Palliativpflege aktuell

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Archiv für die Kategorie ‘Gesundheitswesen’

Pflegestudie: Geringverdiener sind am stärksten belastet

Verfasst von palliativpflege am 12. November 2009

Über 1,5 Millionen Menschen in Deutschland werden zu Hause durch Angehörige und ambulante Pflegedienste versorgt. Die Universität Hamburg und die AOK haben die Situation in der häuslichen Pflege im Rahmen einer Langzeitstudie untersucht, von der jetzt erste Zwischenergebnisse vorliege

Die Wissenschaftler der Universität Hamburg konnten mit der Studie nachweisen, dass die zunehmende Zahl der Pflegebedürftigen in erster Linie auf die längere Pflegebedürftigkeit und den damit einhergehenden längeren Bezug von Versicherungsleistungen zurückzuführen ist. Der Trend geht zu mehr selbstbestimmtem Wohnen Pflegebedürftiger, zugleich müssen sich die Menschen aber auf eine längere Pflegedauer einstellen.

Wesentliches Ergebnis der Studie
Menschen mit geringem Einkommen sind von der häuslichen Pflege stärker belastet, denn sie organisieren die Pflege eher ganz allein. Außerdem stehen ihnen kaum finanzielle Mittel zur Verfügung, um sich genügend Freiräume zur Erholung zu schaffen. Sie rufen auch weniger Pflegehilfsmittel oder Wohnraumanpassungsmaßnahmen ab.

Nicht nur ein geringes Einkommen und eine längere Pflegedauer, auch das steigende Alter der Pflegenden belastet die häusliche Pflegesituation. So lag das Durchschnittsalter der Pflegepersonen 1997 bei 57 Jahren, aktuell liegt es bei 60 Jahren. Etwa 40 % der Pflegenden sind bereits im Rentenalter. Doch je älter die pflegende Person ist, desto schwieriger wird es häufig, mit den körperlichen und seelischen Anforderungen der Pflege umzugehen.

Immer mehr Pflegende erwerbstätig
Ein weiterer Trend: Es gibt eine wachsende Zahl von Personen, die neben der Pflege einer Erwerbstätigkeit nachgehen. 1997 waren rund 60 % der pflegenden Angehörigen nicht berufstätig, heute sind es nur noch knapp 46 %. Dafür ist der Anteil der Vollzeitbeschäftigten von 14,1 % im Jahr 1997 auf 17,6 % im Jahr 2009 gestiegen. Vor allem Teilzeitarbeit pflegender Angehöriger hat stark zugenommen: 1997 arbeiteten 26,3 % nur stundenweise oder halbtags, heute sind es 36,1 %.

Um pflegende Angehörige zu entlasten, zusätzliche finanzielle Unterstützung zu bieten und individuelle Freiräume zu schaffen, kurzum um eine häusliche Pflege überhaupt zu ermöglichen, hält knapp die Hälfte der Befragten die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für unerlässlich (2009: 49,8 % / 1997: 40,7 %). In diesem Rahmen schätzen immer mehr Menschen auch die ergänzenden Leistungen der Pflegeversicherung wie Angebote zur Kurzzeitpflege und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung.

Es wird aber auch deutlich: Der Anteil an Befragten, nach deren Meinung der Staat noch nicht genug getan hat, nimmt stetig zu (2009: 56,4 % / 1997: 42,1 %).

Die Autoren der Studie empfehlen mehr Alternativangebote für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf vorzusehen und die Kombination von Geld und Sachleistungen in der Pflegeversicherung stärker zu fördern.

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Universität Hamburg und des AOK-Bundesverbandes

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BEI VORSORGEUNTERUNTERSUCHUNGEN KEINE PRAXISGEBÜHR

Verfasst von palliativpflege am 21. Juli 2009

Immer wieder wird das vergessen, auch Arzthelferinnen denken da oft nicht daran: Wenn Sie zu einer gesetzlich verankerten Vorsorge-Untersuchung gehen, müssen Sie keine Praxisgebühr bezahlen!

