, Fremde oder Kranke (Entstehung des Begriffs Hospital).
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Neue Broschüre: So lindern Sie die 10 häufigsten Symptome in der Palliativpflege
Verfasst von palliativpflege am 8. Oktober 2009
Für die bestmögliche Lebensqualität von schwerstkranken und sterbenden Menschen zu sorgen ist das Ziel der Palliativversorgung. Die effektive Symptomlinderung, also die Linderung von Schmerz, Atemnot, Übelkeit, Obstipation, Unruhe, Mundtrockenheit und anderen Symptomen, ist dabei eine zentrale Aufgabe.
Durch eine ganzheitliche Sichtweise, den Menschen als physische, psychische, spirituelle und soziale Einheit zu betrachten, sind Sie als Pflegekraft Begleiter für schwerstkranke und sterbende Menschen sowie deren Angehörige. In Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen wie Ärzten Sozialarbeitern, Psychologen, Seelsorgern und Physiotherapeuten, führen Pflegekräfte sowohl nichtmedikamentöse als auch ärztlich verordnete medikamentöse Therapiemaßnahmen durch. Das Wissen über Symptome, deren Behandlungsmöglichkeiten und -grenzen ist für eine erfolgreiche Symptomlinderung ein entscheidender Faktor.
Die Broschüre „So lindern Sie die 10 häufigsten Symptome in der Palliativpflege“ ist ein hilfreicher Begleiter für Alten- und Krankenpfleger bei Ihrer täglichen Arbeit.
Zu jedem Symptom erfährt der Leser, welche pflegerischen Maßnahmen sinnvoll sind und welche Möglichkeiten und Grenzen der medikamentösen Therapie bestehen.
Darüber hinaus bietet die Broschüre Hintergrundinformationen und Praxistipps zu den Fragen:
* Wie Sie Symptome richtig erfassen
* Wie Sie über eine subkutane Butterfly-Nadel Medikamente wenig belastend und komplikationsarm verabreichen
* Was Sie bei der Gabe von Medikamenten beachten sollten
* Welche rechtlichen Aspekte Sie bei der Medikamentengabe beachten müssen
„So lindern Sie die 10 häufigsten Symptome in der Palliativpflege“ ist ein zuverlässiger Ratgeber für Alten- und Krankenpfleger. Alle Informationen und Praxishilfen sind verständlich aufbereitet, so dass sie direkt angewendet werden können.
Produktinformationen
Autoren: Horst Küpper, Dipl.-Pflegewirt und Berater für Ethik im Gesundheitswesen; Peter Trottenberg, Facharzt für Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Palliativmedizin
Umfang: 96 Seiten
Preis: 29,80 EUR zzgl. 3,50 EUR Versand.
ISBN: 978-3-8125-0956-5
Bestellen können Sie die Broschüre hier
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Aktuelle Zahlen über SAPV Vertragsabschlüsse
Verfasst von palliativpflege am 23. September 2009
In Deutschland haben Kassenpatienten, die an einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Krankheit leiden, seit April 2007 Anspruch auf spezialisierte medizinisch-pflegerische Versorgung. Die Betreuung wird von Palliativ Care Teams sichergestellt. Laut GKV-Spitzenverband konnten bis 1. August 2009 bundesweit etwa 30 Verträge zur SAPV abgeschlossen werden. Über weitere 65 Verträge wird verhandelt. Als Vorreiter beim Abschluss der Verträge gilt die AOK.
Laut Bundesgesundheitsministerium stehen den Krankenkassen allein in diesem Jahr rund 250 Millionen Euro für die SAPV zur Verfügung.
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Wertschätzung der Arbeit in der Altenpflege
Verfasst von palliativpflege am 15. September 2009
Können erfolgreiche Ansätze aus der produzierenden Industrie auf die Pflege übertragen werden?
Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (dip) hat ein neues Projekt „Optimierung und Innovation in der Altenpflege durch systematische Wertschätzung“ (kurz: „Pflege-Wert“) erfolgreich gestartet. Mit Praxispartnern, der Caritas-Betriebsführungs- und Trägergesellschaft mbH in Köln (CBT) und der Stiftung Evangelisches Alten- und Pflegeheim Gemünd, wurden die Auftaktworkshops gemeinsam mit dem arbeitswissenschaftlichen Kooperationspartner MA&T Sell und Partner GmbH aus Aachen durchgeführt.
