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AKTIONISMUS STATT PROFESSIONALISIERUNG DER PFELGEBERUFE

Verfasst von palliativpflege am 9. Juli 2009

Der Deutsche Pflegerat lehnt Änderung des Zugangs zur Alten- und Krankenpflegeausbildung ab

Mit heftiger Kritik hatten der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) und die gesamte Fachwelt auf das Ansinnen der Bundesregierung reagiert, die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Krankenpflege für alle Hauptschulabsolventen zu öffnen. Rasch mussten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihren ursprünglichen Vorschlag, den Zugang für alle Hauptschüler zu öffnen, revidieren. Man hatte übersehen, dass dies nicht den EU-Vorgaben entspricht. Im Gesundheitsausschuss wurde am 17.6.2009 eine Gesetzesänderung befürwortet, die nach 10 Jahren allgemeinbildender Schule den Zugang zur Alten-, Gesundheits- und Kranken- und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ermöglicht. Die Gesetze wurde in der Nacht zum 19.6.2009 im Bundestag verabschiedet. Die Gesetzesänderung wird allerdings nur in vier Bundesländern Relevanz haben.

Die fundierten Argumente vieler Experten gegen diesen Vorstoß, wurden ignoriert. Vor dem Hintergrund der Vielfalt an Hauptschulabschlüssen in den Bundesländern und um der scheinbar nicht aufzuhaltenden Gesetzesänderung zumindest einen qualitätssichernden Aspekt anzufügen, hatte sich der DPR trotz seiner weiterhin bestehenden großen Bedenken bereit erklärt, die Gesetzesänderung unter Bedingungen zu tolerieren.

Diese Bedingungen waren u.a. die Öffnung des Zugangs für Hauptschulabsolvent/innen als Modellklausel zu regeln als Landesregelung. Darüber hinaus sollte eine grundlegende Gesetzesreform in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Und die Altenpflege sollte von dieser Modellklausel ausgespart bleiben. Dies wurde zwar zugesagt, aber der Beschlussantrag ließ davon nichts mehr erkennen. So ist als Modellklausel lediglich eine Befristung des Gesetzes bis 2017 mit einem Bericht des BMG 2015 beschlossen. Die Altenpflege wurde nun doch einbezogen. Von einer grundsätzlichen Reform ist in der Begründung nicht die Rede.

Der DPR hält diese Gesetzesänderung für reinen Aktionismus, der an den tatsächlichen Problemen in der Ausbildung vorbeigeht und einer zukunftsorientierten Patientenversorgung durch die Professionalisierung der Pflegenden entgegensteht. Defizite in der Bildungspolitik sollen nun über Berufsgesetze gelöst werden.

Der DPR hat sich in seinem Memorandum zur Pflegebildung für eine grundlegende Reform der Pflegeausbildungen eingesetzt. Nur in der Gesamtschau der Anforderungen und Veränderungen können sinnvolle neue Strukturen gefunden werden. Dies erfordert eine Reform des Alten- und Krankenpflegegesetzes – und zwar rasch. Die Erfahrung mit der aktuellen Gesetzesänderung lässt allerdings wenig Vertrauen aufkommen, dass die heutigen Regierungsparteien mit dieser Erfordernis im Sinne der Nutzer und der Pflegenden umgehen werden.

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Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerates.
Präsidentin ist Marie-Luise Müller.

Mitgliedsverbände:
•Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS);
•AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG);
•Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. (BA);
•Bundesverband Geriatrie e.V. (BV);
•Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. (BALK);
•Bund Deutscher Hebammen e.V. (BDH);
•Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD);
•Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK);
•Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK);
•Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF);
•Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV);
•Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS);
•Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP);
•Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD)
•Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Quelle: Deutscher Pflegerat e.V. (www.deutscher-pflegerat.de)
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Das erwarten Deutschlands Pflegekräfte Am 27. September wird der Bundestag neu gewählt. Der Pflegerat hat deshalb Anforderungsprofile erarbeitet, die in der kommenden Legislaturperiode aus Sicht der rund 1,2 Millionen Pflegenden in Deutschland politisch umzusetzen wären. Mehr darüber lesen Sie hier.

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