Palliativpflege aktuell

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Archiv für die Kategorie ‘Nicht kategorisiert’

Prävention: Welche „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGel) müssen Sie selbst zahlen ?

Verfasst von palliativpflege am 8. Oktober 2009

Bestimmt haben Sie auch schon von den sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) gehört. Das sind die Untersuchungen oder Beratungsleistungen beim Arzt, die Ihre Krankenkasse nicht bezahlt.

Über solche Leistungen informieren die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Bundesärztekammer in der Broschüre „Selbst zahlen? Individuelle Gesundheitsleistungen – ein Ratgeber für Patientinnen und Patienten„.
In der Broschüre wird erklärt, was Patienten beachten und welche Fragen sie dem Arzt stellen sollten.

Hier erhalten Sie Antwort auf die Frage, welche Vorsorgeuntersuchungen Ihre Krankenkasse nicht bezahlt.

Hinweis: Die Broschüre können Sie HIER herunterladen (Der Link zum Download befindet sich im rechten Frame.).

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INDIEN STERBEKULTUR

Verfasst von palliativpflege am 21. August 2009

Benares – auch als Varanasi bekannt. Wer dort stirbt, unterbricht den Kreislauf der Wiedergeburt und geht direkt in die Ewigkeit ein.
Aus allen Teilen Indiens bringen Menschen die Leichname ihrer Verwandten in die Stadt, um sie dort zu verbrennen. Aber auch Hindus, die ihr Ende nahe fühlen, kommen hierher und erwarten in Hospizen geduldig ihren Tod.

Der Dokumentarfilm (Herstellungsjahr 2002, 42:03 Min.) von Hideyo Fujita ist Teil des Vierteilers „Asien – Geheimnisvolle Metropolen“.
Im Zentrum des Films über Benares – stehen die Traditionen und Zeremonien am Schauplatz der Leichenverbrennungsstätte „Manikarnika Ghat“, die inmitten der Stadt am Ufer des Flusses Ganges gelegen ist.

Der Zugriff auf den Film erfolgt über sevenload, einer Medienplattform für Fotos und Videos im Internet.

      Link: Benares

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PFLEGEVERSICHERUNG: NEUE BEGUTACHTUNGSRICHTLINIEN IN KRAFT

Verfasst von palliativpflege am 31. Juli 2009

Wer Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten möchte, wird nach einem entsprechenden Antrag bei seiner Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) untersucht. Anhand der Begutachtungs-Richtlinien prüft der MDK dabei, ob beim Antragsteller die Voraussetzungen für eine Leistungsgewährung erfüllt sind. In diese Begutachtungs-Richtlinien sind jetzt die Änderungen durch die letzte Pflegereform eingearbeitet worden. Sie sind am 8. Juni vom GKV-Spitzenverband beschlossen worden und innerhalb eines Monats nach Vorlage an das Bundesgesundheitsministerium nicht beanstandet worden. Damit sind sie nun wirksam und gelten ab sofort bei allen Begutachtungen.

“Wir begrüßen die Überarbeitung”, so Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa). “Damit entspricht auch das Verfahren zur Begutachtung der neuen Rechtslage. Insbesondere Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben von der Pflegereform profitiert. Jetzt gibt es für diese Personen keine Sonderregelungen bei der Begutachtung mehr, sondern nur noch ein einheitliches Verfahren, in dem alle Leistungsansprüche geprüft werden.”

Einen verbindlicheren Stellenwert haben jetzt auch die Aussagen des MDK zu Leistungen der Rehabilitation. Weist der MDK in seinem Gutachten darauf hin, dass Leistungen der Rehabilitation angezeigt sind, haben dadurch die Versicherten automatisch einen Anspruch auf diese Leistungen.

Durch die neuen Richtlinien wird zudem den besonderen Belangen von Kindern bei der Begutachtung verstärkt Rechnung getragen. Dieses begrüßt der bpa, der im Rahmen seiner gesetzlichen Beteiligungsrechte zu den Änderungen eine umfassende Stellungnahme vorgelegt hat.

