das Sächsische Staatsministerium für Soziales und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte weist in Anbetracht der Urlaubszeit auf Folgendes hin:
Grundsätzlich können Patienten Betäubungsmittel, die nach den Bestimmungen der geltenden Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von einem Arzt verschrieben wurden, in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge für den eigenen Bedarf im grenzüberschreitenden Verkehr mitführen.
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens (zur Zeit Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien sowie bei Reise auf dem Land- und Seeweg: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, und Ungarn) kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln mit einer vom Arzt ausgefüllten Bescheinigung, die durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt werden muss, erfolgen.
Diese Beglaubigungen nimmt in Sachsen das für den jeweiligen Arzt zuständige Gesundheitsamt vor. Das Formular kann von der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) heruntergeladen werden.
Bei Reisen in andere als die obengenannten Länder sollte der Patient eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung oder eine ärztliche Bescheinigung (möglichst in englischer Sprache) mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise enthält.
Sofern eine Mitnahme von Betäubungsmitteln in das Reiseland nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel selbst (bzw. ein äquivalentes Produkt) am Urlaubsziel verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können.
Es wird empfohlen, sich vor der Reise bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.
Quelle: Medienservice -Referat Bürgerinformation der Sächsischen Staatskanzlei
- Pressestellen der Ministerien www.medienservice.sachsen.de