Im Projekt soll über 30 Monate lang erforscht werden, wie sich Mechanismen der Wertschätzung, wie sie aus der Produktionsfacharbeit bekannt sind, auf den Dienstleistungssektor Altenpflege übertragen lassen. Das Vorhaben wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Dr. Michael Isfort vom dip, wissenschaftlicher Leiter des dip-Projektes, hob hervor: „Gerade die altenpfegerische Arbeit wird oft nicht genug wertgeschätzt.“ Trotz der Erbringung einer von der Gesellschaft insgesamt hoch anerkannten Leistung würden Negativberichte in den Medien und damit einhergehende Imageprobleme den Mitarbeitern und Nachwuchskräften in der Altenpflege zunehmend zusetzen und verstellten den Blick auf Leistungen, auf die man zu Recht stolz sein könne, so Isfort weiter.
Im Projekt werden neben der professionellen Fachlichkeit und der Arbeits- und Kommunikationsbeziehung zu den Bewohnern und Angehörigen auch die Beziehungen der Pflegekräfte untereinander und zu ihren Vorgesetzten daraufhin untersucht, woraus sich Wertschätzungen generieren und wie sie sich systematisch fördern lassen. Darüber hinaus werden die Wirkungsweisen von Instrumenten der Organisationsentwicklung und die Unternehmenskultur mit in die Betrachtung eingeschlossen. Gemeinsam mit dem Kooperationspartner MA&T sollen Tools entwickelt und umgesetzt werden, die den Mitarbeitern eine größere Identifikation mit ihrer Arbeit und den Ergebnissen ihrer Arbeit ermöglichen. Grundlage dazu sind umfassende Analysen zur Ist-Situation in den Einrichtungen, die im Herbst dieses Jahres durchgeführt werden.
Das gemeinnützige Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. finanziert sich überwiegend aus Projektmitteln und beschäftigt rund zwanzig Mitarbeiter. Zu den Auftraggebern und Kooperationspartnern gehören Bundes- und Landesministerien, Stiftungen, Träger von Einrichtungen im Gesundheitswesen, Krankenkassen, Verbände, Kommunen, Hochschulen, wissenschaftliche Institute und weitere Einrichtungen. Zum Angebot des dip gehört das gesamte Spektrum der Forschung, Entwicklung, Evaluation, Beratung, wissenschaftlichen Begleitung und Gutachtenerstellung im Pflege- und Gesundheitswesen. Es ist ein Institut an der Katholischen Hochschule NRW (KatHO NRW) in Köln und betreibt einen weiteren Standort an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) bei Koblenz.
Quelle: Pressemeldung- dip – Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.V. (www.dip-home.de) – 10.09.09
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So setzen Sie SAPV erfolgreich in die Praxis um – Presseartikel „Palliativpflege heute“
Verfasst von palliativpflege am 9. September 2009
Den Presseartikel zur ambulanten Palliativarbeit im Diakonie Klinikum Hamburg erschienen in der Zeitschrift „Palliativpflege heute“ vom August 2009 finden Sie hier
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QUALITÄTSGELEITETE PFLEGEOASEN VERZICHTEN AUF MEHRBETTZIMMER
Verfasst von palliativpflege am 21. August 2009
KDA stellt neues Konzept zur Begleitung Demenzerkrankter in ihrer letzten Lebensphase vor
Köln (KDA) Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) hat auf seiner Tagung „Begleitung von Menschen mit Demenz in ihrer letzten Lebensphase“ ein neues Konzept zur Versorgung dieser besonders verletzlichen Personengruppe vorgestellt. Mit so genannten qualitätsgeleiteten Pflegeoasen will das KDA einen neuen Weg beschreiten, bei dem Erkenntnisse aus der Pflegeforschung und schon bestehender Pflegeoasen unter der Wahrung höchstmöglicher ethischer Grundsätze vereint sind.
„Denn“, so stellte der KDA-Vorsitzende Dr. h. c. Jürgen Gohde auf der Tagung vor rund 250 Teilnehmenden fest, „in Zeiten knappen Geldes brauchen Pflegeunternehmen und Pflegende nicht nur Innovationskraft. Wichtig ist vor allem die ethische Kompetenz, um die Würde von Menschen mit stark eingeschränkter Alltagskompetenz nicht anzutasten und letztere als Grund anzuführen, um Qualitätsstandards abzusenken.“ Diese Gefahr sieht das KDA bei der schon seit Jahren geführten Diskussion um Pflegeoasen aber immer wieder und warnt davor, dass so über die Hintertür wieder Mehrbettzimmer bzw. Mehrpersonenräume Einzug in die stationären Altenpflege halten können.