Wer Leistungen der Pflegeversicherung beantragt, sollte sich nicht dadurch abschrecken lassen, wenn diese zunächst nicht oder nicht im gewünschten Umfang bewilligt werden. Bei rund 30 % aller Begutachtungen wird zunächst keine Pflegebedürftigkeit festgestellt und bei rund 50 % nur die Pflegestufe I. Wer mit dem Ergebnis einer Begutachtung nicht einverstanden ist, kann dagegen Widerspruch einlegen. Diese Widersprüche sind aussichtsreich: In rund 40 % der Fälle bei ambulanter Pflege und sogar 55 % bei stationärer Pflege führen Widersprüche zu einer anderen Pflegestufe.

Der bpa-Präsident Meurer empfiehlt deshalb: “Am besten ist es, bereits vor der Begutachtung Kontakt mit einem Pflegeheim oder einem Pflegedienst aufzunehmen und sich dort unverbindlich beraten zu lassen. Bei der Begutachtung sollten Angehörige und Pflegekräfte einer Pflegeeinrichtung dabei sein. Ist man mit dem Ergebnis der Begutachtung nicht einverstanden, sollte man nach Rücksprache mit einer Pflegeeinrichtung und ggf. dem Arzt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist kostenlos und führt häufig zum Erfolg.”

Die Richtlinien und die Stellungnahme des bpa sind unter www.bpa.de erhältlich.

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PALLIATIVMEDIZIN WIRD ZUM PRÜFUNGSPFLICHTFACH

Verfasst von palliativpflege am 11. Juli 2009

Zeitzeichen: Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat beschlossen, dass die Palliativmedizin künftig Bestandteil der ärztlichen Prüfungs- und Approbationsordnung ist.

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DOKUMENTARFILM ÜBER ELISABETH KÜBLER-ROSS

Verfasst von palliativpflege am 9. April 2009

Schweiz 2002 – Regie: Stefan Haupt

Elisabeth Kübler-Ross hat sich ihr Leben lang mit dem Sterben beschäftigt und damit Weltruhm erlangt. Ihr Engagement als Ärztin, Wissenschaftlerin und Autorin hat nach eigenem Bekunden „das Sterben aus der Toilette geholt“ und Sterbebegleitung überhaupt erst zum Thema gemacht.

Der Kampf gegen die Tabuisierung des Todes in der westlichen Welt verbindet sich mit der Reibung an Autoritäten. Nicht zuletzt in der Konfrontation mit dem engen Weltbild der Schulmedizin und beeindruckt von Nah-Tod-Erfahrungen dringt Elisabeth Kübler–Ross in neue Grenzbereiche vor.

1926 in Zürich geboren, studierte sie gegen den Willen ihrer Eltern Medizin und kämpfte in den USA um Anerkennung als Psychiaterin. 1969 erlangte sie durch ihre Arbeit mit Sterbenden in Chicago und durch ihr Buch „On Death and Dying“ („Interviews mit Sterbenden“) internationalen Ruhm. Es folgten unzählige Workshop- und Vortragsreisen durch die ganze Welt und der Aufbau eines eigenen Zentrums in Virginia. 1994 wurde das Wohnhaus ihres Zentrums durch Brandstiftung zerstört – Anwohner fürchteten, sich mit Aids zu infizieren. In der filmischen Dokumentation des Lebens von Elisabeth Kübler-Ross mit dem Titel Dem Tod ins Gesicht sehen von 2002 sagte sie: „Heute bin ich sicher, dass es ein Leben nach dem Tod gibt. Und dass der Tod, unser körperlicher Tod, einfach der Tod des Kokons ist. Bewusstsein und Seele leben auf einer anderen Ebene weiter. Ohne jeden Zweifel.“ Elisabeth Kübler-Ross starb am 24. August 2004 in Scottsdale, Arizona.

