Sicher nicht. Jeder hat einen eigenen
Umgang mit dem Thema, und jede
Situation ist anders und einzigartig.
Es geht deshalb auch darum, zu akzeptieren,
dass es manchmal einfach
nichts zu sagen gibt. Dass man dann
einfach nur da sein kann und nicht
in hektische Betriebsamkeit verfallen
sollte.
Archiv für die Kategorie ‘Sterben und Tod’
GIBT ES SO ETWAS WIE DEN RICHTIGEN UMGANG MIT DEM THEMA TOD?
Verfasst von palliativpflege am 25. Juli 2009
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PATIENTENVERFÜGUNGEN: BUNDESTAG STIMMT FÜR ENTWURF DES ABGEORDNETEN STÜNKER
Verfasst von palliativpflege am 18. Juni 2009
Der Streit um Patientenverfügungen, Selbstbestimmung am Lebensende und Sterben-Lassen ist beendet: Der Bundestag hat heute eindeutige gesetzliche Regeln für Patientenverfügungen auf den Weg gebracht. Ärzte sind künftig an den schriftlichen Willen des Vorsorgenden gebunden.
Bundestag stimmt für Entwurf des Abgeordneten Stünker
Bis zuletzt haben die Parlamentarier um dieses Gesetz gerungen, eine grundsätzliche ethische und verfassungsrechtliche Debatten geführt. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) mahnte noch am Mittwoch: „Eine schwache Beteiligung an der Abstimmung würde kein gutes Licht auf den Bundestag werfen.“
Nach 6 jähriger Debatte hat der Bundestag eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen verabschiedet. Sie haben in Deutschland künftig hohe rechtliche Verbindlichkeit und müssen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung beachtet werden. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin mit 317 Stimmen in namentliche Abstimmung eine entsprechende gesetzliche Regelung. Der Vorlage des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker folgten ein Großteil der SPD-Fraktion sowie viele Abgeordnete der FDP, Linken und eine Reihe von Grünen.
Union tief gespalten
Die Union zeigte sich in der Debatte tief gespalten. Fraktionschef Volker Kauder, CDU, hatte einen Antrag seines Parteikollegen Hubert Hüppe unterstützt, der vorsah, auf jegliche Regelungen zu verzichten. „Das Sterben kann man nicht bis zur letzten Minute regeln, schon gar nicht mit Gesetzen“, sagte Hüppe. Sein Antrag, den auch die Bundesärztekammer unterstützte, fiel in der Abstimmung jedoch glatt durch. Letzlich zog Stünkers Mahnung: „Wir müssen die Kraft aufbringen, heute eine Entscheidung zu treffen. Die Leute warten darauf!“
Heute am frühen Nachmittag begann die abschließende Aussprache: Die große Medienresonanz und vielleicht auch die Kampagnen verschiedener Organisationen (Humanistische Union, Deutsche Hospizstiftung, Humanistischer Verband) in den letzten Tagen hatten den Abgeordneten klargemacht: Es ging bei der Abstimmung um Außenwirkung des Parlaments. Mehr als über 555 (der insgesamt 612) Abgeordnete füllten die vorher nur spärlich gefüllten Reihe des Bundestags.
Am Ende klare Mehrheit
Am Schluss des Abstimmungsmarathons erhielt der Vorschlag der Gruppe um den SPD-Abgeordneten Stünker eine unerwartet klare Mehrheit vor den beiden Alternativ-Entwürfen, die beide von Unionspolitikern (Bosbach und Zöller) eingebracht worden waren. Die Abstimmung war frei, es gab also keinen Fraktionszwang.
Das Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen für Patientenverfügungen. Es sieht vor, dass der Arzt dem schriftlichen Willen des Patienten folgen muss – auch wenn das unter Umständen den Tod des Erkrankten bedeutet. Die verbreitete Vorstellung, eine notarielle Beglaubigung würde die Verbindlichkeit der Patientenverfügung erhöhen, hatten alle der drei abgestimmten Entwürfe zurückgewiesen. Allerdings muss die Patientenverfügung jetzt schriftlich vorliegen und die Situationen, in denen Ärzte den speziellen Wünschen des Patienten folgen sollen, konkret beschreiben. Nach Möglichkeit soll ein Vertrauten als Bevollmächtigter benannt werden, der im Falle eines Falles die Verfügung zur Geltung bringt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries begrüßte die Entscheidung als „mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen“. Sie verwies darauf, dass die beschlossene Regelung keine Reichweitenbeschränkung beinhalte. Patientenverfügungen gelten danach in jeder Lebensphase und in jedem Krankheitsstadium – nicht nur bei irreversibel tödlichem Verlauf. Bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen entscheide das Vormundschaftsgericht als neutrale Instanz.
