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Archiv für die Kategorie ‘Sterbehilfe’

News

Neue Koalition will kommerzielle Sterbehilfe verbieten

Verfasst von palliativpflege am 20. Oktober 2009

Union und FDP haben in ihren Koalitionsverhandlungen beschlossen, die kommerzielle Beihilfe zur Selbsttötung künftig unter Strafe zu stellen. Das beziehe sich ausschließlich auf die auf Gewinnerzielung angelegte Sterbehilfe, sagte die als künftige Justizministerin gehandelte FDP-Politikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der dpa. Man wolle denen das Handwerk legen, die sich das bezahlen lassen und gewerbsmäßig betreiben. Sterbehilfe-Gesellschaften oder Verbände zum humanen Sterben, die Lebensmüde oder Mitglieder im Spannungsfeld von Suizidhilfe und – prophylaxe kostenfrei beraten oder unterstützen, sollen davon ausdrücklich nicht betroffen sein. Dies könnte einer Legitimierung und positiven Bewertung solcher Aktivitäten gleichkommen und stieß bei der Deutschen Hospizstiftung auf Kritik stieß.

Mehr dazu finden Sie HIER

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Broschüre: Über die niederländische Euthanasiepolitik und -praxis

Verfasst von palliativpflege am 17. Oktober 2009

„Marcus Düwell und Liesbeth Feikema stellen in der Broschüre „Über die niederländische Euthanasiepolitik und -praxis“ die niederländische Politik, die Rechtslage und die Praxis der Sterbehilfe in ihren sozialen, politischen, kulturellen und historischem Zusammenhang dar.
Sie versuchen, den kulturellen Hintergrund dieser Regelung zu interpretieren, wobei besonders auf die als „Poldermodell“ bekannt gewordene prozedurale und pragmatische Form der Konfliktlösung eingegangen wird. Diese unterscheidet sich grundlegend von der Herangehensweise in Deutschland und ist deshalb aus deutscher Perspektive in der Regel schwer nachzuvollziehen. Das Gutachten, das keine ethische Beurteilung der niederländischen Sterbehilferegelung darstellt, ist eine wichtige Bereicherung der Diskussion, auch, weil es Texte zugänglich macht, die bisher nicht in deutscher Sprache zur Kenntnis genommen werden konnten.“

Hier können Sie die Broschüre bestellen:
Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft
Warschauer Straße 58a
D-10243 Berlin
Email: info@imew.de

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STUDIE: SCHWERKRANKE WOLLEN KEINE STERBEHILFE

Verfasst von palliativpflege am 23. Juni 2009

Eine Umfrage im Wiener Wilhelminenspital unter schwerstkranken Patienten kommt zu folgendem Schluss: Bei guter Betreuung will fast niemand der Befragten am Ende des Lebens Sterbehilfe.
Insgesamt erhielten 778 Patienten – 443 Frauen und 335 Männer – im Durchschnittsalter von 69 Jahren einen Fragebogen. 95 Prozent der Patienten hatten eine fortgeschrittene Tumorerkrankung.
Von allen 778 Patienten äußerten nur zwei oder 0,25 Prozent vorübergehend den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe.
Ebenfalls eine überwiegende Mehrheit spricht sich für eine Betreuung (und Sterben) zu Hause aus:
81 Prozent der befragten Patienten, die sich dazu äußern konnten oder wollten, wollten eine Entlassung nach Hause oder eine Betreuung bei ihren Angehörigen.
15 Prozent wollten an der Palliativstation des Wilhelminenspitals weiter betreut werden, nur 1,5 Prozent wollten im Spital sterben.

Quelle: Bericht auf ORF online, Wien – Link hier (10.05.2009)

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Luxemburger Parlament erlaubt Sterbehilfe

Verfasst von palliativpflege am 19. Dezember 2008

LUXEMBURG (dpa). Das Parlament Luxemburgs hat am Donnerstag einem Gesetz zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe zugestimmt. Nach einer ganztägigen und teilweise emotionalen Debatte stimmten 31 der 60 Abgeordneten für das Gesetz. 26 Abgeordnete, die zumeist der christlich-sozialen Regierungspartei CSV angehören, stimmten dagegen, drei enthielten sich.

Künftig soll ein Arzt in Luxemburg einem unheilbar Kranken, der seinen Wunsch zu sterben ausdrücklich geäußert hat, dabei helfen dürfen.

Bereits im Februar war das Gesetz erstmals – mit 30 Stimmen – vom Parlament gebilligt worden. Nach einigen Textänderungen, die der Staatsrat anschließend gefordert hatte, kam das Gesetz jetzt wieder zur Abstimmung und wurde erneut in erster Lesung behandelt. Jetzt muss der Staatsrat entscheiden, ob eine zweite Lesung nötig ist. Dies gilt Beobachtern als wahrscheinlich, weil zunächst die Verfassung geändert werden muss.


Luxemburgs Regierungschef Jean-Claude Juncker, der kein Abgeordnetenmandat hat, sagte: „Wenn ich abstimmen dürfte, würde ich dagegen votieren, weil ich Angst habe.“ Er sei nicht sicher, ob man in 20 Jahren noch wisse, welche Absichten mit dem Gesetz verfolgt würden. „Wenn ich vor der Frage stünde, dann wäre ich ganz alleine. Ich habe bloß Angst.“

Die Befürworter des Gesetzes über Sterbehilfe, das auch von Junckers sozialdemokratischem Koalitionspartner mitgetragen wurde, argumentierten, ein am Donnerstag zuvor einstimmig beschlossenes Gesetz über besseren Zugang zur Schmerzlinderung (Palliativmedizin) reiche nicht aus. Ein Sterbehilfegesetz müsse beschlossen werden, „auch wenn die Kirche und der Monarch das nicht wollen“, sagte die Sozialdemokratin Lydie Err. Gegner des Gesetzes warnten: „Viele Menschen sind am Ende des Lebens in ihren Entscheidungen nicht mehr wirklich frei“, sagte die Christsoziale Martine Stein-Mergen.

Die Deutsche Hospiz Stiftung kritisierte die Entscheidung scharf. „Das ist der falsche Weg“, sagte der Geschäftsführende Vorstand der Stiftung, Eugen Brysch, der dpa in Luxemburg. Es gebe „ein Recht auf Leben und ein Recht auf Sterben, aber kein Recht auf Tötung“. Mit diesem Gesetz verabschiede sich Luxemburg aus der Mehrheit der europäischen Länder. Sterbehilfe ist gesetzlich auch erlaubt in Belgien und in den Niederlanden. „Das Gesetz ist ein Weg, der scheinbare Selbstbestimmung offeriert“, sagte Brysch. Wenn man aber daran denke, dass mehr als die Hälfte aller Sterbenden an Demenz litten, werde aus der vermeintlichen „Selbstbestimmung eine Fremdbestimmung“.

Quelle: Ärzte Zeitung online, 19.12.2008

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