In Anerkennung positiver Erfahrungen aus bestehenden Pflegeoasen hat das KDA das abgewandelte Konzept der qualitätsgeleiteten Pflegeoase entwickelt, das KDA-Geschäftsführer Dr. Peter Michell-Auli dem Fachpublikum der Tagung vorstellte. „Wir brauchen Konzepte, die sowohl die Überschaubarkeit als auch den eigenen Raum für die pflegebedürftigen Menschen mit Demenz ermöglichen. Eine qualitätsgeleitete Pflegeoase nach dem Sinn des KDA vereint dies unter einem Dach, ohne dass dabei ein Mehrpersonenraum entsteht“, so Michell-Auli. Wie dies aussehen kann erklärte er anhand verschiedener Grundrisse, die das KDA entwickelt hat.
„Das KDA empfiehlt stationären Einrichtungen für An- oder Umbauten eine genehmigungspflichtige Sonderbauform für jeweils maximal acht schwerst Demenzerkrankte auf einer Etage“, führte der KDA-Geschäftsführer aus. „Jeder Bewohner erhält dabei ein eigenes Zimmer mit weit zu öffnenden Türen, die allesamt vom zentral gelegenen Küchen- und Aufenthaltsraum einsehbar sind. Auf diese Weise sind auch Menschen mit Demenz in ihrer letzten Lebensphase nicht vom sozialen Leben ausgeschlossen, sondern können zumindest passiv daran teilhaben.“
Darüber hinaus wird angestrebt, dass die Bewohner in den qualitätsgeleiteten Pflegeoasen tagsüber möglichst oft einen Positionswechsel erfahren. Außerdem ist zu beachten, dass die Wahrnehmung mit allen Sinnen nur dann erhalten werden kann, wenn der Kopf nicht liegt, sondern aufrecht gehalten wird. „Damit wird auch neuen Erkenntnissen der Pflegeforschung Rechnung getragen“, erklärte Dr. Angelika Abt-Zegelin von der Privaten Universität Witten/Herdecke.
„Waagerechtes Liegen ist auf Dauer schädlich, weil unter anderem dadurch das Gesichtsfeld eingeschränkt ist. Dies hat wiederum zur Folge, dass alle Sinnes- und auch die eigene Körperwahrnehmung eingeschränkt sind und somit letztendlich auch die Anbahnung einer Kommunikation mit diesen Menschen erschwert wird“, erklärte die Pflegewissenschaftlerin. „Leider sieht es in der Realität oft so aus, dass man aus Zeitgründen oder weil man Schwerstkranke eher ‚schonen’ will, auf Bewegung bei ihnen verzichtet“, so Abt-Zegelin weiter. Dabei ist der Wechsel zwischen Liegen und aufrechter Position auch für diese Menschen enorm wichtig. Alles andere führt zu starken Einbußen in der Lebensqualität.“
Quelle: KDA – Kuratorium Deutsche Altenhilfe e.V. (www.kda.de)
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ALTENPFLEGE IN BEWEGUNG – VERDI AKTIONSTAG 21.09.2009
Verfasst von palliativpflege am 20. August 2009
Sofortprogramm
Politische Fensterreden reichen nicht aus – es müssen Taten folgen:
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Mehr Personal
Die Arbeit in der Altenpflege ist so belastend, dass sie auf Dauer krank macht. Darum muss mehr Personal eingesetzt werden und dafür muss das Geld zur Verfügung stehen.
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Mehr Geld
Die gesellschaftliche Wertschätzung einer Arbeit drückt sich zuallererst in der Bezahlung aus. Darum muss Pflegearbeit besser bezahlt werden.
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Mein Frei gehört mir
Die Arbeitszeiten in der Altenpflege überschreiten nicht nur die Belastungsgrenze der Beschäftigten – sie verletzen permanent Gesetze und tarifliche Regelungen. Das Arbeitszeitgesetz gilt auch in der Altenpflege und ist einzuhalten.
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Bessere Ausbildung
Die Altenpflegeschulen brauchen eine Landesfinanzierung, die Schulgeld durch die Auszubildenden unnötig macht. Für die praktische Ausbildung fordert ver.di ein Umlageverfahren. Wer nicht ausbildet zahlt, wer ausbildet bekommt Geld aus dem Umlagentopf.
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NEUE LEHRSTÜHLE FÜR PALLIATIVMEDIZIN
Verfasst von palliativpflege am 6. August 2009
Die Palliativmedizin in Deutschland erhält in den kommenden Monaten neue Lehrstühle. Neben den bereits bestehenden fünf Lehrstühlen in Bonn, Köln, Aachen, München und Göttingen sollen bis Sommer 2010 noch drei weitere geschaffen werden: an den Hochschulen von Erlangen, Mainz und Freiburg. Seit wenigen Monaten bestehen zudem – in München und in Witten-Herdecke – zwei Lehrstühle für Kinderpalliativmedizin. Immerhin leben in Deutschland rund 23.000 Kinder und Jugendliche mit unheilbaren, zum Tode führenden Krankheiten. Jährlich sterben rund 5.000 von ihnen an einer solchen Erkrankung.