Quelle: http://www.patientenverfuegung.de/
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DIE 12 RECHTE DER STERBENDEN
Verfasst von palliativpflege am 13. März 2009
Die Rechte eines Sterbenden wurden in Michigan, USA, anlässlich eines Seminars zum Thema „Sterbende Menschen und Helfende Menschen“ an der Wayne Universität in Detroit Michigan erarbeitet. Diese Rechte beschreiben auf eine sehr direkte Art die Leitsätze der Hospizbewegung und der Palliativmedizin. Sie stellen in ihrer Aussage das solide Fundament jedes Handelns für sterbende Menschen, unabhängig ihrer Diagnose dar.
1. Das Recht, als lebender Mensch behandelt zu werden und sich ein Gefühl der Hoffnung zu bewahren, egal, wie subjektiv diese Hoffnung auch sein mag.
2. Das Recht, Gedanken und Gefühle zum Thema Tod auf seine Weise zum Ausdruck zu bringen.
3. Das Recht, an allen, die eigene Pflege betreffenden Entscheidungen teilzuhaben.
4. Das Recht, von mitfühlenden, sensiblen und kompetenten Menschen gepflegt zu werden, die sich bemühen, die Bedürfnisse der/s Kranken zu verstehen.
5. Das Recht, den Prozess des Todes zu verstehen und auf alle Fragen ehrliche und vollständige Antworten zu bekommen.
6. Das Recht zu Sterben.
7. Das Recht, Trost in geistigen Dingen zu suchen.
8. Das Recht, körperlich schmerzfrei zu sein.
9. Das Recht der Kinder, am Tod teilzuhaben.
10. Das Recht, friedlich und in Würde zu sterben.
11. Das Recht, nicht einsam zu sterben.
12.Das Recht, zu erwarten, dass die Unantastbarkeit des Körpers nach dem Tod respektiert wird.
* Kessler, D. (2003): „Die Rechte des Sterbenden“, 1. Auflage, Kreuz-Verlag, Weinheim und Berlin, ISBN 3783122120.
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Der Museumskoffer „Vergissmeinnicht“
Verfasst von palliativpflege am 20. Oktober 2008
Der Museumskoffer „Vergissmeinnicht“–
ein neues Angebot des Museums für Sepulkralkultur
Beim Museumskoffer „Vergissmeinnicht“ handelt es sich um eine didaktische Einheit zum Thema für Kinder von 5 bis 12 Jahren, eine mobile Mitmachausstellung für Vorschul- und Grundschulkinder, die aber auch sehr gut im Konfirmandenunterricht eingesetzt werden kann. Die Kinder werden in spielerischer Weise an die Themen Sterben, Bestatten, Trauern und Gedenken herangeführt. Dadurch sollen Ängste abgebaut, Hilfen zur Krisenbewältigung angeboten und wichtige soziale Fähigkeiten erlernt werden, z. B. die Fähigkeit, sich in andere hineinzuversetzen, oder die Fähigkeit, zu trauern.
Bilder, Arbeitsblätter, Objekte, Filme und Musikstücke eröffnen dabei den Einstieg in das Thema. Stethoskope, Federn und Taschenlampen beleuchten den Tod von der medizinischen Seite. Und weil durch spielerische Elemente Berührungsängste mit dem Thema leichter überwunden werden, kann mit Schminke, Sonnenbrille und schwarzem Damenhut mit Schleier eine Beerdigung als Rollenspiel nachgespielt werden.
Entwickelt wurde „Vergissmeinnicht“ vom Museum für Sepulkralkultur in enger Zusammenarbeit mit Kaleidoskop e.V. Mitmachprojekte Frankfurt.
Dank der finanziellen Unterstützung durch den Bund deutscher Friedhofsgärtner im Zentralverband Gartenbau e.V., das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e. V., den Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz, Stein- und Holzbildhauerhandwerks und den Verband der Friedhofsverwalter Deutschlands e. V. konnte das Projekt realisiert werden.
Wie kann man mit dem Koffer arbeiten?
Der Museumskoffer ist gefüllt mit Objekten, Büchern, Filmen und Vorschlägen für den kreativen Umgang mit den Themen:
Sterben und Tod
Bestatten
Trauern
Erinnern
Die diversen Materialien sind in Schachteln verstaut und nach diesen Themen geordnet.
Mit dem Inhalt des Museumskoffers und den Anregungen im Handbuch können kleine und große Projekte umgesetzt werden, die sich mit den unterschiedlichen Facetten dieser schwierigen und ernsten Themen auseinandersetzen.
