Palliativpflege aktuell

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Archiv für die Kategorie ‘Recht’

Anklage wegen Totschlag: Verbotene aktive Sterbehilfe oder erlaubte indirekte Sterbehilfe ?

Verfasst von palliativpflege am 29. Oktober 2009

Im Oktober 2009 musste sich die Internistin Mechthild Bach aus Hannover wegen Totschlags in 8 Fällen vor dem Landgericht Hannover verantworten. Die Ärztin soll zwischen Dezember 2001 und Mai 2003 Patienten in der Paracelsus-Belegklinik in Hannover-Langenhagen durch überhöhte Gaben von Morphium und Diazepam getötet haben. Dies soll den Regeln der ärztlichen Kunst widersprochen und zum Eintritt des Todes der zwischen 52 und 96 Jahre alten schwer erkrankten Patienten geführt haben. Die Frage lautete hier: Hat Frau Dr. Bach die richtige Medikation richtig dosiert und dem richtigen Patienten zum richtigen Zeitpunkt verabreicht? Die Staatsanwaltschaft warf Fr. Dr. Bach Totschlag in 13 Fällen vor. Die heute 57jährige Internistin bestritt die Vorwürfe stets und verwies stattdessen auf die ärztliche Pflicht, Leid zu lindern. Hier ging es um die Frage: verbotene aktive Sterbehilfe oder der erlaubten indirekten Sterbehilfe. Mit einem Urteil ist in nächster Zeit noch nicht zu rechnen.

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Gutachten zu Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit der Gründung von Palliativ-Care-Teams liegt vor

Verfasst von palliativpflege am 13. Oktober 2009

Seit April 2007 haben gesetzlich Versicherte gemäß § 37b SGB V einen Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Bisher können Leistungen der SAPV jedoch nur in Einzelfällen mit den Kostenträgern abgerechnet werden.

Damit auch in der vertrauten Umgebung eine intensive und komplexe Versorgung Schwerstkranker möglich ist, werden sich in Hamburg Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte zu „Palliativ-Care-Teams“ zusammenschließen. Diese koordinieren den Versorgungs- und Betreuungsbedarf des Einzelnen, erbringen Leistungen und ziehen bei Bedarf weitere Kräfte wie zum Beispiel Ehrenamtliche, Psychologen und Physiotherapeuten hinzu.

Bisher gibt es bundesweit erst vereinzelt Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz hat deshalb eine Anwaltskanzlei beauftragt, die rechtlichen und steuerlichen Folgen verschiedener Rechtsformen der künftigen Palliativ-Care-Teams zu prüfen und einen Mustervertrag zu entwerfen. Das Hamburger Gutachten ist das erste, das sich der Prüfung der möglichen Rechtsformen und steuerlichen Auswirkungen für die künftigen Leistungserbringer der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung annimmt.

Sie können das Gutachten und den Mustervertrag HIER herunterladen.

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