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EIGENANTEIL FÜR PATIENTEN IN HOSPIZEN FÄLLT WEG
Verfasst von palliativpflege am 2. August 2009
Die im Juni vom Bundestag beschlossene Gesetzesänderung ist seit dem 1. August 2009 in Kraft: Hiernach darf kein Hospiz mehr seinen Gästen einen Eigenanteil in Rechnung stellen. Der bisherige Eigenanteil betrug bisher zum Teil bis zu 90 € pro Tag. Der Zuschuss den die Kassen mindestens pro Tag an die Hospize überweisen müssen steigt von derzeit 151,20 € auf 176,40 Euro pro Tag. Nach Berichten der Deutschen Hospizstiftung haben im vergangenen Jahr lediglich 2,3 Prozent der bundesweit 830.000 Verstorbenen ihre letzten Tage und Wochen in einem der 163 stationären Hospizen verbracht.
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AUSTRALISCHE STUDIE BELEGT – BESTIMMTE HONIGSORTEN EFFEKTIVER ALS ANTIBIOTIKA
Verfasst von palliativpflege am 31. Juli 2009
In einer bisher einzigartigen Studie haben Forscher der University of Sydney Beweise dafür gefunden, dass manche Honigsorten bei der Behandlung von oberflächlichen Wunden und Infektionen effektiver wirken als Antibiotika. Antibiotika wirken in der Regel nur gegen bestimmte Bakterien. Die meisten Bakterien, die Infektionen in Krankenhäusern verursachen, sind noch dazu gegen mindestens ein Antibiotikum resistent. Die in der Studie eingesetzten Honigsorten wirkten jedoch gegen alle getesteten Erreger, darunter auch multiresistente Bakterien. Was besonders entscheidend ist, die Bakterien passten sich nicht an und entwickelten keine Resistenz gegenüber dem Honig, wie dies bei Antibiotika der Fall ist.Die von den Wissenschaftlern verwendeten Honigsorten waren Manuka und Jelly Bush aus Neuseeland bzw. Australien. Beide sind zwar als medizinische Varianten erhältlich, werden jedoch in Krankenhäusern kaum eingesetzt. Mit der vorliegenden Studie konnte erstmals gezeigt werden, dass der medizinische Honig in vielen Fällen antibiotische Cremes auf Wunden oder an Kathetern ersetzen könnte. In Anbetracht einer immer kürzeren Lebensdauer vieler Antibiotika sind alternative Behandlungswege gegen Infektionen unerlässlich.Die getesteten Honigsorten haben gemeinsam, dass sie von Bienen produziert werden, die sich von Pflanzen der Gattung Leptospermum – allgemein auch als Teebaum bekannt – ernähren. Bisher wissen die Forscher nicht genau, wie der Honig Infektionen vermeidet und abtötet. Sie vermuten, dass ein Bestandteil namens Methylglyoxal eine Wechselwirkung mit anderen, bisher unbekannten, Bestandteilen des Honigs eingeht und so infektionsauslösende Bakterien daran hindert, neue Stämme zu bilden, die gegen den Honig resistent sind.
Quelle: Institut Ranke-Heinemann / Australisch-Neuseeländischer Hochschulverbund, Pressestelle, Friedrichstr. 95, 10117 Berlin, Tel.: 030-20 96 29 593
Ein Beispiel für die Anwendung von medizinischen Honig in der Palliativpflege ist das Produkt Medihoney™. Dieses Produkt hat 3 Wirkungen: 1. Wundschutz – Schützt die Wunde vor bakteriellem Befall u.a. MRSA, 2. Wundreinbiung und rasche Geruchstilgung. 3. Wundheilung – sorg für die Heilung förderndes feuchtes Wundmilieu. Verhindert Verkleben der Wundauflage und damit verbundene Trauma und Schmerzen beim Verbandswechsel. Unter http://www.medihoney.de finden Sie weitere Informationen des Herstellers. Hinweis
Keinesfalls darf „normaler“ Honig (auch kein Bio-Honig) für die Wundversorgung verwendet werden. Medizinischer Honig für die Wundversorgung muss spezielle Kriterien bzgl. Reinheit, Wirkung, biologische Sicherheit etc. erfüllen.
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