Palliativpflege aktuell

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Archiv für die Kategorie ‘Hospizarbeit’

NEUORDNUNG DER FINANZIERUNG FÜR DIE HOSPIZARBEIT IN DEUTSCHLAND

Verfasst von palliativpflege am 15. Juli 2009

Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags hat am 18. Juni 2009 in einem Gesetzentwurf die grundlegende Neuregelung der Finanzierung der ambulanten und stationären Hospizarbeit in Deutschland beschlossen.
Die Neuregelungen begrenzen den Eigenanteil der stationären Hospize auf 10%, beseitigen die rechtlichen Probleme bei der ärztlichen Versorgung in stationären Hospizen und sehen u.a. vor, dass Patientinnen und Patienten in stationären Hospizen keinen Eigenanteil mehr übernehmen müssen. Dieser Anteil wird zukünftig von den Kranken- und Pflegekassen mit übernommen.

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HIER FINDEN SIE DIE VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE HOSPIZAUFNAHME

Verfasst von palliativpflege am 23. März 2009

Wer hat einen Anspruch auf einen Hospizplatz?
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass ein Arzt die Dringlichkeit bestätigt. Dem geht der Wunsch des Patienten nach Aufnahme voraus. Aufgenommen werden kann jeder mit einer Erkrankung,

* die fortschreitet
* bei der Heilung ausgeschlossen ist
* die eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig macht oder wünschenswert erscheinen lässt
* die eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt
* die Krankenhausbehandlung nicht erfordert.

In der Regel kommt eine palliativ-medizinische Behandlung in einer stationären Hospizeinrichtung bei folgenden Krankheitsbildern in Betracht:

* fortschreitende Krebserkrankung
* Vollbild der Infektionskrankheit AIDS
* Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen
* Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung.

Wenn die ambulante Versorgung im Haushalt nicht mehr ausreicht, weil der palliativ-medizinische und palliativ-pflegerische Versorgungsbedarf, der aus der Krankheit resultiert, in seiner Art und in seinem Umfang her die Möglichkeiten der Laienpflege (Angehörige, Ehrenamtliche) übersteigt, finden die Patienten bei uns Aufnahme. Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung ist durch einen Vertragsarzt oder Krankenhausarzt zu bestätigen.

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