Quelle: U.a. www.aerztezeitung.de

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NEUORDNUNG DER FINANZIERUNG FÜR DIE HOSPIZARBEIT IN DEUTSCHLAND

Verfasst von palliativpflege am 15. Juli 2009

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 18. Juni 2009 in einem Gesetzentwurf die grundlegende Neuregelung der Finanzierung der ambulanten und stationären Hospizarbeit in Deutschland beschlossen.
Die Neuregelungen begrenzen den Eigenanteil der stationären Hospize auf 10%, beseitigen die rechtlichen Probleme bei der ärztlichen Versorgung in stationären Hospizen und sehen u.a. vor, dass Patientinnen und Patienten in stationären Hospizen keinen Eigenanteil mehr übernehmen müssen. Dieser Anteil wird zukünftig von den Kranken- und Pflegekassen mit übernommen.

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STERBEN IN DEUTSCHLAND

Verfasst von palliativpflege am 15. Juli 2009

Jährlich versterben ca. 850.000 Menschen in Deutschland.
90% davon
in Krankenhäusern (46%)
in Hospizen (1%)
oder Pflegeeinrichtungen (43%)
30% der Bewohner der Pflegeheime versterben innerhalb der ersten 3 Monate nach Ihrem Einzug (Tendenz steigend).
Die durchschnittliche Verweildauer im Alten- oder Pflegeheim beträgt mittlerweile weniger als 12 Monate.

Quelle: Stellungnahme nationaler Ethikrat Berlin „Selbstbestimmung im Alter“ aus 2006

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AKTIONISMUS STATT PROFESSIONALISIERUNG DER PFELGEBERUFE

Verfasst von palliativpflege am 9. Juli 2009

Der Deutsche Pflegerat lehnt Änderung des Zugangs zur Alten- und Krankenpflegeausbildung ab

Mit heftiger Kritik hatten der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) und die gesamte Fachwelt auf das Ansinnen der Bundesregierung reagiert, die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung in der Krankenpflege für alle Hauptschulabsolventen zu öffnen. Rasch mussten das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ihren ursprünglichen Vorschlag, den Zugang für alle Hauptschüler zu öffnen, revidieren. Man hatte übersehen, dass dies nicht den EU-Vorgaben entspricht. Im Gesundheitsausschuss wurde am 17.6.2009 eine Gesetzesänderung befürwortet, die nach 10 Jahren allgemeinbildender Schule den Zugang zur Alten-, Gesundheits- und Kranken- und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung ermöglicht. Die Gesetze wurde in der Nacht zum 19.6.2009 im Bundestag verabschiedet. Die Gesetzesänderung wird allerdings nur in vier Bundesländern Relevanz haben.

Die fundierten Argumente vieler Experten gegen diesen Vorstoß, wurden ignoriert. Vor dem Hintergrund der Vielfalt an Hauptschulabschlüssen in den Bundesländern und um der scheinbar nicht aufzuhaltenden Gesetzesänderung zumindest einen qualitätssichernden Aspekt anzufügen, hatte sich der DPR trotz seiner weiterhin bestehenden großen Bedenken bereit erklärt, die Gesetzesänderung unter Bedingungen zu tolerieren.

Diese Bedingungen waren u.a. die Öffnung des Zugangs für Hauptschulabsolvent/innen als Modellklausel zu regeln als Landesregelung. Darüber hinaus sollte eine grundlegende Gesetzesreform in der nächsten Legislaturperiode erfolgen. Und die Altenpflege sollte von dieser Modellklausel ausgespart bleiben. Dies wurde zwar zugesagt, aber der Beschlussantrag ließ davon nichts mehr erkennen. So ist als Modellklausel lediglich eine Befristung des Gesetzes bis 2017 mit einem Bericht des BMG 2015 beschlossen. Die Altenpflege wurde nun doch einbezogen. Von einer grundsätzlichen Reform ist in der Begründung nicht die Rede.

Der DPR hält diese Gesetzesänderung für reinen Aktionismus, der an den tatsächlichen Problemen in der Ausbildung vorbeigeht und einer zukunftsorientierten Patientenversorgung durch die Professionalisierung der Pflegenden entgegensteht. Defizite in der Bildungspolitik sollen nun über Berufsgesetze gelöst werden.

Der DPR hat sich in seinem Memorandum zur Pflegebildung für eine grundlegende Reform der Pflegeausbildungen eingesetzt. Nur in der Gesamtschau der Anforderungen und Veränderungen können sinnvolle neue Strukturen gefunden werden. Dies erfordert eine Reform des Alten- und Krankenpflegegesetzes – und zwar rasch. Die Erfahrung mit der aktuellen Gesetzesänderung lässt allerdings wenig Vertrauen aufkommen, dass die heutigen Regierungsparteien mit dieser Erfordernis im Sinne der Nutzer und der Pflegenden umgehen werden.