Im Zentrum des Films stehen die Gespräche mit Elisabeth Kübler-Ross in Arizona. Zu sehen ist eine psychisch vitale Frau, geistig glasklar, voller Humor und immer noch unbequem. Sie blickt auf ihr Leben zurück, erzählt von ihrer Kindheit, ihrer Arbeit mit Sterbenden und Aids-Kindern und davon, wie sie mit ihrem eigenen Altern und Sterben umzugehen versucht.

Statements ihrer beiden Drillingsschwestern, Interviews mit Freunden und Mitarbeitern sowie reichhaltiges Archivmaterial runden dieses angenehm unprätentiöse und differenzierte filmische Portrait ab.
Elisabeth Kübler-Ross – Dem Tod ins Gesicht sehen

Die fünf Phasen des Sterbens

Kübler-Ross definierte die heute anerkannten fünf Phasen des Sterbens in ihrem Buch Über den Tod und das Leben danach (On Death And Dying 1969). Sie bezog diese Phasen ursprünglich auf jede Art von persönlichem Verlust (z.B. Arbeitsplatz oder auch Freiheit). Genauer sind es nicht Phasen des körperlichen Vorgangs Sterben, sondern der geistigen Verarbeitung des Zwangs zum Abschied vom Leben bei Menschen, die bewusst erleben, dass sie massive gesundheitliche Verschlechterungen durchmachen bzw. eine infauste Prognose mitgeteilt bekommen. Ebenso sind diese Phasen mitunter bei deren Angehörigen zu beobachten. Es handelt sich um unbewusste Strategien zur Bewältigung extrem schwieriger Situationen, welche nebeneinander vorhanden sein und verschieden lang andauern können. Es gibt auch keine festgelegte Reihenfolge und keinen Ausschluss der Wiederholung einzelner Phasen nach deren erstmaliger Bewältigung. Es können auch einzelne Phasen ganz ausbleiben.

Nichtwahrhabenwollen und Isolierung

Die Krankheit wird zuerst vom Patienten geleugnet. Er behauptet beispielsweise, dass das Röntgenbild vertauscht worden sei oder der Arzt eine Fehldiagnose gestellt habe. Falls die Familie sich nicht mit dem Tod auseinandersetzen will, kann sie dem Angehörigen in dieser Phase nicht helfen. Die Konsequenz bedeutet für die Angehörigen, dass sie den Tod des Sterbenden herbeisehnen („Stirb so schnell wie möglich“). Als Außenstehender kann man dem Patienten helfen, indem man ihm Vertrauen anbietet und den Kranken eventuell auch in seinem Nichtwahrhabenwollen unterstützt.

Zorn

Der Patient verspürt Neid auf die Weiterlebenden. Das führt zu unkontrollierbaren Wutausbrüchen auf alle, die nicht an seiner Krankheit leiden, wie z. B. Schwestern, Ärzte und Angehörige. Diese können weiter ihr Geld verdienen, es in Urlauben ausgeben und ihre Pläne realisieren. Die Angst vor dem Vergessenwerden plagt den Sterbenden zudem, er empfindet sein Leiden vor dem Hintergrund der Katastrophen im Fernsehen als unwichtig. Hilfe für den Patienten kann Aufmerksamkeit sein, dem Patienten nicht aus dem Weg zu gehen und seinen Zorn notfalls auch zu provozieren, so dass es zur Aussprache kommt. Wichtig dabei bleibt, dass die Betreuenden den Zorn des Patienten nicht persönlich nehmen sollen, da der Zorn sonst Gegenzorn provoziert, was einen fehlerhaften Kreis (Spirale des Streites) nach sich zieht.

Verhandeln

Diese Phase stellt eine kurze flüchtige Phase dar, in der kindliche Verhaltensweisen zu Tage kommen, wie die eines erst zornigen, dann verhandelnden Kindes, das sich mit häuslichen Tätigkeiten eine Belohnung erhandeln will. Der Patient hofft durch „Kooperation“ auf Belohnung, etwa eine längere Lebensspanne und Freiheit von Schmerzen. Meist wird der Handel streng geheim mit Gott geschlossen, indem er sein Leben der Kirche widmet oder seinen Körper der anatomischen Lehre und Wissenschaft zur Verfügung stellt. Um dem Patienten in dieser Phase beizustehen, hilft es, seinen Schuldgefühlen beispielsweise gegenüber Gott oder seinen Mitmenschen mitunter befreiende Anerkennung einzuräumen.

