Palliativpflege aktuell

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Archiv für die Kategorie ‘Ethik’

QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEME UND ETHISCHE GRUNDPRINZIPIEN

Verfasst von palliativpflege am 19. Juli 2009

„Qualitätsmanagementsysteme, die ohne Berücksichtigung ethischer Grundprinzipien die Güte der Dienstleistung Pflege zu beurteilen versuchen, sind zuvorderst von Pflegewissenschaft und Pflegemanagement, aber auch von Mitabeitern in der Pflegepraxis abzulehnen.“

Zitat: Lay, R..aus Ethik in der Pflege, Schlütersche Verlag, S. 124

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WITTEN WILL PATHWAY – EIN LEITFADEN ZUR EVALUATION DES PATIENTENWILLENS

Verfasst von palliativpflege am 10. Juli 2009

Um in den vielfältigen Behandlungssituationen dem Willen des Patienten gerecht zu werden, wurde der Witten Will Pathway erstellt, um Heilberuflern als Leitfaden zu dienen den Willen des Patienten zu erkennen und nachvollziehen zu können. Der Witten Will Pathway geht von allgemeinen Grundannahmen aus. Diese wurden zunächst dargestellt und dann konkret prozeduralisiert, d.h. die Beschreibung der Art und Weise in der der Pathway konkret im Einzelfall Anwendung finden kann. Dabei wurde die Unterscheidung zwischen rationalem und natürlichen Willen, sowie dem mutmaßlichen Willen in die Entscheidungshilfe miteinbezogen.Der Witten Will Pathway differenziert vier verschiedene Behandlungssituationen und gibt Hilfestellung bei den zu berücksichtigenden Maßnahmen. Der Witten Will Pathway opperationalisiert vier unterschiedliche Entscheidungssituationen:

•S1: Uneindeutiger Patientenwille
•S2: vorhandene Patientenverfügung
•S3: vorhandene Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht/richterliche Betreuungsverfügung
•S4: Ermittlung des mutmaßlichen Willens bei fehlenden Verfügungen

Beratungsangebot
Das IEKG bietet Schulungen im Gebrauch des Witten Will Pathways an.

Bitte richten Sie Ihre Anfrage an:
Private Universität Witten/Herdecke
Institut für Ethik und Kommunikation im Gesundheitswesen
Prof. Dr. Martin Schnell
Stockumer Straße 12
58448 Witten

schnell@uni-wh.de
Telefon: +49 (0)2302 / 926-214
Telefax: +49 (0)2302 / 926-318

Ärzte und Pflegende sind gesetzlich verpflichtet eine professionelle Organisation der Begleitung am Lebensende zu leisten. Seit dem Jahre 2007 regelt in Deutschland der §37b des Sozialgesetzbuches V den Anspruch auf ambulante und stationäre palliative Versorgung von gesetzlich Versicherten. Das Lebensende ist eine höchst sensible und oft auch kritische Phase, die ethisch und rechtlich bedeutsam ist..Am Ende des Lebens ist die fürsorgliche Begleitung wichtig, aber auch die Achtung vor der Autonomie des sterbenden Menschen. Ausdruck der Autonomie ist der Wille des Patienten. Mit seinem Willen willigt der Patient in eine mit ihm abzustimmende Behandlung und Begleitung durch Ärzte, Pflegende, Angehörige ein. Eine professionell organisierte Begleitung darf nur dann durchgeführt werden, wenn ein Patient seine Einwilligung dazu erteilt hat. Der Wille des Patienten ist somit die legitimierende Instanz für die Durchführung einer Begleitung und insofern sehr bedeutsam.Der legitimierende Wille hat Macht, insofern er legitimiert, er stößt aber auch auf Grenzen, da aktive Sterbehilfe oder Tötung auf Verlangen durch Ärzte von ihm nicht erzwungen werden können und dürfen.Vom Willen eines Patienten erhalten Arzt und Heilberufler durch die einwilligende Äußerung des Patienten Kenntnis. Sofern die Einwilligung eines Patienten ansteht, der Patient aber nicht mehr einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung Anzeige der Willensentscheidung in der anstehenden Frage darstellen.Wenn der Patient einwilligungsunfähig, ist, dann gilt sein Wille in Form:

•einer Patientenverfügung (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung),
•des mutmaßlichen Willens,
•allgemeiner Wertvorstellungen,
•als in dubio pro vita

Quelle: http://medizin.uni-wh.de/inst-pflegewissenschaft/institut-fuer-ethik-und-kommunikation-im-gesundheitswesen/forschung/projekte/witten-will-pathway/?L=0

