Verfasst von palliativpflege am 13. November 2009
Mit großer Freude hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) e.V. im Koalitionsvertrag die Absicht für eine Zusammenführung der Pflegeausbildungen in einem Berufsgesetz registriert. ‚Das ist eine wichtige Botschaft, denn die Reform hat angesichts der aktuellen Probleme höchste Priorität’, so Franz Wagner, Bundesgeschäftsführer des DBfK. Mit der Aussage zur Regelung der Reform als Berufsgesetz habe die Koalition auch eine Festlegung getroffen, im Gesetz Aufgaben des neuen Pflegeberufes zu definieren, so Wagner weiter. Dies sei ein Quantensprung, der die Chance beinhalte, den Pflegeberuf attraktiver zu machen.
Angesichts des demographischen Wandels brauchen wir mehr Pflegefachkräfte denn je, aber wegen der miserablen Rahmenbedingungen in denen Pflegende arbeiten ist eine Ausbildung in der Pflege so unattraktiv wie nie.
Politik und Arbeitgeber müssen einsehen, dass mit schönen Worten und Broschüren niemand für den Beruf gewonnen oder im Beruf gehalten werden kann. Der Beruf als solches muss attraktiver werden. Dazu trägt neben den Rahmenbedingungen vor allem die Ausbildung bei. Bisher hat die Politik auf Personalmangel meist mit Absenkung der Zugangsvoraussetzungen und Kompensation durch Assistenzpersonal reagiert. Wir brauchen aber im Gegenteil mehr Menschen mit höheren Qualifikationen und deshalb eine andere Ausbildung.
Eine Ausbildungsreform muss beinhalten:
• Die Zusammenführung der drei Pflegefachberufe zu einem neuen Beruf mit einer Berufsbezeichnung und Freizügigkeit innerhalb der EU im Sinne der EU-Richtlinie 36/2005 als Kern der Reform. Dabei sind unterhalb dieser Gemeinsamkeit Schwerpunktbildungen unterschiedlichster Art vorstellbar.
• Die regelhafte Möglichkeit, die Ausbildung auch an Hochschulen durchführen zu können. Dass der Bedarf da ist, belegen mehr als 15 Modell-Studiengänge für die Erstausbildung an Hochschulen und die Gründung des Gesundheits-Campus in NRW.
• Die Ausbildung in das staatliche Bildungssystem (Hochschulen oder Höhere Berufsfachschule nach Landesrecht) zu integrieren. Das bedeutet vor allem die Lösung der Ausbildung(-sstätten) von den Krankenhäusern.
• Horizontale und vertikale Durchlässigkeit der Bildungsangebote, d.h. mit jedem Abschluss wird u.a. der Zugang zur nächsten Bildungsebene eröffnet.
Der DBfK wird sich bei der Entwicklung der Gesetzesreform stark dafür einsetzen, dass (Aus)bildungsstandards nicht wieder den Interessen der Einrichtungsträger geopfert werden. Nur ein Gesamtpaket von anspruchs- und qualitätsvoller Ausbildung und Attraktivität der Berufstätigkeit kann eine ausreichende Zahl von Pflegefachkräften sichern. Mehr und bessere Ausbildung wirkt erst mittelfristig. Angesichts des akuten Pflegefachkraftmangels müssen vor allem die Tausenden Pflegenden zurück gewonnen werden, die unter den gegenwärtigen Bedingungen nicht mehr in der Pflege arbeiten wollen oder dies lieber im Ausland tun.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de
Quelle: Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK)
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen.
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Verfasst von palliativpflege am 9. Juli 2009
Der Deutsche Pflegerat lehnt Änderung des Zugangs zur Alten- und Krankenpflegeausbildung ab
Mit heftiger Kritik hatten der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) und die gesamte Fachwelt auf das Ansinnen der Bundesregierung reagiert, die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Krankenpflege für alle Hauptschulabsolventen zu öffnen. Rasch mussten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihren ursprünglichen Vorschlag, den Zugang für alle Hauptschüler zu öffnen, revidieren. Man hatte übersehen, dass dies nicht den EU-Vorgaben entspricht. Im Gesundheitsausschuss wurde am 17.6.2009 eine Gesetzesänderung befürwortet, die nach 10 Jahren allgemeinbildender Schule den Zugang zur Alten-, Gesundheits- und Kranken- und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ermöglicht. Die Gesetze wurde in der Nacht zum 19.6.2009 im Bundestag verabschiedet. Die Gesetzesänderung wird allerdings nur in vier Bundesländern Relevanz haben.
Die fundierten Argumente vieler Experten gegen diesen Vorstoß, wurden ignoriert. Vor dem Hintergrund der Vielfalt an Hauptschulabschlüssen in den Bundesländern und um der scheinbar nicht aufzuhaltenden Gesetzesänderung zumindest einen qualitätssichernden Aspekt anzufügen, hatte sich der DPR trotz seiner weiterhin bestehenden großen Bedenken bereit erklärt, die Gesetzesänderung unter Bedingungen zu tolerieren.
Diese Bedingungen waren u.a. die Öffnung des Zugangs für Hauptschulabsolvent/innen als Modellklausel zu regeln als Landesregelung. Darüber hinaus sollte eine grundlegende Gesetzesreform in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Und die Altenpflege sollte von dieser Modellklausel ausgespart bleiben. Dies wurde zwar zugesagt, aber der Beschlussantrag ließ davon nichts mehr erkennen. So ist als Modellklausel lediglich eine Befristung des Gesetzes bis 2017 mit einem Bericht des BMG 2015 beschlossen. Die Altenpflege wurde nun doch einbezogen. Von einer grundsätzlichen Reform ist in der Begründung nicht die Rede.
Der DPR hält diese Gesetzesänderung für reinen Aktionismus, der an den tatsächlichen Problemen in der Ausbildung vorbeigeht und einer zukunftsorientierten Patientenversorgung durch die Professionalisierung der Pflegenden entgegensteht. Defizite in der Bildungspolitik sollen nun über Berufsgesetze gelöst werden.
Der DPR hat sich in seinem Memorandum zur Pflegebildung für eine grundlegende Reform der Pflegeausbildungen eingesetzt. Nur in der Gesamtschau der Anforderungen und Veränderungen können sinnvolle neue Strukturen gefunden werden. Dies erfordert eine Reform des Alten- und Krankenpflegegesetzes – und zwar rasch. Die Erfahrung mit der aktuellen Gesetzesänderung lässt allerdings wenig Vertrauen aufkommen, dass die heutigen Regierungsparteien mit dieser Erfordernis im Sinne der Nutzer und der Pflegenden umgehen werden.
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Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerates.
Präsidentin ist Marie-Luise Müller.
Mitgliedsverbände:
•Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS);
•AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG);
•Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. (BA);
•Bundesverband Geriatrie e.V. (BV);
•Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. (BALK);
•Bund Deutscher Hebammen e.V. (BDH);
•Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD);
•Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK);
•Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK);
•Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF);
•Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV);
•Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS);
•Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP);
•Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD)
•Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Quelle: Deutscher Pflegerat e.V. (www.deutscher-pflegerat.de)
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Das erwarten Deutschlands Pflegekräfte Am 27. September wird der Bundestag neu gewählt. Der Pflegerat hat deshalb Anforderungsprofile erarbeitet, die in der kommenden Legislaturperiode aus Sicht der rund 1,2 Millionen Pflegenden in Deutschland politisch umzusetzen wären. Mehr darüber lesen Sie hier.
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