Depression
Die Erstarrung, der Zorn und die Wut wird in zwei Formen von Verzweiflung und Verlust abgelöst. Die erste Form ist reaktiv. Sie bezieht sich auf einen bereits geschehenen Verlust, d. h. beispielsweise die Brust nach einer OP, das Geld für das Krankenhaus, die Verantwortung gegenüber der Familie. Durch Bekämpfung dieser Sorgen mit beispielsweise einer Brustprothese oder der erforderlichen Umstellung der Familienversorgung, kann dem Leidenden geholfen werden. Die zweite Form ist vorbereitender Natur und kümmert sich um einen drohenden Verlust wie den Tod oder die Abwesenheit im Leben der Verwandten. Auch hier kann Intervention des Umfeldes dem Patienten in seinem Leiden Linderung beschaffen, z. B. durch Berichte von den Angehörigen, dass Kinder weiter gute Noten schreiben und viel spielen, d. h. dass sie trotz Abwesenheit des Patienten das gewohnte Leben fortführen. Zuviel Besuch stört jedoch das Trauern, das dem Kranken immer erlaubt sein muss. Ohne subjektives Kennen der Angst und der Verzweiflung ist kein Erreichen der nächsten Phase in Sicht.

Akzeptanz

Nach Neid und Zorn auf alle Gesunden und Lebenden erwartet der Kranke den Tod und dehnt seinen Schlaf aus. Die Phase ist frei von Gefühlen, der Kampf ist vorbei, der Schmerz vergangen und der Patient will von den Problemen der Außenwelt in Ruhe gelassen werden. Somit ist dies die schwierigste Phase für die Personen im Umfeld des Sterbenden, da sie auch Zurückweisungen erfahren müssen. Alte Patienten erreichen diese Zustimmungsphase leichter, da sie auf ihr Leben, ihre Kinder und somit einen Sinn zurückblicken können. Schwierigkeit in diesem Prozess macht die Unterscheidung dieser Phase gegenüber frühem Aufgeben. Als Angehöriger hilft man am besten durch stummes Zuhören, indem man dadurch zeigt, dass man bis zum Tod dabei bleibt.

Zusammenfassend bleibt zu sagen, dass alle Phasen gemeinsam sich auch mit „Hoffnung“ beschäftigen und dass es ein Fehler wäre, dem Sterbenden Hoffnung zu nehmen. Es ist Aufgabe der Angehörigen, Pflegenden und der Ärzte, die Hoffnung aufrecht zu erhalten. Dazu kann man dem Sterbenden vermitteln, dass ihm jede nötige Hilfe und Erleichterung zukommt. Auf diese Weise werden die Begleiter zu Freunden. (Quelle www.wikipedia.org)

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Verfasst von palliativpflege am 9. März 2009

XING

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HIER FINDEN SIE PALLIATIVPFLEGELEITLINIEN

Verfasst von palliativpflege am 4. März 2009

Um eine individuelle, bedürfnisorientierte Pflege durchführen und das Leistungsprofil von Palliativpflege darstellen zu können, ist die Definition und Beschreibung von Leitlinien ein hilfreiches Instrument. Grundgedanke der Leitlinien „Palliativpflege“ ist es, Klarheit bezüglich der Bedeutung des Symptoms für Patienten, Angehörige und Pflegende zu erreichen. Dies ermöglicht ein vertieftes Verständnis für die Gedankenwelt und die jeweils daraus resultierenden Ressourcen, Spannungsfelder und Probleme. Bislang sind zu verschiedenen Themen Pflegeleitlinien vom Arbeitskreis Pflege der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) erstellt worden.