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QUALIFIZIERUNGSPROGRAMM: ETHIKBERATUNG IN DER ALTENPFLEGE

Verfasst von palliativpflege am 7. April 2009

Neues Qualifizierungsprogramm startet im September. Die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM) mit Sitz im niedersächsischen Göttingen bietet ab September 2009 das neuartige Qualifizierungsprogramm „Ethikberatung in der Altenpflege“ an.
Das Programm soll den Teilnehmern Kenntnisse und Fähigkeiten für den Aufbau und die Durchführung ethischer Fallbesprechungen vermitteln. Ethische Fallbesprechungen sind in Einrichtungen der Altenpflege immer dann angeraten, wenn es zu Situationen kommt, in denen der Bewohner nicht mehr nach seinen Wertvorstellungen gefragt werden kann und die verschiedenen Akteure sich über das weitere Vorgehen verständigen müssen was zu unterschiedlichen Wahrnehmungen und Konflikten führen kann.
Der erste Kurs soll vom 9. bis 11. September 2009 in Hannover stattfinden.

weiterführende Links »

* http://www.aem-online.de

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TIPP: DVD INFORMIERT ÜBER PATIENTENVERFÜGUNGEN

Verfasst von palliativpflege am 22. März 2009

Eine DVD zum Thema „Wie erstelle ich meine Patientenverfügung“ hat das Zentrum für Ethik in der Medizin im Markus-Krankenhaus in Frankfurt/Main herausgebracht. Die DVD enthält nach einer Mitteilung des Ethikzentrums einen 20 Minuten langen Film, der in das Thema einführt und der im Markus-Krankenhaus gedreht wurde. In dem Film erklären Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen, Pflegekräfte, eine Heimleiterin, ein Betreuungsrichter und ein Medizinethiker die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht. Im zweiten Teil sind die Redebeiträge aus einem Patientenseminar vom vergangenen Oktober zusammengestellt. Zu Wort kommen unter anderem ein Hausarzt, ein Notarzt und ein Intensivmediziner.

Die DVD richtet sich an interessierte Bürger, aber auch an Hausärzte, Beratungsstellen und an andere Kliniken. „Die DVD kann Anregungen zur Durchführung von Veranstaltungen zum Thema Patientenverfügungen sein“, so das Ethikzentrum. Das Zentrum ist eine Einrichtung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und ist seit 1996 im Markus-Krankenhaus angesiedelt. Die Personalkosten werden von der Landeskirche finanziert.

Die DVD kann für fünf Euro plus drei Euro Porto und Verpackung bei der Patientenakademie Markus-Krankenhaus, bei Petra Esch-Pohl, bestellt werden (Telefon 069/9533-2020, E-Mail: bestellung@fdk.info).

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LINKS ZU ETHIK-CODIZES

Verfasst von palliativpflege am 15. März 2009

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Linktipp: GRUNDSÄTZE UND EMPFEHLUNGEN DER BUNDESÄRZTEKAMMER ZUR ÄRTZLICHEN STERBEBEGLEITUNG

Verfasst von palliativpflege am 20. August 2008

Broschüre „Sterben in Würde“ [PDF]
Grundsätze und Empfehlungen für Ärztinnen und Ärzte, Januar 2008

Weiterführende Inhalte

Broschüre „Sterben in Würde“ [PDF]

Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.6.5048

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Steigern Sie Ihre ethische Entscheidungskompetenz durch eine ethische Fallbesprechung

Verfasst von palliativpflege am 18. August 2008

Als Pflegefachkraft haben Sie häufig mit pflegerischen Konflikten am Lebensende zu tun.

Z. B.:
- Nicht erfüllbare Vorgaben an die Pflege in Bezug auf Essen und Trinken (MDK bemängelt eine nicht ausreichende Essens- und Flüssigkeitszufuhr bei der schwerkranken Frau M.)
- Probleme mit Angehörigen durch schwer erfüllbare Wünsche an die Pflege oder Unsicherheit über die Ausübung einer Vollmacht (Angehörige Frau M. möchte, dass ihr an Lungenkrebs erkrankter Vater in jedem Fall reanimiert wird.)
- Unzureichende Palliativmaßnahmen in Bezug beispielsweise auf die Schmerzmedikation (Bewohner Herrr K. hat keine ausreichende Grund- und Bedarfsmedikation und klagt über Luftnot und Angst.)
- Rechtsunsicherheit (Patient Herr N. bittet um eine palliative Sedierung.)
- Schwieriges Verhalten von Bewohnern, z. B. Aggressivität (Bewohner Herr T. lehnt jegliche Pflege ab und wird sehr schnell aggressiv.)

