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ARD REPORTAGE – STERBEHILFE: DER STREIT UM DEN SELBSTBESTIMMTEN TOD

Verfasst von palliativpflege am 18. März 2009

Information

„Seit drei Jahren liegt die Mutter von Urs F. nach einem Suizidversuch im Koma. Sie hat einen Abschiedsbrief geschrieben und in ihm ausdrücklich alle lebensverlängernden Maßnahmen abgelehnt. Doch weil keine Patientenverfügung von ihr vorliegt, wird sie am Leben erhalten, vielleicht noch 30 Jahre. Der Sohn ist auf der Suche nach Wegen, der Mutter das Sterben zu ermöglichen. Ein 60-jähriger ALS-Kranker will dem befürchteten Erstickungstod zuvorkommen und bittet seine Frau, ihm beim Suizid zu helfen. Eine Mutter tötet ihren Sohn, der seit neun Jahren im Wachkoma liegt und nicht mehr leben will. In all diesen Beispielen geht es um Sterbehilfe, um passive oder aktive, um indirekte oder direkte. Wann ist welche Art der Sterbehilfe sinnvoll und möglich? Was ist erlaubt, was verboten? Die Verwirrung ist groß, sogar bei Ärzten und Juristen. Dabei ist auch nach dem aktuellen Gesetz viel mehr möglich, als angenommen wird.“

Die ARD Reportage ( Sendung vom: 19.03.09 | 00:00 Uhr) finden Sie in der ARD Mediathek hier.

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