Hier finden Sie die offiziellen Pflegeleitlinien für Palliativpflege der DGP als Download:

Leitlinie Palliativpflege: Dyspnoe
Leitlinie Palliativpflege: Ernährung
Leitlinie Palliativpflege: Exulcerierende Wunden
Leitlinie Palliativpflege: Lagerung
Leitlinie Palliativpflege: Lymphödem
Leitlinie Palliativpflege: Mundpflege
Leitlinie Palliativpflege: Obstipation
Leitlinie Palliativpflege: Pruritus
Leitlinie Palliativpflege: Situation nach dem Versterben
Leitlinie Palliativpflege: Übelkeit / Erbrechen

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Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter

Verfasst von palliativpflege am 18. Dezember 2008

Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
18.12.2008 DESTATIS

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren in Deutschland im Dezember 2007 2,25 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Das waren – im Zuge der Alterung der Bevölkerung - rund 118.000 oder 5,6% mehr als 2005 und 231.000 beziehungsweise 11,4% mehr als bei der ersten Durchführung der Erhebung im Jahr 1999. Die Mehrheit (68%) der Pflegebedürftigen waren Frauen. 83% der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter; rund ein Drittel (35%) 85 Jahre und älter.

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko pflegebedürftig zu sein. Während im Dezember 2007 bei den 70- bis unter 75-Jährigen jeder zwanzigste (5%) pflegebedürftig war, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflegequote ermittelt: Der Anteil der Pflegebedürftigen an allen Menschen dieser Altersgruppe betrug 62%.

Mehr als zwei Drittel (68% oder 1,54 Millionen) aller 2,25 Millionen Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon erhielten 1,03 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld, das bedeutet, sie wurden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 504.000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten. Bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zum Teil oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. 709.000 (32%) Pflegebedürftige wurden in Pflegeheimen betreut.

Diese und weitere Angaben – insbesondere auch über die Pflegeheime und die ambulanten Pflegedienste einschließlich des Personals – enthält der heute veröffentlichte Bericht zur „Pflegestatistik 2007 – Deutschlandergebnisse“. Der Bericht ist kostenfrei im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de/publikationen (Suchbegriff „Pflegestatistik“) abrufbar.

Zudem enthält die Veröffentlichung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder „Demografischer Wandel in Deutschland, Heft 2: Auswirkungen auf Krankenhausbehandlungen und Pflegebedürftige im Bund und in den Ländern“ vom März 2008 eine Vorausberechnung zur möglichen zukünftigen Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen (Suchbegriff „demografischer Wandel“).

Quelle: DESTATIS – Das Statistische Bundesamt (www.destatis.de)

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Osteuropäische Pflegehelfer illegal

Verfasst von palliativpflege am 1. Dezember 2008

Das Amtsgericht München hat ein wahrscheinlich weitreichendes Urteil gefällt. Der Tenor des Urteils:
Es ist illegal, osteuropäische Haushaltshilfen als selbstständig Pflegekräfte zu beschäftigen. Die Richter sahen es als bewiesen an, dass osteuropäische Hilfskräfte abhängig tätig sind. Sie sind also Angestellte des Haushaltes.

Dies gehe daraus hervor, dass die Ungarn im Haushalt integriert gewesen seien, weil sie rund um die Uhr anwesend sein mussten und auch im Haushalt wohnten. Zudem seien sie von den Weisungen der Familienangehörigen abhängig gewesen. Sie hätten kein unternehmerisches Risiko getragen und auch nur einen Auftraggeber gehabt.

Ein Münchener Vermittler ungarischer Pflegekräfte wurde mit diesem Urteil zu 36.800 € Bußgeld verurteilt, weil er im großen Stil ungarische Pflegekräfte gegen eine Gebühr von 1.200 € nach Deutschland vermittelt hatte.
Die Münchener Entscheidung ist das erste Gerichtsurteil zum Einsatz formal selbstständiger ausländischer Pflegekräfte vor.

Der Verteidiger des Vermittlers legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein, so dass das Urteil jetzt von einer höheren Instanz überprüft wird.

Jetzt ist auch die Politik gefordert, hier eindeutige Regelungen zu treffen, um für Rechtssicherheit zu sorgen.

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