Sie stellen in diesem Zusammenhang die ethische Frage: Was ist zu tun?
Sie denken darüber nach, nach welchen moralischen Überzeugungen, Argumentationsweisen und Grundhaltungen Sie handeln sollen. (Ethik ist das methodische Nachdenken über die Moral.)

Um schwerwiegenden Konflikten gerecht werden zu können, brauchen Sie interdisziplinäre Beratung und Unterstützung durch geeignete Methoden. Eine solche Methode ist die ethische Fallbesprechung.

Was ist eine ethische Fallbesprechung?

„Ethische Fallbesprechung auf Station ist der systematische Versuch, im Rahmen eines strukturierten, von einem Moderator geleiteten Gesprächs mit einem multidisziplinären Team innerhalb eines begrenzten Zeitraumes zu der ethisch am besten begründeten Entscheidung zu gelangen.“ (Definition nach Steinkamp & Gordijn 2003)


Welchen Nutzen hat die ethische Fallbesprechung für Sie?

- Schafft Entlastung für Sie (Sie müssen nicht selbst die Lösung finden
- Schafft Bewusstsein – Es muss nicht nur eine Lösung geben
- Schafft Kreativität (durch Perspektivwechsel) in Bezug auf die Findung von Lösungen für die Betroffenen
- Fördert die Kommunikation durch interdisziplinären Austausch
- Fördert Transparenz und Wertschätzung für Ihre Arbeit
- Fördert das Bewusstsein, manche Situationen nicht ändern zu können
- Hilft dabei, das eigentliche Problem zu benennen
- Hilft im konkreten Fall durch eine Handlungsempfehlung

Das sollten Sie beachten
Die Fallbesprechung hat nicht mehr, aber auch nicht weniger als eine beratende Funktion. Deswegen sollten die Erwartungen an die Fallbesprechung die Realität nicht überfordern.

Von wem kann die Initiative für eine ethische Fallbesprechung ausgehen?
Die Initiative für eine ethische Fallbesprechung kann von allen Beteiligten, ganz unabhängig von ihrer Stellung in der Hierarchie der Institution ausgehen.
Z. B. von

  • Pflegekräften (Sie finden eine medizinische Maßnahme nicht sinnvoll, Sie stimmen mit Angehörigen nicht überein, Sie haben Zweifel am pflegerischen Vorgehen)
  • behandelndem Arzt (Möchte eine Behandlung/Therapie vorschlagen oder einstellen
  • Angehörigen oder Betreuern (sind mit den Entscheidungen überfordert)

Die ethische Fallbesprechung kann aber nicht nur von Personen, sondern auch durch den Eintritt einer definierten Behandlungssituation initiiert werden (z. B. bei Anlage einer PEG-Sonde).

Teilnehmen können Pflegekräfte, Pflegedienstleitungen, behandelnde Ärzte, Betreuer und Betreuungsrichter, Physiotherapeuten oder andere Mitarbeiter des therapeutischen Teams, Seelsorger, Mitarbeiter des Sozialen Dienstes, Hospizbegleiter, Ehrenamtliche und eventuell auch Angehörige.

Sofern Angehörige nicht an der ethischen Fallbesprechung teilnehmen, werden sie vor und nach der Fallbesprechung durch ein ausführliches Gespräch in den Entscheidungsprozess mit einbezogen.

Die Entscheidung zur Implementierung einer ethischen Fallbesprechung ist eine Führungs- und Leitungsaufgabe in Ihrer Einrichtung. Die Qualität der Fallbesprechung ist vielfach von der Kompetenz des Moderators abhängig:

Der Moderator sollte

  • mit dem Instrument der ethischen Fallbesprechung vertraut sein
  • die Moderationstechnik beherrschen
  • mit medizinethischen und medizinrechtlichen Fragen im Groben vertraut sein
  • mit den organisatorischen und therapeutischen Ansätzen der Einrichtung vertraut sein
  • von den Teilnehmern in der Moderationsrolle akzeptiert werden

Tipp: Unterstützen und fördern Sie die ethische Kompetenz in Ihrer Einrichtung durch Schulung der Mitarbeiter und die Ausbildung von Moderatoren.
Die ethische Fallbesprechung bedarf der sorgfältigen Planung
Hilfreich sind dabei die so genannten 5 W-Fragen:

  • Wer? Auswahl der Teilnehmer. Wer übernimmt die Moderation?
  • Wie? Strukturieren Sie die Vorgehensweise in der Fallbesprechung. Sie können einen Frage- und Protokollbogen als Praxishilfe benutzen.
  • Wo? Ort (Wählen Sie einen ungestörten Ort aus).
  • Was? (Legen Sie unter den Teilnehmern den Anlass des Gespräches, Probleme und Fragestellungen fest.)
  • Wann? Zeit (Planen Sie ausreichend ungestörte Zeit ein, ca. 45 bis 60 Minuten – Störungen sind zu vermeiden.)