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Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 15 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Seit 2003 handelt der Deutsche Pflegerat e.V. als eingetragener, gemeinnütziger Verein. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerates.
Präsidentin ist Marie-Luise Müller.

Mitgliedsverbände:
•Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS);
•AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG);
•Bundesausschuss der Lehrerinnen und Lehrer für Pflegeberufe e.V. (BA);
•Bundesverband Geriatrie e.V. (BV);
•Verband Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Pflegepersonen e.V. (BALK);
•Bund Deutscher Hebammen e.V. (BDH);
•Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD);
•Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK);
•Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK);
•Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF);
•Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV);
•Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS);
•Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP);
•Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD)
•Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
Quelle: Deutscher Pflegerat e.V. (www.deutscher-pflegerat.de)
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Das erwarten Deutschlands Pflegekräfte Am 27. September wird der Bundestag neu gewählt. Der Pflegerat hat deshalb Anforderungsprofile erarbeitet, die in der kommenden Legislaturperiode aus Sicht der rund 1,2 Millionen Pflegenden in Deutschland politisch umzusetzen wären. Mehr darüber lesen Sie hier.

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BESCHÄFTIGTE IM GESUNDHEITSWESEN

Verfasst von palliativpflege am 2. Juli 2009

Rund 4,3 Millionen Beschäftigte arbeiteten im Jahr 2006 im Gesundheitswesen. Das entsprach jedem neunten Arbeitsplatz in Deutschland. Damit ist das Gesundheitswesen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Das 46. Heft der Gesundheitsberichterstattung (GBE) mit dem Titel „Beschäftigte im Gesundheitswesen“ beschreibt die Rahmenbedingungen für die verschiedenen Tätigkeitsfelder des Gesundheitspersonals; es befasst sich mit der Vielfalt der Berufe im Gesundheitswesen und den unterschiedlichen Einrichtungen. Besonderheiten der Beschäftigten hinsichtlich Alter, Geschlecht, Migrationserfahrung, und Arbeitszeiten werden beschrieben.

Charakteristisch für das Gesundheitspersonal sind eine hohe Frauenquote, die Arbeit in Schicht- und Nachtdiensten sowie an Wochenenden und Feiertagen und ein hoher Anteil an Teilzeitbeschäftigten. Differenzierte fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten sowie eine eng an den Bedürfnissen der Patienten ausgerichtete Kooperation der Berufsgruppen bilden die Basis für eine gute Versorgung.

Eine besondere Bedeutung für die medizinische Versorgung haben die 284.000 praktizierenden Ärzte im Jahr 2006, da sie die Patienten nicht nur selbst behandeln, sondern auch weitere Beschäftigte im Gesundheitswesen bei Diagnose, Therapie und Prävention mit einbeziehen und Leistungen Dritter verordnen. Fast die Hälfte der Ärzte ist ambulant tätig. Die Alterung der Ärzte schreitet stark voran. Zwischen 1997 und 2006 nahm dort die Zahl 50-Jähriger und Älterer um 37% zu. Schwer abschätzbar sind darüber hinaus zukünftige Migrationsbewegungen von Ärzten.

Die mit Abstand häufigsten Berufe sind Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/-pfleger (717.000) und die medizinischen und zahnmedizinischen Fachangestellten (522.000) im Jahr 2006. Im Laufe von zehn Jahren hat die Zahl der Altenpflegerinnen und Altenpfleger stark zugenommen auf inzwischen 321.000. Dies kann auf die Alterung der Gesellschaft und zunehmende Professionalisierung der Altenpflege nach Einführung der Pflegeversicherung zurückgeführt werden.

Für die Gesundheitspersonalrechnung führt das Statistische Bundesamt alle verfügbaren Daten zur Ermittlung der Beschäftigten zusammen, zum Beispiel aus dem Mikrozensus und der Krankenhausstatistik des Bundesamtes, aus Datenquellen der Bundesanstalt für Arbeit oder der Bundesärztekammer.

Das GBE-Heft „Beschäftigte im Gesundheitswesen“ kann schriftlich kostenlos bestellt werden (Robert Koch-Institut, GBE, General-Pape-Str. 62, 12101 Berlin, E-Mail: gbe@rki.de, Fax: 030-18754-3513) und ist downloadbar unter
www.rki.de/gbe.

Quelle: Robert-Koch-Institut (www.rki.de)

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