Die Vielzahl der Objekte und Arbeitsanleitungen im Museumskoffer „Vergissmeinnicht“ ermöglichen einen alters- und fächerübergreifenden Einsatz. Mehrere Arbeitsvorhaben können parallel durchgeführt werden, der Ablauf der Projektwoche ist frei gestaltbar. Erweiterungen der Aktionen durch eigene Ideen, Anregungen aus beiliegenden Büchern und Vorschläge der Kinder sind natürlich ohne weiteres möglich und auch sinnvoll.
Hintergrundwissen für die Pädagogen ist in einem Handbuch zum Teil in kurzer Form zusammengefasst (z. B. im Lexikon und in den Einstiegstexten).
Wann sollte man mit dem Koffer arbeiten?
Der Zeitpunkt für die Arbeit mit dem Museumskoffer „Vergissmeinnicht“ kann sehr unterschiedlich sein. Er hängt sehr davon ab, ob das Thema in der Klasse bzw. Kindergruppe akut ist, zum Beispiel durch einen Trauerfall in einer Familie, durch eine große Katastrophe oder den Tod einer bekannten öffentlichen Figur. Ausgangspunkt aller Bearbeitung wird dann das aktuelle Geschehen sein, der Themenkomplex „Tod und Trauer“ wird thematisch im Vordergrund stehen.
Wenn die allgemeinen Trauertage (Totensonntag, Allerseelen, Volkstrauertag) zum Anlass genommen werden, so können die Themenblöcke „Trauern“ und „Erinnern“ als Einstieg dienen.
Es wäre für die Kinder sicher günstig, wenn die Auseinandersetzung mit Sterben und Tod zu einem Zeitpunkt stattfinden könnte, der nicht durch Vorgänge wie die oben geschilderten geprägt ist. So können sie unbelasteter ein tragfähiges inneres Fundament aufbauen, auf das in akuten Trauer- und Abschiedssituationen zurückgegriffen werden kann.
Falls eine Projektwoche ohne speziellen äußeren Anlass geplant ist, so kann es hilfreich sein, die Kinder zu bitten, Objekte/Fotos oder ein selbst gemaltes Bild mitzubringen, das für sie mit dem Thema Tod, Abschied, Trauern und Erinnern in Verbindung steht.
Die Sammlung der Kinder wird durch Objekte, Fotos und Bücher aus dem Museumskoffer ergänzt. In der Schachtel „Einstimmung und allgemeines Ambiente“ befinden sich hierfür einige Objekte, die zu Gesprächen und Assoziationen anregen, bzw. eine ruhige Stimmung unterstützen können.
Neben der Arbeit im Gruppenraum mit den Materialien des Museumskoffers gehören Besuche auf dem Friedhof, eine Führung in einem Bestattungs-Institut, der Besuch bei einem Steinmetz oder Friedhofsgärtner auf jeden Fall dazu. Für Kinder über 10 Jahren kann auch der Besuch eines Krematoriums in Erwägung gezogen werden.
Wie leiht man den Koffer aus?
Der Museumskoffer „Vergissmeinnicht“ kann für eine oder auch mehrere Wochen ausgeliehen werden. Freie Termine sind bei Herrn Gerold Eppler zu erfragen.
Für eine Ausleihzeit bis zu 2 Wochen wird bei Schulen, Kindergärten und kirchlichen Einrichtungen eine Gebühr von 50,– Euro erhoben,
für gewerbliche Ausleiher beträgt die Gebühr 100,– Euro.
Für jede weitere Woche werden 15,– Euro zusätzlich erhoben.
Die Versicherungsgebühr beträgt pro Tag 0,52 Euro.
Bei einer Absage von weniger als einer Woche vor dem Leihtermin werden dem Leihnehmer 50 % der Leihgebühr als Schadensersatz in Rechnung gestellt.
Der Museumskoffer kann dann nach Absprache im Museum für Sepulkralkultur gegen Zahlung einer Kaution von 50,– Euro abgeholt werden. Er hat die Maße 44 x 57 x 105 cm (H x B x L), ist mit Tragegriffen und Rollen versehen und passt in jedes Auto mit umklappbarer Rückbank.
Kontakt und Anmeldung
Arbeitsgemeinschaft Friedhof und Denkmal e.V. (AFD)
Zentralinstitut und Museum für Sepulkralkultur
Weinbergstraße 25-27 — 34117 Kassel
Telefon (0561) 91893-0
Telefax (0561) 91893-10
info@sepulkralmuseum.de
Ansprechpartner:
Gerold Eppler M.A.
Telefon (0561) 91893-23
Telefax (0561) 91893-10
eppler@sepulkralmuseum.de
Quelle: http://www.sepulkralmuseum.de
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