Tipp: Sie können einen regelmäßigen Termin für eine ethische Fallbesprechung festlegen oder bei einer vorher festgelegten Behandlungssituation fallweise einberufen. Die Planung könnte beispielsweise der Moderator übernehmen.

So können Sie ethische Fallbesprechungen strukturieren

In Anlehnung an die Nimwegener Methode (Steinkamp und Gordijn 2005) können Sie die ethische Fallbesprechung wie folgt strukturieren:

1. Bestimmen Sie das ethische Problem.
Beispielfragen: Wie lautet das ethische Problem? Was ist Anlass der Fallbesprechung? Welche Fragestellung ergibt sich daraus?
2. Analysieren Sie die medizinischen, pflegerischen, psychosozialen, weltanschaulichen, organisatorischen und ökonomischen Gesichtspunkte.
Beispielfragen zu den pflegerischen Gesichtspunkten: Wie ist die pflegerische Situation des Patienten/Bewohners zu beschreiben? Welcher Pflegeplan wird vorgeschlagen?
Inwieweit kann der Patient/Bewohner sich selbst versorgen?
3. Bewerten und entwickeln Sie Argumente aus dem Blickwinkel ethischer Normen.
Beispielfrage zur Bewertung „Autonomie des Patienten/Bewohners“:
Welche Haltung vertritt der Patient/Bewohner gegenüber lebensverlängernden Maßnahmen und Intensivtherapie? Wie sieht der Patient/Bewohner seine Krankheit selbst?
Wie sehen die Angehörigen seine Krankheit?
4. Fassen Sie einen Beschluss einschließlich der Zusammenfassung der wichtigsten Gründe, die zu dem Beschluss geführt haben.
Beispielfragen: Sind wichtige Fakten unbekannt? Kann dennoch ein verantwortlicher Beschluss gefasst werden? In welchen Fällen muss die Entscheidung aufs Neue überdacht werden?

Sie sehen, wie umfangreich aus den verschiedenen Perspektiven Fragen gestellt werden können. Hilfreich dabei ist, die Fragen auf ein übersichtliches Maß zu reduzieren. Dabei kann Ihnen die Verwendung eines Frage- und Protokollbogens eine nützliche Hilfestellung bieten.

Tipp: Nutzen Sie einen Frage- und Protokollbogen zur Orientierung für Ihre ethische Fallbesprechung.

Downloads zum Thema

Für den Bereich Altenhilfe hat der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales in Bremen (Hrsg.), in Kooperation mit dem Hospiz Horn e. V. und der Bremer Heimstiftung einen Frage- und Protokollbogen in der Broschüre „So geht es nicht weiter!“ – Die ethische Fallbesprechung“ herausgegeben.
Hier finden Sie die Broschüre
für den Altenhilfebereich: www.soziales.bremen.de/sixcms/media.php/13/
Ethische%20Fallbesprechung%20-%20Broschuere.pdf
.

Die Malteser Trägergesellschaft hat in der Broschüre „Ethische Fallbesprechungen“ für den Bereich Krankenhaus einen Frage- und Protokollbogen als Kopiervorlage entworfen.
Hier finden Sie die Broschüre „Ethische Fallbesprechungen“ für den Krankenhausbereich als Download: www.malteser.de/53.MTG_Malteser_Traegergesellschaft/
53.20.Downloads/ethische_fallbesprechung.pdf

Fortbildungsangebote zum Thema
- Beratung und Fortbildung für ethische Fallbesprechungen bietet beispielsweise die Malteser Trägergesellschaft in Bonn an. Bei Interesse wenden Sie sich an: MTG Malteser Trägergesellschaft gGmbH, Ethik und Seelsorge, Wolfgang Heinemann, Von-Hompesch-Straße 1, 53123 Bonn, Tel.: 02 28/64 81-1 35 23, E-Mail: ethik.seelsorge@malteser.de. Hier finden Sie das Fortbildungsprogramm der Malteser im Internet: www.malteser.de/53.MTG_Malteser_Traegergesellschaft
53.20.Downloads/jp_ethik_2006.pdf

- Einen Fernlehrgang Berater/in für Ethik im Gesundheitswesen bietet das Klinikum Nürnberg an. Detaillierte Informationen zum Kursablauf können im Internet unter der Adresse http://www.fernlehrgang-ethik.de/ abgerufen werden.

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